…Er führte aus, die im Schätzungswege ermittelten Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen seien nicht zutreffend. Gemäß der Übergangsregelung des § 124b Z 57 EStG 1988 iVm § 31 EStG 1988 könne anstelle der Anschaffungskosten der gemeine Wert der Anteile zum 1. Jänner 2001 herangezogen werden. Die…
…darunterfällt, sei nicht steuerbar. Die mittelbare Veräußerung einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft sei von 01.04.2012 bis 31.12.2012 nicht aufgezählt. Historisch sei § 30 Abs. 1 EStG 1988 seit Einführung im Rahmen des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 nur einmal geringfügig geändert worden, und…
…Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Nach Abs. 2 gelten als Veräußerung im Sinne des § 31 Abs. 1 auch 1. der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig von Ausmaß der Beteiligung und 2. Umstände…
… 31 Abs. 3 EStG 1988 ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Wie bereits eingangs dargestellt, ergaben sich aus der der vorangegangenen Umgründung für den Gesellschaftsanteil der Bf an der LL-GmbH negative Anschaffungskosten von 170.962…
…war. Als Einkünfte ist gemäß Abs. 3 leg. cit. der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Der Erlös aus der Veräußerung von Beteiligungen iSd. § 31 Abs. 1 EStG 1988 (idF. vor BudBG 2011, BGBl. I 2010/111) ist…
…nämlich Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen, in Höhe von 6.507.500 € in Zusammenhang mit der Abtretung seiner Gesellschaftsanteile. Für den genannten Betrag beantragte der Bf., die Steuerschuld gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG nicht festzusetzen. Das Finanzamt ersuchte um Informationen zu…
…1 EStG 1988 normiert u.a., dass sich der Steuersatz für Einkünfte auf Grund von Beteiligungen auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes ermäßigt. Gem. den o.a. gesetzlichen Bestimmungen sind bei der Ermittlung des Veräußerungserlöses gem. § 31 EStG 1988 etwaige vom…
…nämlich Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen, in Höhe von 6.507.500 € in Zusammenhang mit der Abtretung ihrer Gesellschaftsanteile. Für den genannten Betrag beantragte die Bf., die Steuerschuld gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG nicht festzusetzen. Das Finanzamt ersuchte (im Parallelverfahren des…
… 31 Abs. 1 EStG 1988 idFd BGBl I 2001/2 mit Wirkung auf Veräußerungen bis einschließlich zum 31. März 2012 (§ 124b Z. 185 lit. b Satz 1 idFd AbgÄG 2011, BGBl I 2011/76) unter der Überschrift "Veräußerung von Beteiligungen" zur Anwendung gelangt: Demnach waren…
…eine ausländische Kapitalgesellschaft war daher im Jahr 2009 gem. § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 als wegzugsbedingte Veräußerung der Beteiligung zu behandeln. Da durch die Einbringung der Anteile in eine ausländische Körperschaft ein Umstand vorlag, der zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im…
…der Veräußerung von Beteiligungen eingetragen – und die Kennzahl 806 – in der Kennzahl wird der Antrag gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 gestellt – nicht ausgefüllt. Der Bf. übermittelte mit 27. Mai 2010 eine Anzeige gem. § 139 BAO, in welcher er den Antrag gem. § 31…
…Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll ("DBA Österreich-Rumänien") lautet auszugsweise: […] (4) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen oder vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht…
…dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft eine anteilige Veräußerung der dieser Personengesellschaft zuzuordnenden Wirtschaftsgüter darstellt. Daher liegen im Fall einer solchen Anteilsveräußerung -abhängig von der Art der der Personengesellschaft zuzuordnenden Wirtschaftsgüter - Einkünfte gemäß §§ 27, 30 oder 31 EStG vor." Die "Klarstellung" erfolgte…
…Sachverhaltes war jedoch aufgrund von mangelhaften, unvollständigen und zum Teil widersprüchlichen Auskünften der oben angeführten Personen nur eingeschränkt möglich. Der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten wurde nicht, bzw. nur eingeschränkt nachgekommen. 1.4. Steuerliche Beurteilung: Gem. § 31 EStG zählen Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils einer…
…und deren spätere Veräußerung zum Nominale stellt daher keine Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Auch im späteren höheren Einlösungsbetrag wegen Nichteintritt des erwarteten Ausfallsrisikos ist keine kalkulatorische Zinskomponente erkennbar. Gemäß § 31 EStG 1988 sind Spekulationsgeschäfte Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens…
…Abtretungsvertrag vom 21.7.2005 ihre Gesellschaftsanteile in Höhe von € 36.336,42 (= ATS 500.000,00) um € 500.000,00 an C veräußert. Entsprechend der Bestimmung des § 29 Z 2 EStG iVm § 31 EStG (Veräußerung von Beteiligungen) sind diese Einkünfte einkommensteuerpflichtig…
…zu haben, wobei der Bf für seinen Anteil von 76% einen Veräußerungspreis von 201.020 € erzielt hat. Unter Tz 1 des Prüfungsberichtes vom 22. März 2010 führte der Prüfer aus, es handle sich dabei um die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gemäß § 31 EStG, der…
…unbedenklich. Rechtsgrundlagen § 31 EStG 1988 lautet in der für den Beschwerdezeitraum maßgebenden Fassung: Veräußerung von Beteiligungen § 31. (1) Zu den sonstigen Einkünften gehören die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent…
…unbedenklich. Rechtsgrundlagen § 31 EStG 1988 lautet in der für den Beschwerdezeitraum maßgebenden Fassung: Veräußerung von Beteiligungen § 31. (1) Zu den sonstigen Einkünften gehören die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent…
…am 31. Dezember 2013 bei dem Unabhängigen Finanzsenat anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden iSd Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach dem Ergehen der Berufungsvorentscheidung ist noch strittig, ob positive Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen vorliegen…