…dass gemäß § 5 Abs. 2 FLAG der Unterhalt durch den Ehegatten zu leisten ist. Der Ehegatte erziele ab dem Jahr 2019 ein Einkommen das über dem Ausgleichszulagenrichtsatz des § 293 ASVG liege und sei daher gegenüber seiner Gattin unterhaltspflichtig. Da die Tochter ab dem Sommersemester 2018…
…1 lit. b des FlAG 1967 bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der Unterhalt durch den Ehegatten oder früheren Ehegatten zu leisten ist." Gegen diesen Abweisungsbescheid v. 16.07.2018 wurde rechtzeitig am 03.08.2018 Beschwerde erhoben. In der gesonderten Bescheidbegründung wurde ausgeführt: "Wie…
…unfertige Bauzustand entgegen. Im Wesentlichen ist bis April 2010 aufgrund der aktenkundigen Belege des Bf in den Streitjahren eine sukzessiv fortschreitende Bautätigkeit festzustellen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgten im Kellergeschoß keine wesentlichen Arbeiten, die eine berufliche Nutzung durch die Ehegatten ermöglichten bzw. erleichterten. Insgesamt erfolgten 2010…
…es auf die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt durch den geschiedenen Ehegatten ankomme, nicht jedoch auf die Frage, ob die Beschwerdeführerin ihren Unterhaltsanspruch durchsetzen könne. Bei gegenteiliger Rechtsansicht würde schon immer dann ein Beihilfenanspruch begründet, wenn sich der (geschiedene) Ehegatte – aus welchen Gründen auch immer…
…früheren Ehegatten zu leisten ist. Laut Vergleichsausfertigung vom 12.04.2006 verzichten Sie freiwillig auf jeglichen Unterhalt Ihres ex-Gatten, somit wird die Unterhaltsverpflichtung nicht verletzt. Da vor dem 21. Lebensjahr keine Erwerbsminderung vorlag, besteht kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.“ In der dagegen fristgerecht durch…
…früheren Ehegatten zu leisten ist. Laut Vergleichsausfertigung vom 12.04.2006 verzichten Sie freiwillig auf jeglichen Unterhalt Ihres ex-Gatten, somit wird die Unterhaltsverpflichtung nicht verletzt. Da vor dem 21. Lebensjahr keine Erwerbsminderung vorlag, besteht kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe .“ In der dagegen fristgerecht durch…
…früheren Ehegatten zu leisten ist. Laut Vergleichsausfertigung vom 12.04.2006 verzichten Sie freiwillig auf jeglichen Unterhalt Ihres ex-Gatten, somit wird die Unterhaltsverpflichtung nicht verletzt. Da vor dem 21. Lebensjahr keine Erwerbsminderung vorlag, besteht kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe .“ In der dagegen fristgerecht durch…
…Der Unterhalt wird grundsätzlich nicht (nur) durch Geld, sondern (auch) durch Naturalleistungen (Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Haushaltsgegenstände usw.) erbracht. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes hat bei unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der Ehegatten der Ehegatte mit niedrigerem Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden Ehegatten in der Höhe…
…zu berücksichtigen. 2.2 Unterhaltsleistung durch Ehegatten Im Falle der Tochter des Bf. ergibt sich ein weiterer Abweisungsgrund; gemäß § 5 Abs. 2 FLAG 1967 besteht nämlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Aufgrund…
…Abs. 1 lit b FLAG 1967 (Unterhaltsanspruch durch Ehegatten): Ist einem verheirateten Kind Unterhalt von seinem Ehegatten zu leisten, haben die Eltern keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und es besteht kein Eigenanspruch des Kindes, wobei es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich Unterhalt geleistet wird (vgl. Lenneis…
…Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. (2) Volljährige Vollwaisen haben Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. (2) Volljährige Vollwaisen haben Anspruch auf Familienbeihilfe…
…in Kraft getretenen Änderung durch das BGBl I Nr. 77/2018) haben Anspruch auf Familienbeihilfe auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und…
…Aus diesem Grund wurde das Exekutionsverfahren mittlerweile ruhend gestellt, kann jedoch - im Falle nicht gezahlten Unterhalts durch den Vater - jederzeit wieder aufleben (siehe eigene Angaben der Bf). III. Beweiswürdigung: Obige Sachverhaltsfeststellungen konnten anhand der eigenen Angaben der Bf und der von ihr beigebrachten Unterlagen getroffen…
…Kraft getretenen Änderung durch das BGBl I Nr. 77/2018: § 6. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist…
…99/15/0210). Dies ist nicht der Fall, wenn zum Unterhalt durch die untergebrachte Person selbst - etwa auf Grund eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruches - beigetragen wird (VwGH 25.4.2002, 99/15/0210). Soweit die betreffenden Aufwendungen zur Gänze aus öffentlichen Mitteln getragen werden und bei Vorliegen…
…Bedürfnisse des täglichen Lebens durch die Sozialhilfe gedeckt seien. § 6. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und…
…2016) der durch BGBl. I Nr. 77/2018 geänderten Fassung lautete: „§ 6. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten…
…durch das Bundesfinanzgericht. Inhalt meines Vorlageantrags ist mein Vorbringen meiner Beschwerde. 4. Verfahrensgegenständlich ist mein unterhaltspflichtiger-aber nicht unterhaltleistender-Ex-Ehemann, Ing. ***52*** ***9***. Dieser hat über die letzten Jahre keinen bzw einen Bruchteil des meinen/seinen drei Kindern zustehenden Unterhalts geleistet. Anmerkung: Der Unterhalts…
…Abs 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Demnach ist zunächst das Sachverständigengutachten von einem Arzt (arg "ärztlich"…