…abgabenbehördliche Prüfungen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (zB. VwGH 24. 4. 2013, 2010/17/0242). Die am 28. August 2019 begonnene und am 3. November 2023 abgeschlossene Außenprüfung stellt somit ohne Zweifel Amtshandlung dar, die zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führte. Die Verjährungsfrist verlängerte sich…
…2016. Die Verjährung tritt Ende 2019 ein. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs 1 aF) nunmehr gleichermaßen für die zur Verlängerung der Verjährungsfrist relevanten Amtshandlungen heranziehbar (vgl…
…2016. Die Verjährung tritt Ende 2019 ein. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs 1 aF) nunmehr gleichermaßen für die zur Verlängerung der Verjährungsfrist relevanten Amtshandlungen heranziehbar (vgl…
…um die Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Die mit dem angefochtenen Bescheid vorgenommene Grunderwerbsteuerfestsetzung erfolgte daher innerhalb verlängerter Verjährungsfrist und die Beschwerde war spruchgemäß abzuweisen. Soweit der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 29.11.2023 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt…
…unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären der Einkünfte eine Verkürzung der Abgaben bewirkte. Dies hat zur Folge, dass es zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre kommt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.3…
…und ist auch keine sonstige Bestimmung des § 33 FinStrG anwendbar, weshalb hinsichtlich des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag gegenständlich eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre nicht möglich und der Beschwerde in diesem Punkt, wie letztlich auch seitens des Finanzamtes zugestanden, jedenfalls Folge zu geben ist. b…
…Amtshandlung zur Geltendmachung des aus diesem Kaufvertrag resultierenden Abgabenanspruches; sie habe die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2008 um ein weiteres Jahr, d, h. bis 31.12.2015, verlängert. Dieser Ansicht vermag das BFG nicht zu folgen: Bescheide verlängern Verjährungsfristen der Abgaben, die sie betreffen (vgl…
…Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides 2003 vom 18.12.2009 (der laut Zustellnachweis im Dezember 2009 zugestellt wurde) wurde eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 31.12.2010 bewirkt. Im Jahr 2010 sind am 19.7.2010 eine Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 2003, am…
…eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr bewirkt, also bis 31.12.2010. Im Jahre 2010 wurde der angefochtene Bescheid (vgl. Einkommensteuerbescheid vom 06.10.2010) erlassen, sodass dies noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte. Das Bundesfinanzgericht vermag auch der Ansicht des Beschwerdeführers, wonach der…
…die Strafe bezieht, nicht aber auf Verjährungsregelungen. Ein allgemeines, auch die Verjährungsbestimmungen erfassendes Günstigkeitsprinzip lässt sich auch aus Art. 7 Abs. 1 MRK nicht ableiten (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. September 1979, Zl. 523, 525/79 [betreffend die Verlängerung der Verjährungsfrist des § 31…
Hinsichtlich der Berechnung der Abschreibung der fiktiven Anschaffungskosten wurden von seiten des Steuerberaters die m²-Preise aus dem Jahr 2010 herangezogen; dieser vom BF vertretenen Ansicht ist entgegenzuhalten, dass im Hinblick auf die fiktiven Anschaffungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit c EStG 1988…
…der Rechtsprechung des VwGH schließt auch ein nicht entschuldbarer Rechtsirrtum nach § 9 FinStrG Vorsatz aus und bewirkt lediglich das Vorliegen von (grober) Fahrlässigkeit (VwGH 31.01.2018, Ra 2017/15/0059). Eine (allenfalls auch grob) fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) bewirkt jedoch keine Verlängerung der Verjährungsfrist…
…der abgabenrechtlichen Begünstigungen nach §§ 34 ff BAO, als auch hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht als solche einem - wenn auch möglicherweise nicht entschuldbaren - Rechtsirrtum unterlegen. Ein vorsätzliches Handeln der Akteure lag folglich nicht vor. Eine (allenfalls auch grob) fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) bewirkt jedoch keine Verlängerung der Verjährungsfrist…
…einer (allenfalls sogar später verschobenen) Prüfung, gilt allerdings nicht für die bloße Ankündigung von Verlängerungshandlungen. Doch kann eine abgabenbehördliche Prüfung die Verlängerung der Verjährungsfrist nur für jene Abgabenschuldner und jene Abgaben bewirken, die Gegenstand der Prüfung sind (vgl. VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111…
…ausschließenden Weise etwas zur Feststellung des Steueranspruches unternimmt. An den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen oder Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen verlängern die Verjährungsfrist, wobei derartige Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Verlängerungswirkung zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl. VwGH 17.4.2008…
…BAO 4 , Rz 10 mit zahlreichen Judikaturhinweisen). Auch gesetzwidrigen Verwaltungsakten kommt die Wirkung der Verlängerung der Verjährungsfrist zu (VwGH 7.9.2006, 2006/16/0022; VwGH 7.7.2004, 2006/16/0041). Seine Eignung, die Verjährung zu unterbrechen ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn er…
…ihrer Begründung der Verlängerung der Verjährungsfrist sich zur Frage, ob bei komplexen Rechtsfragen allenfalls auch eine Erkundigung beim FA erfolgen müsste, auf ein VwGH Erkenntnis (VwGH vom 18.03.2013, 2012/16/0049) bezieht, dass zur Geschäftsführerhaftung nach §§ 9, 80 BAO ergangen ist. Der für…
…haben, nach außen einwandfrei erkennbar sein. Abgabenbehördliche Prüfungen seien Amtshandlungen, die die Verjährungsfristen verlängern. Solch eine verlängernde Amtshandlung sei auch eine Schlussbesprechung und die Übermittlung des Prüfungsberichtes. Da es bei der Außenprüfung keinen Schriftlichkeitsgrundsatz gebe, seien solche Prüfungshandlungen auch Gespräche, Telefonate oder E-Mails, sofern…
…1988 folglich richtig bemessen und abgeführt worden. Zudem sei die Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit Bescheid vom 13. Juli 2022 außerhalb der Verjährungsfrist erfolgt. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist durch die Erlassung eines Haftungsbescheides gegen den rechtlichen Vertreter, der nur für die Abfuhr…
…Geschäftsführer gewesen. Die Verjährungsfristen für die Kapitalertragsteuer hätten wegen der Verlängerungshandlung durch den Prüfungsauftrag vom 16.4.2014 für 2009 am 31.12.2015, für 2010 am 31.12.2016 und für 2011 am 31.12.2017 geendet. Verlängerung der Verjährungsfristen durch nach außen erkennbare…