…Anschrift Adresse2, (im Folgenden kurz: Bf.) damals vertreten durch RA, gerichteten Bescheid vom 19.11.2004, Zl. zzz, setzte das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien für das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. Vornehmen von Geländeanpassungen auf den Grundstücken Nr. aa bis hh, alle KG Ort1, gemäß § 3…
…dem Gesagten erachtet es das Bundesfinanzgericht somit als erwiesen, dass die Bf. das verfahrensgegenständliche Aushubmaterial zu den im Spruch des angefochtenen Bescheides näher genannten Zeiträumen zur Verfüllung/Geländeanpassung des in Rede stehenden Areals verwendet und somit den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit…
…Die Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des…
…Die Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des…
…4.8.2011 (zum einen als "nachträglicher" Nachweis dafür, dass die in Rede stehenden Baurestmassen den Befreiungstatbestand des § 3 Abs.1 Z.1 lit.c) ALSAG erfüllen, zum anderen als Nachweis für das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystems iSd § 3 Abs.1a) Z.6 ALSAG) auf sich…
…für die Beschwerdeführerin für das erste bis vierte Kalendervierteljahr 2010 für das Ablagern von 771 Tonnen Abfälle mit den im Spruch näher genannten Abfallschlüsselnummern und für das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit 2.600 Tonnen Baurestmassen Altlastenbeitrag in der Höhe von insgesamt 87.877 Euro festgesetzt…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Am Standort "***3***" erfolgten nach vollständiger Verfüllung einer wasserrechtlich genehmigten Mischdeponie für Bodenaushub und Bauschutt ab dem Jahr 2006 unzulässige Ablagerungen. Für diese Überfüllungen lagen keine behördlichen Bewilligungen vor. Auch den eine Entfernung der unzulässigen Ablagerungen anordnenden Maßnahmenbescheiden leistete…
…Nr. 299/1989 idF BGBl. I Nr. 103/2013 ("Verfüllen von Geländeunebenheiten") in nachstehenden Höhen festgesetzt: | Zeitraum | Bemessungsgrundlage (Rohgewicht in Tonnen) gemäß § 5 ALSAG | Beitragssatz gemäß § 6 Abs. 4 Z 1 ALSAG je angefangene Tonne | Altlastenbeitrag | Säumniszuschlag 2% | Gesamt…
…als Veranlasserin und Beitragsschuldnerin festzustellen, da sie ***2*** beauftragte, ein von ihr bestimmtes Grundstück mit Abbruchmaterialien zu verfüllen, und auch der Geschäftsführer der Bf mit dem Amtssachverständigen Rücksprache betreffend der Eignung des angebotenen Materials Rücksprache gehalten hat. Mit Eingabe vom 7. Jänner 2016 stellte die…
…dem Altlastensanierungsgesetz. Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. c ALSAG unterliege das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen, also auch der Einbau an Ort und Stelle, dem Altlastenbeitrag. Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der Bf. brachte darin im Wesentlich vor, dass die verfahrensgegenständlichen Baurestmassen durch…
…sowie daran, dass die vollständige Verfüllung und der Abschluss der Maßnahmen zur Rekultivierung der Deponie der Behörde unaufgefordert schriftlich anzuzeigen sind [Auflage 8.)]. Nach der Aktenlage wurde die Bodenaushubdeponie der KG B am 1. Oktober 2014 durch Organe der FA13 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung…
…ursprüngliche Baufirma die Bauarbeiten zum Teil nicht fertiggestellt habe und diese Arbeiten notwendig gewesen wären um die Brücke befahrbar zu machen und die restlichen Arbeiten durchführen zu können. Die Erdarbeiten hätten Arbeiten umfasst wie Baugrube verfüllen inklusive schichtweisem Verdichten, Geländeerhöhungen inklusive notwendige Ausbildung von Bachufer…
…KG B, sowie für die anschließende Wiederaufhöhung des abgebauten Areals mit grubeneigenem einwandfreiem Material zur anschließenden Ödlandnutzung der abgebauten Flächen erteilt. A wurde jedoch keine Bewilligung zum Verfüllen bzw. zum Abbau nach dem Mineralrohstoffgesetz bzw. nach dem Abfallwirtschaftsgesetz erteilt. Ab dem Jahre 2005 wurde auf…
…Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua…
…iVm §§ 4 Z 3, 6 Abs. 1 Z 1 lit. a und 7 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) für das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG auf den Grundstücken Nr. ZZ4 und ZZ5, alle KG XXX, den Altlastenbeitrag…
…verstehen. Diese Beseitigung kann entweder ordnungsgemäß (etwa durch Ablagerung in hiefür genehmigten Deponien) oder rechtswidrig (etwa durch konsenslose Ablagerungen) erfolgen. Verwertung erfasst als Überbegriff alle Formen von Recycling (Aufbereitung) und Wiederverwendung aber auch die sonstige Verwertung (etwa Verfüllung). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass…
…gehandelt habe, die Materialanlieferung sei erst am 23.8.2012, sohin nach Erteilung der forstrechtlichen Bewilligung, erfolgt. Die Behörde hätte daher feststellen müssen, dass im Rahmen der gegenständlichen Rekultivierungsmaßnahmen Bodenaushub zulässigerweise für ein Verfüllen von Geländeunebenheiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c iVm. …
…verfügt habe, sei die beitragsbefreiende Norm des § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG nicht anzuwenden, weshalb die Bf. als Beitragsschuldnerin für die verfüllten Abfälle heranzuziehen war. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 28. November 2011 in offener Frist Berufung (nunmehr Beschwerde gemäß §§…
…iVm §§ 4 Z 3, 6 Abs. 1 Z 1 lit. a und 7 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) für das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG auf den Grundstücken Nr. zz3 und zz4, alle KG Adresse1, den Altlastenbeitrag…
…Abfällen handelt. Eine Unzulässigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder wenn nicht alle hiefür erforderlichen Bewilligungen, und zwar sowohl für die Vornahme der Verfüllung als auch die Baumaßnahme, in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. §…