…Nr. wwwww sei auf Ersuchen des Bf ausgebaut und vom Amtssachverständigen der MA 31 einer Überprüfung unterzogen worden. Dabei sei festgestellt worden, dass dieser die geltenden Verkehrsfehlergrenzen eingehalten habe. Ergänzend werde darauf hingewiesen, dass ein defektes Messgerät in der Regel auf hohem Niveau weitermesse, während…
…WVG von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw die Antragstellerin die Prüfungskosten zu tragen. …
…geltenden Fassung, bestimmt, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt wird. Diese Angaben sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (Abs. 3). Gemäß § 20 Abs. 1 sind…
…stehe somit im gegenständlichen Bemessungsverfahren für eine Überprüfung nicht mehr zur Verfügung. Informativ werde bemerkt, dass die Angaben des Wasserzählers verbindlich seien, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten. Sei die Fehlergrenze nicht überschritten, so habe der Antragsteller die Prüfkosten zu tragen…
…Richtigkeit der Angaben des Wasserzählers, schreibt § 11Abs 3 WVG eine Überprüfung des Wasserzählers vor. Sollte diese Überprüfung keine Überschreitung der in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen ergeben, legt diese Bestimmung fest, dass die Angaben des Wasserzählers verbindlich sind. Es wird zugestanden, dass keine Zweifel an der…
…geltenden Fassung, bestimmt, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt wird. Diese Angaben sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (Abs. 3). Eine andere, als jene nach §…
…des Wasserzählers, so ist dieser von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzahlers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin…
…nach dessen Angaben ermittelt werde (Abs 1). Diese Angaben seien verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (Abs 3). Erfahrungsgemäß könne ein Verbrauchsanstieg meistens durch Undichtheiten oder Gebrechen an der Innenanlage begründet werden. Eine Dichtheitsprüfung der Innenanlage könne selbst durch Sperren…
…dieser von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw. der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Prüfungskosten zu tragen...…
…24.10.2025 vorgehalten. Gemäß § 11 Abs 3 WVG sind die Angaben des Wasserzählers verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Somit waren die Angaben des Wasserzählers der Verbrauchsermittlung zu Grunde zu legen. Dies umso mehr als sich beim Ortstermin herausstellte…
…in der geltenden Fassung, grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt. Diese Angaben sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (vgl. Abs. 3). Die nach den Angaben des städtischen…
…dieser von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw. der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Prüfungskosten zu tragen. …
…dieser von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw. der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Prüfungskosten zu tragen. …
…Fassung bestimme, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt werde. Diese Angaben seien verbindlich, wenn die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten würden. Eine andere als jene nach § 11 Abs. 1…
…in Bewegung versetzen lasse. Bei dieser augenscheinlichen Überprüfung (ohne Zerlegungsarbeiten) konnte somit kein Mangel festgestellt werden. Bei den messtechnischen Prüfungen ergab sich folgendes Ergebnis: "Die festgestellten Messabweichungen (Fehler) liegen somit innerhalb der für eichpflichtige Kaltwasserzähler geltenden Verkehrsfehlergrenzen". Im Einzelnen ergaben sich folgende Prüfergebnisse: [Grafik]  …
…Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Bei den Wasserzählern mit einer Nennweite ≥ DN 150 sind als Verkehrsfehlergrenzen diejenigen, welche für Wasserzähler der Nennweite DN 100 gelten, heranzuziehen. Sind die Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten, so hat der Antragsteller…
…WVG) bestimme, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt werde. Diese Angaben seien verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten (Abs. 3). Eine andere als jene nach § 11…
…1 WVG bestimme, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt werde. Diese Angaben seien verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten würden. Eine andere, als jene nach § 11…
…der Wasserzähler gültig geeicht. Bei der Genauigkeitsprüfung ergab sich, dass die Fehler des Wasserzählers innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen gelegen sind. Mit Schreiben vom 27.2.2020 teilte die belangte Behörde die Ergebnisse der Überprüfung des Wasserzählers mit. Um eventuelle technische Mängel im Wasserzähler, die bei der…
…dieser von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw. der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Prüfungskosten zu tragen. …