…Kommunalsteuer | 12/2018 | 2.958,82 Im Übrigen wird die Beschwerde gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. beschlossen: Der Antrag auf Ersatz der Verfahrenskosten wird als unzulässig zurückgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…fortlaufender Geschäftsführerbezug der nach einem Sanierungsverfahren wiederum operativ tätigen GesmbH., bei gleichzeitigem – ebenfalls – gesicherten gemeinsamen Familieneinkommen) hinsichtlich der ihm auferlegten, noch zur Gänze aushaftenden Verfahrenskosten iHv. € 500,00 eine bewilligungsschädliche Gefährdung der Einbringlichkeit nicht erkennbar, sodass insgesamt somit für den gesamten (Straf- und Kosten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über den Antrag auf Ersatz der Verfahrenskosten in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Rechtsanwälte, vom 16. Juni 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 19. Mai 2015 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO…
…2013 gegen den Sicherstellungsauftrag des Zollamtes ZA als Finanzstrafbehörde vom 27. Februar 2013, Zl. 12, betreffend Sicherstellung für Geldstrafe und Verfahrenskosten, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als die sicherzustellenden, zu erwartenden Ansprüche aus dem beim Zollamt ZA gegen die Beschwerdeführerin…
…Aus dem Schlussbericht geht hervor, dass die Verfahrenskosten (Entlohnungsanspruch des Insolvenzverwalters in der Höhe von 30.828,57 Euro netto zuzüglich Barauslagen in der Höhe von 400 Euro netto) des Insolvenzverfahrens des Bf. 31.221,57 Euro zuzüglich 6.245,71 Euro (20% USt) betragen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., Anschrift, über den Antrag auf Zuerkennung einer Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit der Beschwerde vom 3.5.2016 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien MA 67 vom 27.4.2016, GZ…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag.Dr. Birgitt Koran in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. November 2024 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 13. November 2024, GZ. MA67/GZ/2024, betreffend Verwaltungsübertretung nach…
…bezeichneten Konto als unentrichtet aushaftenden Abgabenschuldigkeiten von insgesamt € 8.327,02; davon € 5.500,00 an Geldstrafe; € 363,00 an Verfahrenskosten und € 2.464,02 an Nebengebühren (Säumniszuschläge und Stundungszinsen) ersucht worden war, abgewiesen. Begründend dazu wurde ausgeführt, dass Zahlungserleichterungen gemäß …
…besprochen, und es wurden zahlreiche Unterlagen vorgelegt. Am 07.07.2015 wurde die Beschwerdevorentscheidung erlassen, in der alle bis dato bekanntgegebenen Verfahrenskosten berücksichtigt wurden. Wegen des Umfangs der Belege wurde am 07.07.2015 eine gesonderte händische Bescheidbegründung mit einer detaillierten Excel-Tabelle versendet. Am…
…Verfahrenskosten beschlossen: I.) Die Beschwerde gegen das Verfügungsverbot wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. II.) Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. III.) Der Antrag auf Ersatz der Verfahrenskosten…
weitere GZ. RV/3300003/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Mag. Heidi Blum und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates in der…
…2016 | Bf.-Überweis. | | | 280 € | 60 € (Verfahrenskosten gem. § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG) | 27.2.2017 | Pfändungsgebühren-Bescheid | 10 € (gem. § 26 Abs. 1 AbgEO) | | | 70 € (= 60 € [Verfahrenskosten gem…
…000,00 und jeweils gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde den Beschuldigten auch ein pauschaler Kostenbeitrag zu den Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 auferlegt, welchen sie zur ungeteilten Hand schulden…
… 185 Abs. 1 lit. a FinStrG festzusetzende Pauschalbetrag an Verfahrenskosten sich lediglich als Beitrag zu den Kosten des jeweils gegen den einzelnen schuldig gesprochenen Beschuldigten geführten Finanzstrafverfahrens versteht. Dieser Pauschalbetrag ist daher auch für jeden einzelnen Beschuldigten separat zu bemessen, ohne dass andere Beschuldigte dafür…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Beschwerdesache A., Adr.A, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 04.11.2014, 920000/Zahl/2013 betreffend Vorschreibung von Kosten des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B als Masseverwalter der BF, MVStraße, MVOrt gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 20.06.2007 betreffend der Festsetzung einer Pfändungsgebühr und Barauslagen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
…wegen Vermögenslosigkeit durch das Gericht gelöscht wird oder eine Gesellschaft gemäß § 39 Abs. 1 FBG bei Konkursabweisung mangels eines zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichenden Vermögens (§ 71b IO) als aufgelöst gilt und daher mangels Vermögens von Amts wegen zu löschen ist (vgl. BFG 29.1.2019…
…gefasst: I. Der Antrag des Bestraften A auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens wird als unbegründet ab gewiesen. II. Die vom Wiederaufnahmswerber nach § 185 Abs. 8 FinStrG zu tragenden pauschalen Verfahrenskosten werden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG mit € 500,00 festgesetzt. III. Gegen diese…
…es – auch aus diesem Grund – als zumutbar angesehen werden kann, von dieser Person eine Finanzierung der Verfahrenskosten zu verlangen. (5) Offenbar aussichtslos ist eine Beschwerde insbesondere bei Unschlüssigkeit des Begehrens oder bei unbehebbarem Beweisnotstand. Bei einer nicht ganz entfernten Möglichkeit des Erfolges liegt keine Aussichtslosigkeit…
…Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 gemäß § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe von 60,00 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt und Verfahrenskosten von 10,00 Euro vorgeschrieben wurden, beizugeben, den Beschluss gefasst: I. Gemäß § 40 Abs. 1 VwGVG…