…einer Unterbrechung einer Ausbildung auszugehen ist, besteht ebenfalls eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser höchstgerichtlichen Judikatur nicht abgewichen. Dass ob des Sohnes der Bf. eine Erkrankung oder psychische Beeinträchtigung, die zu einer Unterbrechung der Ausbildung hätte…
…Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulferien (vgl VwGH 15.2.1983, 82/14/0148). Im Erkenntnis VwGH 16.11.1993, 90/14/0108, hat der…
…der Gerichtshof ausgeführt, dass eine solche für den Beihilfenanspruch nicht schädlich ist, wenn sie den Zeitraum von zwei Jahren nicht deutlich übersteigt (vgl VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Von einer (zeitlich begrenzten) Unterbrechung kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung…
…Sie habe lediglich die Kurse für die Externistenreifeprüfung an der Maturaschule Dr. Roland begonnen, weil sie dadurch lediglich Prüfungen in den negativ abgeschlossenen Gegenständen ablegen und nicht die gesamte 7. Klasse AHS wiederholen habe müssen. Daher handle es sich lediglich um einen Wechsel der Ausbildungseinrichtung…
…zwischen der Ablegung der Reifeprüfung und dem Beginn des Präsenzdienstes verstreichende Zeitraum nicht als "Schulferien" zu beurteilen ist, weil solche nur ein Kind haben kann, das sich in Schulausbildung befindet. Laut VwGH erfaßt damit das dem Gesetz zu entnehmende Verständnis von der "Unterbrechung der Ausbildung…
…bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Aus diesem Erkenntnis folgt für den Fall der Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt…
…2017". In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung führte das Finanzamt unter Bezugnahme auf die vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und neuerlichem Hinweis auf die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. b bis e FLAG aus, dass die Unterbrechung einer Ausbildung durch die Geburt eines Kindes für einen…
…98/15/0001, den Fall einer mehrjährigen Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt eines Kindes betreffend; dies gilt auch für Erkrankungen, welche die Berufsausbildung auf bloß begrenzte Zeit unterbrechen). Sohin besteht für den streitgegenständlichen Zeitraum kein Familienbeihilfenanspruch, weshalb die belangte Behörde Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für…
…krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt der Familienbeihilfe-Anspruch nicht bestehen, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist (VwGH 24.9.2009, 2009/16/0088 mwN); (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 2 Rz 38). Ist das Ziel der Ausbildung…
…bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Aus diesem Erkenntnis folgt für den Fall der Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt…
…hat der Verwaltungsgerichtshof dazu auch näher ausgeführt, weshalb im Einzelnen aus den Tatbeständen des § 2 Abs. 1 lit. d, e, f und g FLAG 1967 die - typisierende - gesetzliche Regelung zu entnehmen ist, dass einerseits die Ableistung des Präsenz(Zivil)dienstes eine Unterbrechung der Ausbildung eines…
…bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit . b FLAG nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Aus diesem Erkenntnis folgt für den Fall der Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt…
…2 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich einerseits der Grundsatz, dass während der Ableistung des Präsenz(Zivil)dienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder besteht und andererseits die Ableistung dieses Dienstes eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt (VwGH 21.09.2006, 2004/15…
…tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulferien (vgl. hg. Erkenntnis vom 15. Feber 1983, 82/14/0148). Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen…
…mehrjährigen Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach §2 Abs.l lit. b FLAG nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Ist also das Anspruch vermittelnde Kind auf Grund einer Erkrankung durchgehend gehindert, die für die Ausbildung erforderliche…
…Eine Unterbrechung der Ausbildung durch die Geburt eines Kindes sei für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich, wenn sie den Zeitraum von zwei Jahren nicht deutlich übersteige. Das gelte auch für Erkrankungen, welche die Berufsausbildung auf bloß begrenzte Zeit unterbrechen (vgl das…
…Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulferien (vgl. VwGH 15.2.1983, 82/14/0148; VwGH 16.11.1993, 90/14/0108). Die Schulausbildung endet mit Ablegung der letzten in den Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Prüfung (vgl. Lenneis in…
…während der Ableistung des Dienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die Ableistung des Dienstes beihilfenrechtlich eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt (vgl. VwGH 21.9.2006, 2004/15/0103). Das bedeutet nichts anderes, als dass der Sohn der Beschwerdeführerin für Zwecke der Ermittlung…
…für eine andere Ausbildung zu interessieren und diesbezügliche Schritte zu setzen, weder ein unvorhergesehenes noch ein unabwendbares Ereignis im Sinne des Gesetzes dar, liegt sie doch im freien Ermessen des bzw der Studierenden. Darüber hinaus wäre nur eine ("unverschuldete") Unterbrechung der Ausbildung für den bereits…
…8.2018) und daher durch diesen Ausbildungsdienst keine Unterbrechung während des angegebenen Zeitraums (Juli 2018-August 2018) vorliegen kann, ist die Rückforderung aufgrund vorstehender Begründung nicht möglich. K hat im Übrigen den Ausbildungsdienst zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der von ihr im Juni 2018 abgelegten Matura…