…sind, die in Folge der beschriebenen Störung „entstanden“. Bei der sachlichen Bearbeitung der vom U. eingebrachten Rechtsmittel ist die Tatsache seiner Erkrankung im angeführten Zeitraum zu berücksichtigen.“ Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1…
…wollen, was zum Glück vermieden habe werden können, da seine Frau einen solchen auf Grund der Einnahme von Medikamenten nicht mehr benötigt habe. In diesem besonderen Fall, wegen Unzurechnungsfähigkeit seiner Frau, seien auch die Scheidungskosten, die Schätzung des Eigenheimes, die Kosten für den Führerschein, usw…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden kann, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052…
…1988, 87/14/0193; VwGH 02.07.2002, 2002/14/0052). Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist. Laut Abgabenakt hat der Beschuldigte in den betreffenden Monaten die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ausgeübt. Wer…
…jedoch der Sohn dann die Straftat begangen. Er habe in einem psychotischen Schub an ihrem Mann einen Mordversuch begangen (13 lebensbedrohliche Messerstiche), weshalb er nun (wegen Unzurechnungsfähigkeit) in X. untergebracht sei. Da ihr Sohn nach wie vor keinen Sachwalter habe, sei sie (trotz der Straftat…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052, mit…
…auch eine Abschottung von der Umwelt, um diese vor der Gefährlichkeit des Geisteskranken zu schützen, der aufgrundseiner Unzurechnungsfähigkeit sein Handeln nicht im gesellschaftsverträglichen Ausmaß kontrollieren kann. In alledem kann aber kein sachlicher Differenzierungsgrund erblickt werden (keine Tadelsfunktion, keine besondere Unfreiwilligkeit, keine besonderen Leistungen oder sonstigen…
…den jeweiligen Tatzeitpunkten unzurechnungsfähig im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG gewesen, wie folgt auszuführen ist: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder die Dispositionsfähigkeit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache über die Beschwerde der A B, Adresse, vertreten durch die Sachwalterin Dr. Susanne Schwarzenbacher, Rechtsanwältin, 1090 Wien, Rossauerländer 11/16, vom 2.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Erwachsenenvertretung*** über die Beschwerden vom 20. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Juli 2021 betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe ab Februar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch den Sachwalter Sachwalter, Rechtsanwalt, AdrSachwalter, über die Beschwerde vom 29.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien MA 6 vom 15.09.2016…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des A B, Adresse_Wohngemeinschaft, nunmehr gemäß § 284b ABGB vertreten durch seine Mutter C B, Adresse_Mutter, vom 18.12.2014, beim Finanzamt eingelangt am 22.12.2014, gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Sachwalterin, über die Beschwerde vom 1.7.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 30.5.2016, betreffend Abweisung des Antrags vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache G, Adr., vertreten durch A ,Hrn. N , Adr.2 , über die Beschwerde vom 07.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B vom 16.02.2017 betreffend Familienbeihilfe bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die (bereits erledigte) Beschwerde der A C, Adresse, vom 6.5.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 8.4.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]***, vertreten durch den Erwachsenenvertreter Dr. Christian Burghardt, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Am Hof 13/1/18, vom 15. 3. 2019, zur Post gegeben am 19. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in der Beschwerdesache VN1 Mxxx, ***Bf1-Adr*** vertreten durch VertretungsNetz -Erwachsenenvertretung, Forsthausgasse 16-20, 1200 Wien, über die Beschwerde vom 6. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19…
Anspruch auf Familienbeihilfe besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 und § 6 Abs. 1 lit. d FLAG 1967, und zwar auf erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967, für Kinder, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz - Erwachsenenvertretung, Bewohnervertretung, Zehnergasse 1 Tür E05-T1, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerden vom 17. Dezember 2021 und vom 20. April 2022…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse, vertreten durch die Sachwalterin Dr. Christiane Bobek, Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen, 1150 Wien, Mariahilfer Straße…