…an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037; VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist jener Ort…
…95/13/0119; VwGH 26.7.2007, 2006/15/0065). Der Steuerpflichtige muss über einen eigenen Hausstand verfügen, ein Zimmer bei den Eltern reicht jedoch - wie bereits ausführlich dargelegt - aus (VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012). 9. Die Pendlerverordnung ist - soweit hier von Bedeutung…
…Wohnsitz und keinen eigenen Hausstand gehabt zu haben und erst im Jänner 2020 nach Deutschland umgezogen zu sein. Weiters hat der Beschwerdeführer ausgeführt, mit August 2015 berufsbedingt seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und keinen zweiten Wohnsitz unterhalten zu haben. Auch eine in den Verwaltungsunterlagen befindliche…
…der mangelhaften Beantwortung der Ersuchsschreiben durch den Bf folgende wesentliche Fragen nicht geklärt werden hätten können: Infolge fehlender Meldenachweise und Vorlage eines Grundrisses der Wohnung die Frage, wer an dem genannten Wohnsitz wohnhaft gewesen sei? Hat der Bf mit jemandem einen anzuerkennenden gemeinsamen Hausstand unterhalten…
…2023 in Ungarn einen eigenen Hausstand unterhalten hatte. Ein derartiger Nachweis wurde trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erbracht, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Begründung nach § 25a Abs. 1 VwGG Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…eigenen Hausstand innehatte, da er außer der Bestätigung seiner Mutter keine anderen Beweismittel, wie zB Pläne über die Aufteilung der Nutzfläche, Betriebskosten- und Stromrechnungen, etc. vorgelegt hat. Der Bf. war im Streitjahr weder verheiratet, noch hat er in Deutschland eine einer Lebensgemeinschaft ähnliche Partnerschaft unterhalten…
…dass die Tochter der Beschwerdeführerin durch ihren Auszug aus der Wohnung der Beschwerdeführerin und die Gründung eines eigenen Hausstandes zusammen mit ihrem Lebensgefährten im Dezember 2016 und nach der Geburt ihres eigenen Kindes auch gemeinsam mit diesem Kind bei der Beschwerdeführerin nicht mehr haushaltszugehörig war…
…20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der…
…in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. VwGH 25.2.2022, Ra 2022/13/0010, mwN, und VwGH 27.6.2012, 2008/13/0156, mwN). Daraus ergibt sich, dass Lebensgefährten, die keinen gemeinsamen Hausstand unterhalten…
…mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung"…
…dann erfüllt, wenn man über eine "eigene Wohnung" verfügt. Auch eine abgeleitete Verfügungsmacht über eine Wohnung wird als ausreichend angesehen. Volljährige Kinder, die keine eigene Wohnung haben und bei ihren Eltern leben, haben dort einen sog. abgeleiteten Wohnsitz; unterhalten sie dagegen einen eigenen Hausstand, dann…
…< Familienheimfahrten: Nach Ansicht des Finanzamtes würde im gegenständlichen Fall keinesfalls eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, weil mit Frau H J im Jahr 2006 kein gemeinsamer Hausstand unterhalten worden sei. Der Beschwerdeführer hätte keine Nachweise (Mietvertrag, o.ä.) über das Bestehen eines gemeinsamen Hausstandes beibringen können…
…Haushaltsführung. Als Grundvoraussetzungen für die Absetzbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung müssten neben Aufwendungen für einen Familienwohnsitz Aufwendungen für die Wohnung am Beschäftigungsort anfallen. Als Familienwohnsitz gelte jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt unterhalten würde, der…
…und 4. Wirtschaftliche Gründe, wie etwa das Unterhalten einer der Eigenversorgung dienenden Landwirtschaft oder ein Eigentumshaus am Familienwohnsitz, können eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nur begründen, wenn zusätzlich am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder leben (vgl. RZ 345 LStR 2002 und Lenneis in Jakom…
…Bei einem verheirateten Steuerpflichtigen gilt jedenfalls jener Ort, an dem er mit seiner Ehegattin einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet, als sein Familienwohnsitz (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Der wesentliche Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer auf…
…Bf. war im Streitjahr weder verheiratet, noch hat er in X eine einer Lebensgemeinschaft ähnliche Partnerschaft unterhalten. Der Bf. hat nach Aufnahme seiner unselbständigen Tätigkeit in Wien eine Wohnung am Beschäftigungsort gemietet und darin erstmalig einen eigenen Hausstand gegründet. Es liegen auch keine Anhaltspunkte vor…
…0081). Ins Kalkül zu ziehen ist weiters, dass eine Wohnmöglichkeit im Elternhaus der Zumutbarkeit, einen eigenen Hausstand zu unterhalten, nicht entgegensteht, weil auch bei einem befristeten Dienstverhältnis bzw einer möglichen baldigen Versetzung nicht gesagt ist, dass ein neuer Dienstort zur Rückverlegung des Berufswohnsitzes ins Elternhaus…
…der Bf. und Frau H.Y. jedenfalls im Streitjahr 2009 getrennt gelebt und nicht an der Adresse Adresse1 , einen gemeinsamen Hausstand unterhalten haben, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. gebildet hat und damit 2009 kein Familienwohnsitz gegeben war. In der Bestätigung der Fr. X…
…bei weitem überwiegend zu ihrem Unterhalt beigetragen. Unterhaltsleistung von Mutter: 1 Überweisung (11.04) € 100 Eine Wohnmöglichkeit wurde meine Tochter auch nicht gestattet. Unterhaltsleistung von mir (Vater) 4 x Unterhaltszahlungen á € 250 € 1000 1 x Führerscheinkosten € 1380 1 x Tablet / Apple…
…EStG 1988 einen gemeinsamen Hausstand unterhalten, die Familienbeihilfe bezogen, sich überwiegend an der Wiener Adresse aufgehalten hat und folglich gemeinsam mit ihrer Tochter den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Wien gehabt hatte. Das Finanzamt hätte also schon im wiederaufzunehmenden Verfahren rechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung…