…die angestrebte Beweisführung abzuzielen hat. Zudem ist es nach der angeführten VwGH-Judikatur Aufgabe des Abgabepflichtigen, ein erhebliches Abweichen der gesetzlich vermuteten Verkehrswertverhältnisse darzutun. Da der - dem Bereich des GrEStG und nicht dem Ertragsteuerrecht zuzuordnenden - Berechnung nach § 2 GrWV keine Verkehrswerte zu Grunde liegen (vgl…
…2022, RV/7102905/2022). Einen solchen Nachweis hat die stV aber nicht erbracht. Die fehlenden Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse können auch nicht durch den Verweis auf die gemeinnützige Bauträgerschaft der hier vorliegenden Siedlungsgenossenschaft und deren Bindung an die Entgelt- bzw Preisberechnung nach §§ 13, 15…
…wird ein für jedes Bundesland (für Ort mit 1.470,00 €) festgelegter Baukostenfaktor herangezogen. Dieser pauschalen, standardisierten Berechnung liegen somit keine Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse zu Grunde, weshalb die von der Bf vorgenommene Berechnung nach dem Pauschalwertmodell des § 2 GrWV nicht geeignet ist…
…2022, RV/7102905/2022). Einen solchen Nachweis hat die stV aber nicht erbracht. Die fehlenden Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse können auch nicht durch den Verweis auf die gemeinnützige Bauträgerschaft der hier vorliegenden Siedlungsgenossenschaft und deren Bindung an die Entgelt- bzw Preisberechnung nach §§ 13, 15…
…2022, RV/7102905/2022). Einen solchen Nachweis hat die stV aber nicht erbracht. Die fehlenden Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse können auch nicht durch den Verweis auf die gemeinnützige Bauträgerschaft der hier vorliegenden Siedlungsgenossenschaft und deren Bindung an die Entgelt- bzw Preisberechnung nach §§ 13, 15…
…wird ein für jedes Bundesland (für Wien mit 1.470,00 €) festgelegter Baukostenfaktor herangezogen. Dieser pauschalen, standardisierten Berechnung liegen somit keine Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse zu Grunde, weshalb die von der Bf vorgenommene Berechnung nach dem Pauschalwertmodell des § 2 GrWV nicht geeignet ist…
…werde ein für jedes Bundesland, konkret für ***2*** mit € 1.470,- festgelegter Baukostenfaktor herangezogen. Dieser pauschalen standardisierten Berechnung würden somit keine Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse zu Grunde liegen (vgl. BFG 23.10.2019 RV/7105055/2019). Die weitere Behauptung, dass die pauschale Ermittlung…
…824,64 zzgl. 20% USt" (siehe dazu bereits oben in der Darstellung des Verfahrensgangs in diesem Erkenntnis)). Zu jenen Aufteilungen des Kaufpreises in Grundanteil und Baukosten ist festzuhalten, dass ihnen keine Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse zugrunde liegen, weshalb sie nicht geeignet sind, die Vermutung…
…841,10 zzgl. 20% USt" (siehe dazu bereits oben in der Darstellung des Verfahrensgangs in diesem Erkenntnis)). Zu jenen Aufteilungen des Kaufpreises in Grundanteil und Baukosten ist festzuhalten, dass ihnen keine Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse zugrunde liegen, weshalb sie nicht geeignet sind, die Vermutung…
…8 EStG folgend, geht der Schätzungsvorschlag in Rz 6447 EStR davon aus, dass dem für die AfA-Bemessungsgrundlage schätzungsweise ermittelten 80/20‑Wertverhältnis eine Zuordnung der maßgeblichen Anschaffungskosten außerbetrieblich verwendeter Mietobjekte auf Basis der Verkehrswertverhältnisse, somit aus einer Ermittlung nach der „Verhältnismethode“ resultiert. Die Anwendung der…
…für jedes Bundesland, konkret für Wien mit 1.470,00 €, festgelegter Baukostenfaktor herangezogen. Dieser pauschalen, standardisierten Berechnung liegen somit keine Feststellungen über die tatsächlichen Verkehrswertverhältnisse zu Grunde, weshalb das von den Bf vorgelegte Gutachten nicht geeignet ist, die Vermutung des § 16 Abs. 1 Z…
…36 Abs. 2 Z 2 iVm § 20 Abs. 4 Z 3 UmgrSt anzuwenden. Das Abstocken und Umstocken des Beteiligungsbuchwertes hat nach Verkehrswertverhältnissen des übertragen Vermögens zu erfolgen. Aus Vereinfachungsgründen wird im Schätzungswege - unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Restvermögen der ***[10]*** ***[11]*** ***[12]*** GmbH, FN…
…36 Abs. 2 Z 2 iVm § 20 Abs. 4 Z 3 UmgrSt anzuwenden. Das Abstocken und Umstocken des Beteiligungsbuchwertes hat nach Verkehrswertverhältnissen des übertragen Vermögens zu erfolgen. Aus Vereinfachungsgründen wird im Schätzungswege - unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Restvermögen der ***[10]*** ***[11]*** ***[12]*** GmbH, FN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, Adr., vertreten durch NotarA gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 03. Dezenber 2013, St. Nr. 10 067/6329, ERFNR 137.172/2011 (Team 21) betreffend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit der Parteien ***Bf1*** (Beschwerdeführerin), vertreten durch die BOS Bilanz- Organisations- und Steuerservice GmbH, 1010 Wien, und Finanzamt Österreich (FA) als Amtspartei und als Gesamtrechtsnachfolger des ***FA*** über die Beschwerde vom 22…
Laut Auskunft bei einschlägigen Fachbetrieben beträgt der Aufwand pro Kubikmeter Aufschüttung rund 30 € pro Kubikmeter. Damit ergibt sich ein notwendiger Gesamtaufwand für die Aufschüttung der gegenständlichen Liegenschaft mit insgesamt 94.163 € (valorisiert zum Bewertungsstichtag 2011). Der Baupreisindex Straßenbau hat sich gegenüber dem Bewertungsstichtag…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Steuerberater gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 13.8.2010 betreffend Körperschaftsteuer 2007 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2019 betreffend Grunderwerbsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…