…Beschwerdeführerin bezogen. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit und unter Anrechnung eines Selbstbehalts abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Demnach sind zB Kinderbetreuungskosten von Alleinerziehenden für schulpflichtige Kinder unter Abzug eines Selbstbehaltes abzugsfähig …
…gegenständlichen Fall die Kinder des BF - ständig in einem Staat außerhalb des EU-Raumes oder des EWR-Raumes (oder der Schweiz) auf, und steht für diese demnach weder Familienbeihilfe noch ein Unterhaltsabsetzbetrag zu, so sind nach höchstgerichtlicher Judikatur die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen…
…2009 nichtselbständige Einkünfte als Maurer. Er beantragte in den Erklärungen zu den Arbeitnehmerveranlagungen dieser drei Jahre die Pendlerpauschale und Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung für sein in Slowenien lebendes Kind. In den Einkommensteuerbescheiden 2007, 2008 und 2009 wurden weder die Pendlerpauschale, noch die Unterhaltsleistungen gewährt mit…
…sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. § 34 Abs. 7 EStG 1988 schließt Unterhaltsleistungen weitgehend als außergewöhnliche Belastungen…
…von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung an die Voraussetzungen geknüpft sei, dass die Belastung außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen müsse. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 seien Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag sowie den…
…Mutter der Bf, keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Somit fehlt es an der für Unterhaltsleistungen normierten Voraussetzung des § 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988. Die in Streit stehenden Aufwendungen können schon aus diesem Grund nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Festgestellt wird, dass die rechtliche…
…Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung des Sohnes als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 anzusetzen sind. Was die Einkommensteuer 2011 des Beschwerdeführers angeht, liegt die Sache zum Teil jedoch anders. Wie oben ausgeführt, hatte der Beschwerdeführer im Jahr 2011 keine Kinder…
… 34 Abs. 7 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden (vgl. VwGH 27.06.2013, 2011/15/0008, mwN.). Wie angeführt normiert § 34 Abs. 7 Z. 1 EStG 1988, dass Unterhaltsleistungen für die Kinder durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 EStG 1988…
…als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, ausgeführt, dass Aufwendungen, die zB durch Krankheit oder Behinderung von Kindern erwachsen, weiterhin abzugsfähig bleiben, weil in diesen Fällen beim Unterhaltsberechtigten selbst - würde er die Kosten tragen - die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung vorlägen. Gesetzliche Unterhaltsleistungen kommen…
…Verfassungsgerichtshofes sind Unterhaltsleistungen für ein außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb der Schweiz lebendes Kind, bei dem der Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen ist, in den durch § 34 EStG 1988 gezogenen Grenzen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Für Kinder…
…B 2366/00). Für Kinder, die sich in einem anderen als in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz aufhalten, ist nach der Rechtsprechung des VfGH die Hälfte der gesetzlich geschuldeten Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (vgl…
…Dies bedeutet für den vorliegenden Fall: Mietzinszahlungen für die Mutter: Mietzahlungen sind Aufwendungen, die jedem Steuerpflichtigen erwachsen. Sie zählen zu den üblichen Kosten des Lebensunterhalts, welche auf Grund der restriktiven Regelung zu Unterhaltsleistungen in § 34 Abs 7 EStG 1988 nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden…
…Ausgaben für eine Krankheit bzw. Behinderung von Kindern sind unabhängig von der Höhe des laufenden Unterhaltsanspruchs als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ( Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (20. Lfg 2018) § 34 Tz 55/1 Unterhaltsleistungen). b) Die Abgabenbehörde vertritt die Rechtsansicht…
…Ausgaben für eine Krankheit bzw. Behinderung von Kindern sind unabhängig von der Höhe des laufenden Unterhaltsanspruchs als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG , § 34, Tz 55/1, "Unterhaltsleistungen"). Wie der VwGH im Judikat vom 31.3.2017…
…Zusammenhang stehen, können diese Ausgaben nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu prüfen ist ferner, ob diese Aufwendungen eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 gilt folgendes: Z 1: Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß §…
…Gründe dahingestellt bleiben. Über Unterhaltsleistungen für Kinder (§ 34 Abs. 7 Z 1 und 2 EStG) hinaus sind gemäß § 34 Abs. 7 Z 4 EStG "Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden…
…hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…
…Ausgaben für eine Krankheit bzw Behinderung von Kindern sind unabhängig von der Höhe des laufenden Unterhaltsanspruchs als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG21, § 34, Tz 55/1, "Unterhaltsleistungen"). Gem dem vom Bf zitierten Judikat des VwGH vom…
…das FA den BF zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 und berücksichtigte dabei die geltend gemachten Kosten für die Familienheimfahrten nicht. Die geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine Kinder in Höhe von gesamt € 4.160,00 setzte das FA als außergewöhnliche Belastung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes an…
…freien Willensentschluss basierenden Berufsausbildung nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren sind. Entscheidungsrelevant ist gegenständlich weiters die Tatsachenfeststellung, dass von der Beschwerdeführerin im Jahr 2014 sowohl Familienbeihilfe als auch der Kinderabsetzbetrag für die Tochter bezogen worden ist, wodurch grundsätzlich sämtliche "Unterhaltsleistungen" für die Tochter und damit…