…abgabenbehördliche Prüfungen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (zB. VwGH 24. 4. 2013, 2010/17/0242). Die am 28. August 2019 begonnene und am 3. November 2023 abgeschlossene Außenprüfung stellt somit ohne Zweifel Amtshandlung dar, die zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führte. Die Verjährungsfrist verlängerte sich…
…16/0121, 0122; 28.2.2007, 2005/16/0066; vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 18). Die Verjährungsfrist verlängern zB an den Abgabepflichtigen gerichtete (vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 22) Vorhalte (zB VwGH 19.3.2003, 2002/16/0130; 30.4.2003, 2001/16/0252; 18…
…16/0121, 0122; 28.2.2007, 2005/16/0066; vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 18). Die Verjährungsfrist verlängern zB an den Abgabepflichtigen gerichtete (vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 22) Vorhalte (zB VwGH 19.3.2003, 2002/16/0130; 30.4.2003, 2001/16/0252; 18…
…um die Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Die mit dem angefochtenen Bescheid vorgenommene Grunderwerbsteuerfestsetzung erfolgte daher innerhalb verlängerter Verjährungsfrist und die Beschwerde war spruchgemäß abzuweisen. Soweit der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 29.11.2023 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt…
…Zu prüfen ist, ob der Bf. lediglich Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder Vorsatz, welcher zur Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre führt. Was die subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung betrifft, führte die Bf. aus, die Begründung der belangten Behörde gehe nicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls…
…und ist auch keine sonstige Bestimmung des § 33 FinStrG anwendbar, weshalb hinsichtlich des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag gegenständlich eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre nicht möglich und der Beschwerde in diesem Punkt, wie letztlich auch seitens des Finanzamtes zugestanden, jedenfalls Folge zu geben ist. b…
…Amtshandlung zur Geltendmachung des aus diesem Kaufvertrag resultierenden Abgabenanspruches; sie habe die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2008 um ein weiteres Jahr, d, h. bis 31.12.2015, verlängert. Dieser Ansicht vermag das BFG nicht zu folgen: Bescheide verlängern Verjährungsfristen der Abgaben, die sie betreffen (vgl…
…Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides 2003 vom 18.12.2009 (der laut Zustellnachweis im Dezember 2009 zugestellt wurde) wurde eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 31.12.2010 bewirkt. Im Jahr 2010 sind am 19.7.2010 eine Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 2003, am…
…im Jahre 2008 begonnene Lohnsteuerprüfung beim Verein “Y“ (Beginn mit 10.11.2008) haben die Verjährungsfrist bis 31.12.2009 verlängert. Die innerhalb der verlängerten Verjährungsfrist vorgenommenen Prüfungshandlungen im Rahmen der Lohnsteuerprüfung beim genannten Verein haben eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr bewirkt…
…31 Abs 1 VStG idF des Verwatungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, BGL. I Nr. 33/ 2013, GZ BKA-601.468/0004-V/1/2013 zur Verlängerung von Verjährungsfristen die herrschende Rechtsmeinung dazu dar: "Rundschreiben zu § 31 Abs. 1 VStG idF des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr…
…Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO (idF BGBl I 2004/57) beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben sieben Jahre bzw. nach der neuerlichen Änderung durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 zehn Jahre. Die Verlängerung von sieben Jahren auf zehn Jahre ist nach § 323 Abs. 27 BAO…
…November 2018) schon Verjährung eingetreten wäre. Streit besteht im vorliegenden Fall daher darüber, ob hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2011 nicht von der regulären Verjährungsfrist von fünf Jahren, sondern von der verlängerten Frist von zehn Jahren bei hinterzogenen Abgaben auszugehen ist. Im…
…KG (Prüfungsankündigung vom 17./22.Dez.2009). Da der Bf an dieser KG nicht beteiligt war (auch nicht im Wege eines Treuhänders), bildeten diese Maßnahmen gemäß der angeführten VwGH-Rechtsprechung keine Grundlage für eine Verlängerung der Verjährungsfrist betreffend die Festsetzung seiner ESt 2003. Wie angeführt…
…in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Feststellung des Steueranspruches unternimmt. An den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen oder Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen verlängern die Verjährungsfrist, wobei derartige Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Verlängerungswirkung zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl…
…Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Zu den Amtshandlungen welche die Verjährungsfrist verlängern, gehören beispielsweise erstinstanzliche Bescheide, Beschwerdevorentscheidungen und Wiederaufnahmebescheide (vgl. Ritz, BAO 4 , Rz 10 mit zahlreichen Judikaturhinweisen). Auch gesetzwidrigen Verwaltungsakten kommt die Wirkung der Verlängerung der Verjährungsfrist zu (VwGH 7.9.2006…
…Vorsatzes hat sich jedoch kein Beweis ergeben, weswegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO nicht in Betracht kommt. Dazu ist noch festzuhalten, dass die belangte Behörde bei ihrer Begründung der Verlängerung der Verjährungsfrist sich zur Frage, ob bei komplexen Rechtsfragen allenfalls auch…
…Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen einwandfrei erkennbar sein. Abgabenbehördliche Prüfungen seien Amtshandlungen, die die Verjährungsfristen verlängern. Solch eine verlängernde Amtshandlung sei auch eine Schlussbesprechung und die Übermittlung des Prüfungsberichtes. Da es bei der Außenprüfung keinen Schriftlichkeitsgrundsatz gebe, seien solche Prüfungshandlungen auch Gespräche, Telefonate oder E…
…1988 folglich richtig bemessen und abgeführt worden. Zudem sei die Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit Bescheid vom 13. Juli 2022 außerhalb der Verjährungsfrist erfolgt. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist durch die Erlassung eines Haftungsbescheides gegen den rechtlichen Vertreter, der nur für die Abfuhr…
…4 Abs. 2 lit a Z 2 und 3 BAO). Abgabenbehördliche Prüfungen seien nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Amtshandlungen, die die Verjährungsfrist verlängern. Auch eine Schlussbesprechung sei eine verlängernde Amtshandlung. Da es bei der Außenprüfung keinen Schriftlichkeitsgrundsatz gebe, können solche Prüfungshandlungen auch Gespräche, Telefonate oder…
Die A. GmbH führte in den Jahren 2009 - 2011 zwei Gastronomiebetriebe. Der Bf fungierte als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Zum 31.12.2011 erfolgte eine Umwandlung der GmbH in das Einzelunternehmen des Bf, ***Bf*** als Rechtsnachfolger der GmbH. In den Jahren 2009 - 2011 bestanden zahlreiche formelle…