…Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache B., wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des FA Salzburg-Stadt betreffend Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe ab 02/2012 beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin über die Beschwerden (Säumnisbeschwerden) des Beschwerdeführers wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2004 vom 25. Oktober 2007 und betreffend den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2004 vom 5. September 2013 durch…
…I. (Zurückweisung) § 284 BAO lautet auszugsweise: (1) Wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann die Partei Beschwerde (Säumnisbeschwerde) beim Verwaltungsgericht erheben, wenn ihr Bescheide der Abgabenbehörden nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt zur Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben werden…
…von der Bf auch eine entsprechende Kapitalertragsteuer-Anmeldung abgegeben worden. Der in der Beschwerde angeführte Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 201 Abs. 3 BAO sei wegen fehlender Aktivlegitimation abgewiesen worden. Ein Antrag gemäß § 201 Abs. 3 BAO könne nur vom Abgabepflichtigen und nicht vom…
…Ra 2020/15/0035). Eine allfällige fehlende Parteistellung der Beschwerdeführerin führt - wie vorstehend ausgeführt - nicht zu einer Zurückweisung des Antrages auf Akteneinsicht. Die Zurückweisung des Antrages wegen Unzulässigkeit erfolgte zu Unrecht. Liegt der in erster Instanz angenommene Zurückweisungsgrund nicht vor, so hat das Bundesfinanzgericht den…
…war nur der Zurückweisungsgrund Sache des Beschwerdeverfahrens. Eine allfällige fehlende Parteistellung führt - wie vorstehend ausgeführt - nicht zu einer Zurückweisung des Antrages. Die Zurückweisung des Antrages wegen Unzulässigkeit erfolgte zu Unrecht. Liegt der in erster Instanz angenommene Zurückweisungsgrund nicht vor, so hat das Bundesfinanzgericht den Zurückweisungsbescheid…
…5.12.2013 sei bisher nicht entschieden worden. Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Würdigung: § 284 BAO (1) Wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann die Partei Beschwerde (Säumnisbeschwerde) beim Verwaltungsgericht erheben, wenn ihr Bescheide der Abgabenbehörden nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem…
…zumutbar ist, eine Angabe darüber, welches Organ die Maßnahme gesetzt hat. Gem. § 9 Abs. 5 VwGVG entfallen bei Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gem. Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG die Angaben nach Abs. 1 Z 1 bis 3 und 5. Als belangte…
… 156 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde eine Beschwerde, die gegen ein von ihr erlassenes Erkenntnis (einen Bescheid) oder gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder wegen Verletzung der Entscheidungspflicht eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Beschwerde nicht zulässig ist oder…
…4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Sachverhalt Am 26. November 2025 langte beim Bundesfinanzgericht ein von der ***Bf1*** und mit "Maßnahme Beschwerde wegen fehlender Steuer bzw. UID-Nummer" titulierter Schriftsatz ein, in dem diese ausführte: "Die Beschwerdeführerin wurde am ***4…
…Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. April 2017 ihr Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer, die C-GmbH als belangten Verband und andere Verdächtige gemäß § 190 StPO iVm § 202 Abs. 1 FinStrG wegen fehlender Gerichtszuständigkeit eingestellt ("Einleitungsverständigung", Pkt. 3.2.2). C. § 202 Abs. 1 FinStrG (wie von…
…die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. April 2017 ihr Ermittlungsverfahren gegen B, die A-GmbH als belangten Verband und andere Verdächtige gemäß § 190 StPO iVm § 202 Abs. 1 FinStrG wegen fehlender Gerichtszuständigkeit eingestellt ("Einleitungsverständigung", Pkt. 3.2.2). C. § 202 Abs. 1 FinStrG (wie von…
…wurde die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 24.04.2023 wegen bereits abgelaufener Rechtsmittelfrist zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich der Vorlageantrag vom 18.11.2023, in dem die Bf. wiederum auf den Zustellmangel wegen fehlender Mail-Benachrichtigung verweist. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung…
…zur beschlussmäßigen Zurückweisung derselben wegen fehlender Aktivlegitimation berechtigen. Ergo dessen war das Bundesfinanzgericht gemäß § 279 Abs. 1 BAO verpflichtet, eine Entscheidung in der Sache zu treffen. 2. Festgestellter Sachverhalt In der Folge legt das BFG, - ausgehend von seiner unter Punkt 1 erläuterten Entscheidungspflicht - dem Erkenntnis…
…die Erstbehörde ihrer diesbezüglichen Entscheidungspflicht nicht nach, so hat die angerufene Oberbehörde den Sachantrag und nicht den Devolutionsantrag zurückzuweisen [vgl. VwGH 4.6.2008, 2003/13/0110 (zur verleichbaren "alten" Rechtslage bei Devolutionsanträgen)]. Eine Zurückweisung der Säumnisbeschwerde im vorliegenden Falle wegen Unzulässigkeit des Sachantrages wäre…
…September 2014, eingelangt beim Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, am 4. September 2014, brachte der Bf eine Säumnisbeschwerde "wegen noch fehlender Entscheidung in der Beschwerde vom 17. April 2014 auf den Einkommensteuerbescheid 2012 vom 13. März 2014, eingebracht beim Finanzamt Abgabenbhörde am 18. April 2014", ein. Begründend…
…2014, eingelangt beim Bundesfinanzgericht am 12. November 2014, brachte die Beschwerdeführerin (Bf) eine Säumnisbeschwerde wegen noch fehlender Entscheidung über die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 4. Juni 2013 gegen den an ihren Ehegatten yy (verstorben am 24.7.2011) gerichteten Einkommensteuerbescheid 2012 ein, mit der Begründung…
…anzuwenden: a) § 256 Abs. 1 und 3 (Zurücknahme der Beschwerde), b) § 260 Abs. 1 lit. a (Unzulässigkeit), c) § 265 Abs. 6 (Verständigungspflichten), d) § 266 (Vorlage der Akten), e) § 268 (Ablehnung wegen Befangenheit oder Wettbewerbsgefährdung), f) § 269 (Obliegenheiten und Befugnisse, Ermittlungen, Erörterungstermin), g) §§ 272 bis 277…
…ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Die Entscheidungspflicht besteht auch dann, wenn das Anbringen zurückzuweisen ist (VwGH 28.6.2007, 2005/16/0187). Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist (VwGH 26.6.2003, 2003/16/0030. Eine Unzulässigkeit liegt zB bei entschiedener Sache vor …
…lauten: 21. Säumnisbeschwerde § 284. (1) Wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann die Partei Beschwerde (Säumnisbeschwerde) beim Verwaltungsgericht erheben, wenn ihr Bescheide der Abgabenbehörden nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt zur Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97) werden. Hiezu…