…41 Abs. 2 iVm Abs. 1 EStG 1988 möglich gewesen, das oben beschriebene Wahlrecht auszuüben. § 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 regelt dann eine Veranlagungspflicht, wenn neben lohnsteuerpflichtigen andere Einkünfte bezogen wurden, deren Betrag 730 € übersteigt. Für die anderen im § 41 Abs. 1…
…als unbegründet ab. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass die Festsetzung deshalb geboten war, da gleichzeitig mehrere veranlagungspflichtige Einkünfte vom Bf. erzielt wurden. Mit Vorlageantrag vom 08.05.2025 beantragte der Bf. die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht. Er würde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs ) vom 27. März 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***V***, den Richter ***B***, sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerden vom 12. Dezember 2016, 28. Februar 2017, 5. Juli 2018 und 12. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf***, ***Bf Adresse***, vertreten durch ***Vertreter***, über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung vom 11.09.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
Dagegen wurde ein Vertrag mit der etx (einem dienst) vorgefunden, dessen Unterschrift mit dem beiliegenden Kassabeleg nicht ident ist (vgl. das vom Spezialvertreter der Beschwerdeführerin zitierte Erk des FG Berlin-Brandenburg, wonach bei Anhaltspunkten für Unregelmäßigkeiten eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Unternehmers besteht) ; wobei der Kassabeleg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
Die ***2*** GmbH fungierte als Subunternehmer insbesondere im Fassadenbereich für große Baukonzerne, wie etwa die ***X*** und die ***Y***. Um für die ***2*** GmbH derartige Großaufträge im Fassadenbereich übernehmen zu können, war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988 Veranlagungspflicht. Mit 05.09.2013 langte seine Steuererklärung für das Jahr 2012 auf elektronischem Wege bei der belangten Behörde ein. Mit Vorhalt vom 07.10.2013 wurde der Bf von der Abgabenbehörde mit Fristsetzung bis 14.11.2013 ersucht…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
…2026 ersucht die Bf. die Vorauszahlung zu löschen und keine Vorauszahlungen mehr vorzuschreiben. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.5.2026 als unbegründet abgewiesen, weil gleichzeitig mehrere veranlagungspflichtige Einkünfte erzielt werden. Daraufhin erhob die Bf. am 22.5.2026 erneut Beschwerde. Die Beschwerde vom…
…Erstbescheid, der die Vorsteuern im Erstattungsverfahren mit Null festsetzte, da aufgrund der vorliegenden Inlandsumsätze das Veranlagungsverfahren zur Anwendung komme. Die Bf. bestritt im gesamten Rechtsmittelverfahren die Veranlagungspflicht und die Verlagerung der Umsätze ins Inland, die Anwendung der Verordnung BGBl. II 383/2003 sei unionsrechtswidrig, die…
…Höhe von € 23.726,28 der Besteuerung unterzogen. Die sich daraus ergebende festgesetzte Einkommensteuer in Höhe von € 1.849,00 ist für das Bundesfinanzgericht nachvollziehbar und korrekt ermittelt. 3. Aufgrund der gesetzlich normierten Veranlagungspflicht (§ 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) kann das…
…die Begründung der neuen Sachbescheide, mit denen die Vorsteuer nunmehr mit Null festgesetzt wurde, aufgrund des Vorliegens von Inlandsumsätzen. Die Bf. bestritt die Veranlagungspflicht und die Verlagerung der Umsätze ins Inland, die Anwendung der Verordnung BGBl. II 383/2003 sei unionsrechtswidrig, die Anwendung der Vorsteuer…
…des Erstattungsverfahrens anzuwenden sei. Die Umsätze seien zu erklären, die Vorsteuer unter Berücksichtigung gewährter Rabatte im Veranlagungsverfahren zu berechnen. Die Bf. bestritt die Veranlagungspflicht und die Verlagerung der Umsätze ins Inland, die Anwendung der Verordnung BGBl. II 383/2003 sei unionsrechtswidrig. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…12/2012). Die Bf. bestritt zunächst die grundsätzliche Veranlagungspflicht im Inland und beeinspruchte sämtliche Bescheide. Die Beschwerden gegen die Wiederaufnahmen wurden inzwischen vom BFG abschlägig entschieden (betreffend Verfahrensgang und Sachverhalt wird ergänzend auf dieses Erkenntnis des BFG vom 15.5.2023, RV/2100044/2019 verwiesen).…
…weder eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb noch eine Weisungsgebundenheit gegenüber der Versicherung vorliege. Vielmehr ergebe sich aus § 41 Abs 1 Z 1 EStG eine Veranlagungspflicht. Demnach sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und dieser andere Einkünfte bezogen hat…
…worden. Werden in einem Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen, so ist daher eine Veranlagungspflicht gegeben (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Die vorweg einbehaltene Lohnsteuer wird dabei angerechnet (921,90 € lt. Bescheid…
…hat der Beschwerdeführer mitgeteilt, dass er den Antrag zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurücknehme, da für ihn in Österreich keine Veranlagungspflicht bestehe. Mit Schriftsatz vom 27. Juni 2012 hat der Beschwerdeführer die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Mit Schriftsatz vom 13…