…GrEStG zählen würden, zumal der Kaufvertrag nicht innerhalb spätestens eines Jahres nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft errichtet worden sei. Laut Vorhaltsbeantwortung der Bf. vom 23.08.2016 stelle das Wohnungsrecht in Folge von Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit gemäß § 1445 ABGB keine Gegenleistung iSd § 5 GrEStG…
…die abzulösen wären, wenn das Grundstück sofort lastenfrei übergehen würde. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es als Folge des Erwerbsvorgangs zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt. Wird somit vom Hypothekargläubiger die Liegenschaft rechtsgeschäftlich erworben, so zählt zur Bemessungsgrundlage neben dem Kaufpreis auch…
…2 Z. 2 GrEStG zur Gegenleistung, wobei es nicht darauf ankommt, ob es als Folge des Erwerbsvorganges zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt (vgl. ua VwGH 21.12.2000, 200/16/0613). Ein Teil der Forderungen des BF waren durch auf der gegenständlichen Liegenschaft…
…Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Hingegen ist es nicht von Bedeutung, ob es als Folge dieses Erwerbsvorganges zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt (vgl. VwGH 21.12.2000…
…Gesetz auf den Erwerber übergeht und bereits bei Entstehung der Steuerschuld bestanden hat. Hingegen ist es nicht von Bedeutung, ob es als Folge des Erwerbsvorganges zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt (VwGH vom 21.12.2000, 2000/16/0613 und vom 18.8.1994…
…sondern auch gegenüber den atypisch und typisch stillen Gesellschaftern - ebenso weit über 100 Personen). Den Gesellschaftern eine private Veranlassung zur Erhaltung des Vereins zu unterstellen, entbehre jeglicher Logik. Kein Gesellschafter hätte Interesse daran, die Vereinigung von überwiegend fremden Personen zu "sponsern" ohne selbst hiervon einen…
…4). Die Gesamtrechtsnachfolge bewirkt den Übergang aller Rechte und Pflichten der Gesellschaft wie Besitz, Eigentum, Forderungen und Verbindlichkeiten usw. auf den Rechtsnachfolger. Sämtliche Rechte und Pflichten kommen daher von der Gesellschaft. Die Rechtsnachfolger erwerben daher unmittelbar alle Rechte und Pflichten von der Rechtsvorgängerin, der Gesellschaft…
…11 Abs. 1 der Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG ist bei Erhöhung des Kapitals oder Erhöhung des Gesellschaftsvermögens durch Einlagen aller Art die Gesellschaftsteuer auf den tatsächlichen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten oder zu leistenden Einlagen jeder Art abzüglich der Lasten und Verbindlichkeiten, die der…
…Punktes Zehntens Absatz zwei des Gesellschaftsvertrages von den Gesellschaftern einstimmig genehmigt wurde. V i e r t e n s : Als Einbringungsstichtag wird der 22.12.2008 (zweiundzwanzigste Dezember Zweitausendacht) festgelegt. Mit Ablauf dieses Stichtages gehen sämtliche Rechte und Pflichten an beziehungsweise aus dem Geschäftsanteil…
…Gesamtrechtsnachfolger und Träger der Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dessen Rechtsposition fort. Diese "Verlassenschaft nach …." kann unstrittig durch einen bestellten Verlassenschaftskurator oder auch durch eine auf den Todesfall hinaus bevollmächtigte Person vertreten werden. Weiters bestimmt § 153 Abs. 2 AußStrG: Ist auf die Rechtsnachfolge von…
…19 Tz 4). Die Gesamtrechtsnachfolge bewirkt den Übergang aller Rechte und Pflichten der Gesellschaft wie Besitz, Eigentum, Forderungen und Verbindlichkeiten usw. auf den Rechtsnachfolger. Sämtliche Rechte und Pflichten kommen daher von der Gesellschaft. Die Rechtsnachfolger erwerben daher 'unmittelbar' alle Rechte und Pflichten von der Rechtsvorgängerin…
…für und gegen ***Bf1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO dahingehend abgeändert, dass er lautet: Die Grundsteuer für die gegenständliche Liegenschaft wird Frau ***Bf1*** ab 1. Jänner 2018 mit einem Jahresbetrag von…
…4). Die Gesamtrechtsnachfolge bewirkt den Übergang aller Rechte und Pflichten der Gesellschaft wie Besitz, Eigentum, Forderungen und Verbindlichkeiten usw. auf den Rechtsnachfolger. Sämtliche Rechte und Pflichten kommen daher von der Gesellschaft. Die Rechtsnachfolger erwerben daher unmittelbar alle Rechte und Pflichten von der Rechtsvorgängerin, der Gesellschaft…
…Zur Vereinigung von Schuldner und Gläubiger: Was einen Wegfall der Verbindlichkeit wegen Vereinigung von Gläubiger- und Schuldneridentität anlangt, so ist diesbezüglich den Ausführungen der Bf zu folgen, dass es sich bei dem Gesellschafter der GmbH als natürliche Person und der beschwerdeführenden GmbH als juristische Person…
…Gesamtrechtsnachfolger und Träger der Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dessen Rechtsposition fort. Diese "Verlassenschaft nach …." kann unstrittig durch einen bestellten Verlassenschaftskurator oder auch durch eine auf den Todesfall hinaus bevollmächtigte Person vertreten werden. Weiters bestimmt § 153 Abs. 2 AußStrG: Ist auf die Rechtsnachfolge von…
…Gesamtrechtsnachfolger und Träger der Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dessen Rechtsposition fort. Diese "Verlassenschaft nach …." kann unstrittig durch einen bestellten Verlassenschaftskurator oder auch durch eine auf den Todesfall hinaus bevollmächtigte Person vertreten werden. Weiters bestimmt § 153 Abs. 2 AußStrG: Ist auf die Rechtsnachfolge von…
…Gesamtrechtsnachfolger und Träger der Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dessen Rechtsposition fort. Diese "Verlassenschaft nach …." kann unstrittig durch einen bestellten Verlassenschaftskurator oder auch durch eine auf den Todesfall hinaus bevollmächtigte Person vertreten werden. Weiters bestimmt § 153 Abs. 2 AußStrG: Ist auf die Rechtsnachfolge von…
…Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Für den Erwerb von Dienstbarkeiten gilt wie für die Begründung anderer dinglicher Rechte die Regel von Titel und Modus (§§ 480-481 ABGB). Ein Fruchtgenussrecht erlischt nicht schon durch Vereinigung des Rechtes und der Verbindlichkeit (vgl. OGH 18…
…der Vereinigung aller Anteile einer Personengesellschaft; dies gilt jeweils auch für die Übertragung ideeller Anteile an diesen Grundstücken beziehungsweise Liegenschaften. Für die Frage, ob eine begünstigte Übertragung vorliegt, ist auf das Verhältnis zwischen dem eingetragenen Vorberechtigten und jener Person abzustellen, zu deren Gunsten das Recht…
…welche nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat haben, erfasst. Der Begriff "Gesellschaften" iSd Art. 54 AEUV umfasst neben Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften. Die Rechtsfähigkeit einer Vereinigung ist nicht erforderlich. Die strittige Bestimmung des…