…Im Übrigen können insbesondere ein drohendes Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung sowie Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung begründet erscheinen lassen [Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 …
…Wege eines "Know-How-Vertrags" an eine andere (ihm gehörende) Gesellschaft überweisen lassen. Aufgrund der aus dieser Vermögensverbringung resultierenden Vermögenslosigkeit sei es zur Insolvenz der ***X-GmbH_alt*** gekommen; die beiden Einschreiterinnen hätten nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erhalten und einen Befriedigungsausfall von weit über…
…Wege eines "Know-How-Vertrags" an eine andere (ihm gehörende) Gesellschaft überweisen lassen. Aufgrund der aus dieser Vermögensverbringung resultierenden Vermögenslosigkeit sei es zur Insolvenz der ***X-GmbH-alt*** gekommen; die beiden Einschreiterinnen hätten nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erhalten und einen Befriedigungsausfall von weit über…
…im Wege eines "Know-How-Vertrags" an eine andere (ihm gehörende) Gesellschaft überweisen lassen. Aufgrund der aus dieser Vermögensverbringung resultierenden Vermögenslosigkeit sei es zur Insolvenz der ***X1-GmbH*** gekommen; die beiden Einschreiterinnen hätten nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erhalten und einen Befriedigungsausfall von weit über…
…sowohl Verwandte als auch Bekannte/Freunde (insbesondere lauteten die gefälschten Rechnung oftmals auf Personen, welche sich im Ausland aufhalten/aufhielten) - ist auch der Schluss naheliegend, dass eine Vermögensverbringung ins Ausland beabsichtigt ist. Diese Schlussfolgerung wird auch dadurch untermauert, dass eine Veräußerung einer Liegenschaft beabsichtigt war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28), 7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 29. § 6 Z 14 EStG 1988 lautet i.d.F. BGBl. I Nr. 34/2005: 14. a) Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 10. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich 1. vom 10. Juni 2009 betreffend Aufhebung gemäß § 299 BAO und 2. vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Rechtsanwälte GesbR, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Frau Dr. BF, ADR, vertreten durch VICTORIA Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Prinz-Eugen-Straße 16/1/6, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 17.04.2013 gegen den Bescheid…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
Im Beschwerdefall wurde über die behauptete Schenkung im Juli 2007 weder eine schriftliche Vereinbarung getroffen noch erfolgte eine Mitteilung an Finanzamt, Krankenkasse, Lieferanten oder Kunden. Nach außen trat unverändert die GesbR auf. Unmittelbare Zeugen der behaupteten Schenkung im Juli 2007 gibt es (abgesehen von B…
Im Fall der Arbeitslosigkeit in der Schweiz sei das Risiko "Ableben" und "Invalidität" (zwingend) bei der Auffangeinrichtung BVG aus dem Taggeld für Arbeitslose zu versichern. Es könne jedoch auch das Risiko "Alter" versichert werden (Hinweis auf Punkt F.10. der Broschüre "ALV Risikoversicherung für Arbeitslose…
Im vorliegenden Fall ist der Sachverhalt jedoch insofern anders gelagert, als die slowakische Gesellschaft nur über eine Betriebsstätte (in Bratislava) verfügt und als rechtlich selbständig sehr wohl zivilrechtliches (und auch wirtschaftliches – siehe oben) Eigentum an der Beteiligung erworben hat. Die Regelungen der AOA sind daher…
Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass die tatsächlich zur endgültigen Kredittilgung erforderlichen Rückzahlungen die seinerzeit kreditierten Geldmittel (jeweils gerechnet in Nominalbeträgen der Heimatwährung) unterschreiten werden. Dass das Ergebnis der Fremdwährungskonvertierung auf den jeweiligen Kontoblättern zum…