…34 Tz 55/1 Unterhaltsleistungen). b) Die Abgabenbehörde vertritt die Rechtsansicht, dass mit einer zivilgerichtlich festgesetzten Unterhaltszahlung stets nur der laufende Unterhalt geleistet werde, welcher nach § 34 Abs. 7 Z. 2 EStG 1988 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sei. Zu als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenden Beträgen…
…sind Aufwendungen, die jedem Steuerpflichtigen erwachsen. Sie zählen zu den üblichen Kosten des Lebensunterhalts, welche auf Grund der restriktiven Regelung zu Unterhaltsleistungen in § 34 Abs 7 EStG 1988 nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden können. Dies selbst dann nicht, wenn die Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, weil…
…besondere Unterhaltsleistung die nunmehr absolut unzureichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Folge habe. Nach Ausführungen darüber, dass die bP keine Schuld an der Scheidung treffe und vielmehr die geschiedene Gattin die Alleinschuld trage, stellt die bP den Antrag, die vom Gericht erzwungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen zu…
…und der Verpflegungsmehrkosten war lediglich auf Sachverhaltsebene zu klären. Die generelle Berücksichtigungsfähigkeit von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung, insbesondere von Unterrichts- und Verpflegungsleistungen, sowie von Hausschuhen als Arbeitsmittel und das Vorliegen der Voraussetzungen zum Abzug des Alleinerzieherabsetzbetrages sind Rechtsfragen, die in Entsprechung der verwaltungsgerichtlichen Judikatur bzw…
…muss außergewöhnlich sein (Abs. 2) 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. § 34 Abs. 7 EStG 1988 regelt die Voraussetzungen, unter denen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Streitpunkt Der Beschwerdeführer (BF) beantragt die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für seine beiden in den Bosnien ansässigen haushaltszugehörigen minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die beiden Kinder des BF…
…4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…nicht imstande ist, sich selbst zu erhalten (siehe zB BFG 9.12.2022, RV/7102633/2022). Die mit der Behandlung der Mutter verbundenen Kosten stellen solche Unterhaltsleistungen dar, weil sie auch bei der Unterhaltsberechtigten selbst als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wären. Gemäß § 19 Abs. 2 EStG…
…3100935/2015). Gemäß § 34 Abs. 7 Z 4 EStG sind jene Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. …
…sich ständig im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, berücksichtigt werden. Der Kinderfreibetrag steht demnach für beide Kinder nicht zu. ad Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1…
…muss außergewöhnlich sein (Abs. 2) 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. § 34 Abs. 7 EStG 1988 regelt die Voraussetzungen, unter denen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung…
…aus diesem Grund wegen der Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 eine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung nicht zulässig ist. Zu den seitens des Bf. ins Treffen geführten "Richtlinien des BMF" ist abschließend festzuhalten, dass diese Richtlinien keine für das Bundesfinanzgericht…
…der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 7 Z 4 EStG anzuerkennen. Es können keine Belege betreffend Krankheitskosten vorgelegt werden. Dieser Sachverhalt steht außer Streit. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob und in welcher Höhe die gerichtlich festgesetzten Unterhaltszahlungen eine außergewöhnliche Belastung darstellen…
…Sonderausgaben sein.“ Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gemäß § 34 Abs. 3 leg. cit. zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. § 34 Abs. 7 EStG 1988 regelt die Voraussetzungen, unter denen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden können. Nach…
…Abs. 3 EStG 1988). Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie den nach § 34 Abs. 4 EStG 1988 zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. § 34 Abs. 7 EStG 1988 regelt die Voraussetzungen, unter denen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 Berücksichtigung finden können…
…der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, ist durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausreichend beantwortet (Punkt III.). Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist demzufolge nicht zulässig. Zur außerordentlichen Revision an…
…Nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 bleiben Unterhaltsleistungen aber jedenfalls insoweit abziehbar, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltspflichtigen selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Solcherart sind zB Krankheitskosten der Kinder, des Ehepartners oder auch eines Elternteils beim Verpflichteten…
…von der Beschwerdeführerin getragen Kosten für das Pflegeheim handelt es sich Unterhaltsleistungen. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden…
…des § 34 Abs. 7 Z 4, auch Unterhaltsleistungen nur dann zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen, wenn solche Leistungen auch beim Unterhaltsberechtigten selbst als außergewöhnliche Belastung zu beurteilen wären. Dies wäre dann der Fall, wenn Krankheits- oder Pflegekosten zu beurteilen wären. Das Gericht stellte fest, dass…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Krankheitskosten des Ehepartners sind beim Verpflichteten abzugsfähig, weil die Aufwendungen auch beim Ehepartner als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wären. Berücksichtigungsfähige Unterhaltsleistungen an Dritte unterliegen…