…Verjährung tritt Ende 2019 ein. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs 1 aF) nunmehr gleichermaßen für die zur Verlängerung der Verjährungsfrist relevanten Amtshandlungen heranziehbar (vgl. Ritz/Koran7, …
…Verjährung tritt Ende 2019 ein. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs 1 aF) nunmehr gleichermaßen für die zur Verlängerung der Verjährungsfrist relevanten Amtshandlungen heranziehbar (vgl. Ritz/Koran7, …
…unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären der Einkünfte eine Verkürzung der Abgaben bewirkte. Dies hat zur Folge, dass es zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre kommt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.3…
…abgabenbehördliche Prüfungen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (zB. VwGH 24. 4. 2013, 2010/17/0242). Die am 28. August 2019 begonnene und am 3. November 2023 abgeschlossene Außenprüfung stellt somit ohne Zweifel Amtshandlung dar, die zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führte. Die Verjährungsfrist verlängerte sich…
…um die Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Die mit dem angefochtenen Bescheid vorgenommene Grunderwerbsteuerfestsetzung erfolgte daher innerhalb verlängerter Verjährungsfrist und die Beschwerde war spruchgemäß abzuweisen. Soweit der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 29.11.2023 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt…
…und ist auch keine sonstige Bestimmung des § 33 FinStrG anwendbar, weshalb hinsichtlich des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag gegenständlich eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre nicht möglich und der Beschwerde in diesem Punkt, wie letztlich auch seitens des Finanzamtes zugestanden, jedenfalls Folge zu geben ist. b…
…Amtshandlung zur Geltendmachung des aus diesem Kaufvertrag resultierenden Abgabenanspruches; sie habe die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2008 um ein weiteres Jahr, d, h. bis 31.12.2015, verlängert. Dieser Ansicht vermag das BFG nicht zu folgen: Bescheide verlängern Verjährungsfristen der Abgaben, die sie betreffen (vgl…
…Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides 2003 vom 18.12.2009 (der laut Zustellnachweis im Dezember 2009 zugestellt wurde) wurde eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 31.12.2010 bewirkt. Im Jahr 2010 sind am 19.7.2010 eine Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 2003, am…
…eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr bewirkt, also bis 31.12.2010. Im Jahre 2010 wurde der angefochtene Bescheid (vgl. Einkommensteuerbescheid vom 06.10.2010) erlassen, sodass dies noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte. Das Bundesfinanzgericht vermag auch der Ansicht des Beschwerdeführers, wonach der…
…Art. 7 Abs. 1 MRK nicht ableiten (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. September 1979, Zl. 523, 525/79 [betreffend die Verlängerung der Verjährungsfrist des § 31 Abs. 2 VStG durch die Novelle BGBl. Nr. 101/1977], VwSlgNF 12.570 A/1987, und vom 20…
…einer (allenfalls sogar später verschobenen) Prüfung, gilt allerdings nicht für die bloße Ankündigung von Verlängerungshandlungen. Doch kann eine abgabenbehördliche Prüfung die Verlängerung der Verjährungsfrist nur für jene Abgabenschuldner und jene Abgaben bewirken, die Gegenstand der Prüfung sind (vgl. VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111…
…ausschließenden Weise etwas zur Feststellung des Steueranspruches unternimmt. An den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen oder Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen verlängern die Verjährungsfrist, wobei derartige Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Verlängerungswirkung zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl. VwGH 17.4.2008…
…Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Zu den Amtshandlungen welche die Verjährungsfrist verlängern, gehören beispielsweise erstinstanzliche Bescheide, Beschwerdevorentscheidungen und Wiederaufnahmebescheide (vgl. Ritz, BAO 4 , Rz 10 mit zahlreichen Judikaturhinweisen). Auch gesetzwidrigen Verwaltungsakten kommt die Wirkung der Verlängerung der Verjährungsfrist zu (VwGH 7.9.2006…
…ihrer Begründung der Verlängerung der Verjährungsfrist sich zur Frage, ob bei komplexen Rechtsfragen allenfalls auch eine Erkundigung beim FA erfolgen müsste, auf ein VwGH Erkenntnis (VwGH vom 18.03.2013, 2012/16/0049) bezieht, dass zur Geschäftsführerhaftung nach §§ 9, 80 BAO ergangen ist. Der für…
…haben, nach außen einwandfrei erkennbar sein. Abgabenbehördliche Prüfungen seien Amtshandlungen, die die Verjährungsfristen verlängern. Solch eine verlängernde Amtshandlung sei auch eine Schlussbesprechung und die Übermittlung des Prüfungsberichtes. Da es bei der Außenprüfung keinen Schriftlichkeitsgrundsatz gebe, seien solche Prüfungshandlungen auch Gespräche, Telefonate oder E-Mails, sofern…
…betreffend Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2016 sowie Einkommensteuer 2016 sind somit innerhalb der Verjährungsfrist ergangen. Ob durch die Erlassung des an den Rechtsvertreter gerichteten Haftungsbescheides eine Verlängerung der Verjährungsfrist eingetreten ist, kann daher dahingestellt bleiben. Der Einwand der bereits eingetretenen Verjährung erweist sich damit als unbegründet. …
…die Gegenstand der Prüfung sind (Ritz, BAO, § 209 Tz 15). Die Verjährung wird auch durch an den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen und Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen und Beweismitteln unterbrochen (Ritz, BAO, § 209 Tz 9). Ebenso verlängern Vorladungen durch Abgabenbehörden die Verjährungsfrist in Bezug auf…
…von einer Abgabenhinterziehung und damit von der Anwendbarkeit der langen (zehnjährigen) Verjährungsfrist wegen der im Strafrecht geltenden Unschuldsvermutung und des höheren Beweismaßes nicht ausgegangen werden könne. Aus diesem Grunde seien auch die Wiederaufnahmen zu Unrecht erfolgt, weil die von der Behörde angenommenen neu hervorgekommenen Umstände…
…hat. Insoweit liegt daher keine Abgabenhinterziehung vor und unterliegen die daraus resultierenden Abgaben der allgemeinen (fünfjährigen) Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 S. 1 BAO. Diese hat für das maßgebliche Jahr 2007 mit Ablauf des 31.12.2007 begonnen und - nach Verlängerung um ein Jahr gem…
…keinen Eigen-/Personalverbrauch berücksichtigt hat. Diesbezüglich ist zu bedenken, dass während der Arbeitszeit üblicherweise keine alkoholischen Getränke an das Personal ausgegeben werden. Es ist daher nur bei Kaffee und alkoholfreien Getränken ein Eigen-/Personalverbrauch von 11% in Abzug zu bringen. Ein zu Gunsten des Bf…