…für die Verfolgungsverjährung nach § 31 Abs 1 VStG beginnt erst mit Beendigung des letzten tatbildmäßigen Verhaltens zu laufen (vgl VwGH 15.09.2006, 2004/04/0185). Aus § 32 Abs 2 VStG folgt, dass als eine unmittelbare Verfolgungshandlung alle Handlungen der Behörde als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten…
…Aufforderung binnen zwei Wochen nach Zustellung, zu erteilen; wenn eine solche Auskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht erteilt werden könnte, sind diese Aufzeichnungen zu führen. § 31 VStG lautet: (1) Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn gegen sie binnen der Verjährungsfrist von der Behörde keine Verfolgungshandlung (…
…mit der Frage, ob dieser eine verjährungshemmende Verfolgungshandlung im Sinne des § 31 Abs. 4 lit. b FinStrG dargestellt hätte, war daher insoweit obsolet. Ebenso erfolgte die Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat gemäß § 124 Abs. 2 FinStrG vom 17.01.2022 nach Eintritt der Verfolgungsverjährung…
…noch im Rahmen einer Prüfungsmaßnahme zu bestimmenden Verkürzungsbetrages. Es wäre daher für eine rechtswirksame Verfolgungshandlung erforderlich gewesen, den Beschuldigten im Prüfungsauftrag zu nennen und ihm die Verkürzung der Einkommensteuer 2013 und der Einkommensteuer 2014 anzulasten. Die Verjährungsfrist hinsichtlich der Nichtabgabe einer Einkommenssteuerjahreserklärung 2013 bei Eintritt…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…es sich um eine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs. 3 FinStrG. Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt die Unterbrechungswirkung die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (vgl. VwGH 28.03.2014, 2010/16/0176). Dieser Anforderung kommt der Anlassbericht zweifelsfrei nach. Die Verjährungsfrist wurde damit um ein…
… 31 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG 1991) die Verfolgung einer Person unzulässig ist, wenn gegen sie binnen der Verjährungsfrist von einem Jahr von der Behörde keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2) vorgenommen worden ist. Verfolgungshandlung ist nach § 32 Abs. 2 VStG jede von einer Behörde gegen…
…Damit wurden von der belangten Behörde zwei Verfolgungshandlungen gesetzt, die den Eintritt der Verfolgungsverjährung (gerechnet ab dem Tatzeitpunkt 19. April 2013) ausschließen. Die für den Eintritt der Strafbarkeitsverjährung maßgebliche Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 VStG ist gewahrt, wenn innerhalb der Frist (beginnt in jenem Zeitpunkt…
…2005" (Nichterfasste/nichterklärte Erlöse) Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen waren, und zwar Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2005 in noch zu bestimmender Höhe verkürzt und hiermit Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat. Der gegenständliche Prüfungsauftrag stellt eine Verfolgungshandlung gern. § 14 Abs…
…aber am 01.07.2013 selbst mangels Ablaufs der geltenden sechsmontigen Verjährungsfrist noch nicht verjährt sind, kommt daher eine Verlängerung der Verjährungsfrist in Betracht. Im vorliegenden Fall war jedoch die Sechsmonatsfrist zum Zeitpunkt der Setzung der ersten Verfolgungshandlung bereits verstrichen und kann daher nicht wieder…
…Auskunft im Zuge der eingebrachten Beschwerde, und somit nach Ablauf dieser Frist, erteilt wurde (vgl.VwGH 16.10.1991, 91/03/0178, unter Verweis auf VwGH 14.12.1988, 88/02/0156). Eintritt der Verjährung bei Verwaltungsübertretungen Der Bf. wirft der belangten Behörde in…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…