…27.8.2012, gegen den unter Punkt 1. angeführten berichtigten Feststellungsbescheid vom 19. Juli 2012, beschlossen: Die Beschwerden werden gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert (vgl. VwGH 27.8.2002, 99/14/0298). Wirksam werden solche Bescheide den Genannten gegenüber allerdings nur dann, wenn sie ihnen auch zugestellt sind oder nach …
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 186 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004/15/0048, mwN). Auch eine Beschwerdevorentscheidung ist im…
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 186 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004/15/0048, mwN). Auch eine Beschwerdevorentscheidung ist im…
…15/0200, mit welchem eine Entscheidung betreffend Abweisung von Wiedereinsetzungsanträgen infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde, lässt sich ebenfalls ableiten, dass die Wiedereinsetzung gegebenenfalls in Betracht kommt, wenn sich ein Wiedereinsetzungswerber auf die Behauptung stützt, er habe die Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides nicht erkannt. In Anbetracht…
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004/15/0048, mwN). Auch eine Beschwerdevorentscheidung ist im…
…weil die Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides durch Zurückweisung der dagegen gerichteten Beschwerde nur für den von diesem intendierten Bescheid abgeleiteten Bescheid tatbestandlich sei und nicht auf einen vom abgeleiteten Bescheid wiederum abgeleiteten Bescheid durchschlagen könne. In der gegen den Bescheid vom 30.7.2021 nach Fristerstreckung…
…2005 mit einem Anteil an den Einkünften iHv jeweils 0,00 ATS bzw. Euro angegeben war, aber in den Einkünftefeststellungsbescheiden für 2001 bis 2005 jeweils datiert vom 20.10.2011 nicht enthalten ist, insbesondere auch nicht als Bescheidadressat. Die Folge der Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides ist…
…BAO die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam werden kann (vgl. Ritz, Keine einheitliche Wirkung von Feststellungsbescheiden, SWK 2006, S 618). Zwar wird durch § 191 Abs. 5 BAO die Nichtigkeit eines als Feststellungsbescheid beabsichtigten Schriftstückes…
…2005 mit einem Anteil an den Einkünften iHv jeweils 0,00 ATS bzw. Euro angegeben war, aber in den Einkünftefeststellungsbescheiden für 2001 bis 2005 jeweils datiert vom 20.10.2011 nicht enthalten ist, insbesondere auch nicht als Bescheidadressat. Die Folge der Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides ist…
…2005 mit einem Anteil an den Einkünften iHv jeweils 0,00 ATS bzw. Euro angegeben war, aber in den Einkünftefeststellungsbescheiden für 2001 bis 2005 jeweils datiert vom 20.10.2011 nicht enthalten ist, insbesondere auch nicht als Bescheidadressat. Die Folge der Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides ist…
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004/15/0048, mwN). Auch eine Beschwerdevorentscheidung ist im…
…2005 mit einem Anteil an den Einkünften iHv jeweils 0,00 ATS bzw Euro angegeben war, aber in den Einkünftefeststellungsbescheiden für 2001 bis 2005 jeweils datiert vom 20.10.2011 nicht enthalten ist, insbesondere auch nicht als Bescheidadressat. Die Folge der Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides ist…
…dem Wesen der einheitlichen Feststellung ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann (Hinweis E 21. September 2005, 2005/13/0117)." Davon gibt es seit 20. Juli 2022 eine hier nicht relevante Ausnahme gemäß …
…auch negativen Feststellungsbescheiden zu. Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Auch negative Feststellungsbescheide müssen die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und…
…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte sind die für ihre Erkenntnisse geltenden Bestimmungen des Art 133 B-VG sinngemäß anzuwenden. Die Unwirksamkeit eines nicht an alle Beteiligten gerichteten (Nicht)Feststellungsbescheides ergibt sich aus der in diesem Beschluss zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…der vorgelegte Akt auch eine Berufung vom 17.01.2013 gegen den Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2006, die von der WirtschaftsprüfungsGmbH in Vertretung der GmbH, des B und der Bf und der GmbHuCoKG verfasst wurde. 3 Wirksamkeit von Feststellungsbescheiden: Festgestellt…
…Streitpunkt Strittig ist, ob die Abweisung des Antrags gem. § 299 Abs. 1 BAO auf Aufhebung des Feststellungsbescheides betreffend Vorliegen eines Scheinunternehmens gemäß § 8 SBBG zu Recht erfolgte. B. Entscheidungswesentlicher Sachverhalt Der entscheidungswesentliche Sachverhalt ergibt sich, was das stattgefundene Verfahren betrifft, aus dem in Punkt I…
…dargestellten Besonderheiten. Die sinngemäße Anwendung der BAO bedeutet zudem, dass auch die zur BAO ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu beachten ist. D.2. Im Zeitpunkt der Erlassung des Feststellungsbescheides über das Vorliegen eines Scheinunternehmens nach § 8 SBBG im Mai 2020 war über den nicht protokollierten…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Mit der vorliegenden Entscheidung folgt das Bundesfinanzgericht der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des VwGH, wonach die Verletzung des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens die Unwirksamkeit einer Erledigung bewirkt. Eine Revision war daher nicht zuzulassen. Graz, am 9…