…1 Z 2 ErbStG keine Steuer erhoben wird, heißt nicht, dass das ErbStG nicht anzuwenden ist und damit gilt auch weiterhin der § 15 Abs. 3 GebG. — dass im vorliegenden Fall die Höhe der kapitalisierten Leibrente, welche Bewertung man auch immer anwendet, niemals den Wert des…
…seine Zustimmung erteilt." In einem ausführlichen obiter dictum führte der VwGH die mögliche Verfassungswidrigkeit des § 59 Abs. 4 lit.a GsPG aus, aber nahm von einem Antrag auf Aufhebung der Bestimmung wegen Verfassungswidrigkeit gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit.a B-VG Abstand…
…dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zugeordnet (z.B. VwGH 15.3.2001, 98/16/0205), waren aber gemäß § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG schenkungssteuerbefreit. Zur Abgrenzung „zwischen dem Glücksvertrag und freigebigen Zuwendungen iS des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG“ befasste sich der Verwaltungsgerichtshof im…
… 142 UGB eine Anwachsung des gesamten Vermögens der KG an die Bf. Zum Gesellschaftsvermögen der KG hat die Baurechtseinlage EZxy, samt Zugehör (Tennishalle und Tennisfreiplätze) gehört, sodass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG verwirklicht wurde. Das gegenständliche Baurecht wurde im März…
…als solche gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Der VfGH hat die Grundtatbestände des ErbStG für verfassungswidrig erachtet, deshalb wurden diese mit Ablauf des 31.07.2008 unanwendbar. Ist die Steuerschuld jedoch…
… 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes - neben der Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes - jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Mit Ablauf des 31.7.2008 ist…
…anfällt“. Diese Darstellung des Finanzamtes sei steuerrechtlich schlichtweg falsch, da zu Zeiten der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Liegenschaftsübertragungen ein die Grunderwerbsteuer mitrepräsentierender, um 3,5% bzw. 2% erhöhter Erbschafts- und Schenkungssteuersatz (Grunderwerbsteueräquivalent, § 8 Abs. 4 ErbStG) zur Anwendung gekommen ist. Seit dem 1.08.2008…
…wegen gilt gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Die im Testament vermachten Vorauslegate wurden vom Bf angenommen. Nach Auffassung des UFS ist im Zweifel ein echtes Vorausvermächtnis anzunehmen. Eine Qualifikation als…
…darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch - den nicht mehr geltenden - § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG, wonach…
…1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt hat, für den angefochtenen Bescheid nichts zu gewinnen ist. Denn jene Fälle betrafen Erwerbe durch Vermächtnis und nicht durch Erbanfall (zum Tatbestand des Erwerbs durch Vermächtnis vgl. etwa Taucher, aaO, Anm. 3.24 und 3.25 zu § 2…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: Eingangs wird festgestellt, dass die am 7. März 2007 zu G 54/06 erfolgte Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft trat, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor…
…1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt hat, für den angefochtenen Bescheid nichts zu gewinnen ist. Denn jene Fälle betrafen Erwerbe durch Vermächtnis und nicht durch Erbanfall (zum Tatbestand des Erwerbs durch Vermächtnis vgl. etwa Taucher, aaO, Anm. 3.24 und 3.25 zu § 2…
…Bf. stellte die Anregungen 1. das Bundesfinanzgericht möge einen Normprüfungsantrag (Antrag auf Aufhebung von § 57 GSpG und § 59 Abs. 5 GSpG wegen Verfassungswidrigkeit) an den Verfassungsgerichtshof stellen und 2. hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts möge das Bundesfinanzgericht an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267…
…unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten ermittelte gemeine Wert der Gesellschaftsanteile an der XGmbH zu Grunde zu legen ist. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen in der im entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum gültigen Fassung lauten: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG gilt als Schenkung iS des Gesetzes…
…Bf. stellte die Anregungen 1. das Bundesfinanzgericht möge einen Normprüfungsantrag (Antrag auf Aufhebung von § 57 GSpG und § 59 Abs. 5 GSpG wegen Verfassungswidrigkeit) an den Verfassungsgerichtshof stellen und 2. hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts möge das Bundesfinanzgericht an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267…
…Bf. stellte die Anregungen 1. das Bundesfinanzgericht möge einen Normprüfungsantrag (Antrag auf Aufhebung von § 57 GSpG und § 59 Abs. 5 GSpG wegen Verfassungswidrigkeit) an den Verfassungsgerichtshof stellen und 2. hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts möge das Bundesfinanzgericht an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267…
…darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch - den nicht mehr geltenden - § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG, wonach…
…darin, dass sie ohne vermögenswerte Leistung des Teilnehmers erfolgen. Ungeachtet dessen bestehen Gemeinsamkeiten, weil auch Preisausschreiben den Charakter eines Spiels aufweisen und damit in einem weiten Sinn als Ausspielung betrachtet werden können (vgl. auch - den nicht mehr geltenden - § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG, wonach…
…Z 4 lit b EStG idF vor dem SchenkMG als verfassungswidrig gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit a B-VG iVm §§ 62 ff VfGG beantragen möge. Durch das Erkenntnis des VfGH vom 2.3.2005, G 104/04, zu § 33 lit a ErbStG…
…vom 2.5.2019 wurde die Gebühr zu Abtretungsvertrag vom 10.5.2016 mit ***G*** gemäß § 33 TP 21 GebG in der Höhe von € 16.717,21 festgesetzt. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Gebührenschuld gemäß § 16 Abs. 2 Z 1…