…seiner Arbeitnehmerveranlagung beantragte er die Berücksichtigung eines Unterhaltsabsetzbetrags für seine zwei volljährigen Kinder, die in ***Land1*** leben. Mit Bescheid vom 3. Juni 2024 wurde die Einkommensteuer 2023 mit einer Gutschrift von Euro 1.760,00 festgesetzt, wobei der Unterhaltsabsetzbetrag mangels Bezugs von Familienbeihilfe nicht anerkannt…
…Folge so, dass der Gesetzgeber die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Entlastung der Elternteile in pauschaler Weise durch die steuerrechtlichen Instrumente des Familienbonus Plus und des Unterhaltsabsetzbetrages herbeiführen wollte, weshalb eine Anrechnung von Transferleistungen sowohl bei minderjährigen als auch bei volljährigen Kindern nicht mehr erforderlich sei. Der…
…folgt ausgeführt: Bei volljährigen Kindern ergebe sich die Höhe der Unterhaltsverpflichtung aus der Vereinbarung zwischen dem Unterhaltsverpflichteten und dem volljährigen Kind. Da eine solche schriftliche Vereinbarung und der Zahlungsnachweis in dieser Höhe vom Kindesvater nachgewiesen worden wäre, stehe ihm der Unterhaltsabsetzbetrag und in der Folge…
…Sozialwaisen"). Es sollen damit in jenen Fällen Härten vermieden werden, in denen Kinder sich weitgehend selbst erhalten müssen (Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG2, § 6, Rz 2 mit Verweis auf VwGH 22.12.2005, 2002/15/0181 mwN). Wird bei volljährigen Kindern die Familienbeihilfe gem. § 14…
…leistende (Groß-, Wahl-, Stief- oder Pflege-)Elternteil. Wird bei volljährigen Kindern die Familienbeihilfe gemäß § 14 FLAG 1967 direkt an das Kind ausgezahlt, bleibt der Familienbeihilfenberechtigte (typischerweise ein Elternteil) für den Familienbonus Plus antragsberechtigt. Steht der Anspruch auf Familienbeihilfe dem Kind selbst zu, haben die Eltern…
…So wechselt etwa auch in Fällen, in denen bei volljährigen Kindern die Familienbeihilfe gem § 14 FLAG 1967 direkt an das Kind ausgezahlt wird nicht die Person des Familienbeihilfenberechtigten und bleibt dieser (typischerweise ein Elternteil) für den Familienbonus Plus antragsberechtigt (vgl Mayr/Gensluckner in Doralt/Kirchmayr…
…nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium infolge der COVID-19-Krise, c) für volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen möchten (Abs. 1 lit. d…
…7 EStG 1988, welcher generell Unterhaltsleistungen an Kinder als durch die Familienbeihilfe und gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag abgegolten festlegt. Die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 bestimmt sogar, dass bei volljährigen Kindern, für welche keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird (wie im gesamten Beschwerdejahr beim…
…k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, und die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von…
…für ein Kind österreichische Familienbeihilfe bezogen wurde. Bei volljährigen Kindern besteht der Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag nur für jene Monate, in denen Familienbeihilfe bezogen wurde. Sie beantragen den vollen Familienbonus Plus sowie den Unterhaltsabsetzbetrag für 12 Monate für das volljährige Kind T., geboren am ***1…
…nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium infolge der COVID-19-Krise, c) für volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen möchten (Abs. 1 lit. d…
…die Kindesmutter ausgeschlossen scheine. Zum Unterhaltsabsetzbetrag führte die belangte Behörde aus, dass der Familienbeihilfenbezug nur bei volljährigen Kindern eine Voraussetzung für die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages (vgl. e contrario § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988) sei. Da beide Kinder im Jahr 2019 minderjährigen gewesen seien…
…k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, und die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von…
…unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist (vgl VwGH 20.12.18, Ra 2016/13/0016). Nach der Rechtsprechung des UFS bzw. BFG ist davon auszugehen, dass bei volljährigen Kindern (ausgenommen zB bei Pflegebedürftigkeit des…
…k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, und die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von…
…Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die…
…lit. b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die…
…B 1285/00. Ob diese bei minderjährigen Kindern verfassungskonform sei, könne gegenständlich dahingestellt bleiben, weil das Rechtsproblem bei volljährigen unterhaltsberechtigten Kindern (wie im gegenständlichen Fall) wesentlich offensichtlicher sei. Der Bf. ersuchte von einer Beschwerdevorentscheidung abzusehen und beantragte die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Die…
…06/27, B 1285/00. Ob diese bei minderjährigen Kindern verfassungskonform sei, könne gegenständlich dahingestellt bleiben, weil das Rechtsproblem bei volljährigen unterhaltsberechtigten Kindern (wie im gegenständlichen Fall) wesentlich offensichtlicher sei. In weiterer Folge beantragte der Bf - wie auch schon in der Beschwerde betr. den ESt…
…worden. Bei Bedarf könnten die Belege vorgelegt werden. Die Behörde irre auch in ihrer Annahme, dass keine Außergewöhnlichkeit der Unterhaltszahlungen vorliegen würde, da alle Eltern von behinderten volljährigen Kindern gleichermaßen von der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung betroffen seien. "RZ 827 Aufwendungen sind nur insoweit außergewöhnlich, als…