…ausländische Investmentfonds nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmt wird, sodass dieser Begriff erheblich weitreichender ist. Auswirkung hat diese unterschiedliche Anknüpfung bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften (z.B. Holdings oder Private-Equity- und Venture-Capital-Investitionen), die im Inlandsfall nicht von der formalen Definition des InvFG (Vorliegen eines OGAW gem. …
…im Auslandsfall, die alle ausländischen risikogestreuten Vermögensveranlagungen ungeachtet ihrer Rechtsform erfasse. Ergebniswirksam werde diese unterschiedliche Anknüpfung bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften (z.B. Holdings oder Private-Equity-Gesellschaften und Venture-Capital-Investitionen), die im Inlandsfall nicht von der formalen Definition des InvFG 2011 (Vorliegen eines OGAW gem. …
…zu beteiligen. Unter anderem werden die außerordentlichen Renditechancen, welche durch eine Beteiligung am sogenannten "Venture Capital" - Risikokapital entstehen können und die damit verbundenen Risiken ausgeführt. Ausführungen zu steuerlichen Auswirkungen werden hierbei nicht gemacht. Nach einem dreiseitigen Inhaltsverzeichnis folgen vierzehn Seiten mit Angaben zur Veranlagung, den…
…Bf. zu beteiligen. Unter anderem werden die außerordentlichen Renditechancen, welche durch eine Beteiligung am sogenannten "Venture Capital" - Risikokapital entstehen können und die damit verbundenen Risiken ausgeführt. Ausführungen zu steuerlichen Auswirkungen werden hierbei nicht gemacht. Im Kapitalmarkprospekt der ***Bf1*** GmbH & Co KG wird zudem darauf hingewiesen…
…Unter anderem werden die außerordentlichen Renditechancen, welche durch eine Beteiligung am sogenannten "Venture Capital" - Risikokapital entstehen können und die damit verbundenen Risiken ausgeführt. Ausführungen zu steuerlichen Auswirkungen werden hierbei nicht gemacht. Auf Seite 10 unter Punkt 2.4 des Kapitalmarktprospektes ***Bf5*** GmbH & Co KG wird…
…Working Capital Finanzierungen und Rückzahlung der bisherigen Shareholder Loans erfolgt; 7. das Gesellschafterdarlehen seinen Ursprung im Gesellschaftsverhältnis hat und an dieses vertraglich gekoppelt ist; 8. das Gesellschafterdarlehen anhand der Beteiligungsverhältnisse am Joint Venture zu gewähren ist; 9. eine Rückzahlung anhand der Beteiligungsverhältnisse am Joint Venture…