…2 Abs. 2 UStG). Ob natürliche Personen selbstständig oder unselbstständig seien, sei nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden (Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses). In § 2 Abs. 2 Z 1 UStG werde die Unselbstständigkeit definiert als Eingliederung in ein Unternehmen dergestalt, dass…
…UStG 1994 nicht selbständig ausgeübt, soweit natürliche Personen […] einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Nach hA ist der Begriff der Selbständigkeit (Unselbständigkeit) bei natürlichen Personen im Umsatzsteuerrecht identisch mit dem des Einkommensteuerrechts. Das bedeutet: wer…
…auf Grund dieses Bundesgesetzes, soweit es sich um natürliche Personen handelt, in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung die Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert. Nach § 2 Abs. 1 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 sind alle physischen und juristischen Personen sowie sonstigen Rechtsträger, die Unternehmungen des…
…mit § 2 Abs. 2 Z. 2 UStG 1994 (Bestimmung betreffend Selbständigkeit/Unselbständigkeit natürlicher Personen sowie das Vorliegen einer Organschaft) die in Österreich gültige Rechtsnorm zur Umsatzsteuer sei, an die auch das Finanzamt gebunden sei. Mit der Berücksichtigung und Einhaltung dieser Vorschriften durch den Bf. liege…
…Tätigkeit die Merkmale der Unselbstständigkeit ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Im gegenständlichen Fall ist neben dem Vorliegen der Gewerbescheine auch die Anmeldung an die gewerbliche Sozialversicherung bedeutungslos, da aufgrund der Befragung der Personen (Weisungsgebundenheit…
…Tätigkeit die Merkmale der Unselbstständigkeit ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Im gegenständlichen Fall ist neben dem Vorliegen der Gewerbescheine auch die Anmeldung an die gewerbliche Sozialversicherung bedeutungslos, da aufgrund der Befragung der Personen (Weisungsgebundenheit…
…Tätigkeit die Merkmale der Unselbstständigkeit ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Im gegenständlichen Fall ist neben dem Vorliegen der Gewerbescheine auch die Anmeldung an die gewerbliche Sozialversicherung bedeutungslos, da aufgrund der Befragung der Personen (Weisungsgebundenheit…
…Tätigkeit die Merkmale der Unselbstständigkeit ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. Das äußere Erscheinungsbild des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist dabei nicht maßgeblich. Im gegenständlichen Fall ist neben dem Vorliegen der Gewerbescheine auch die Anmeldung an die gewerbliche Sozialversicherung bedeutungslos, da aufgrund der Befragung der Personen (Weisungsgebundenheit…
…Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz: Kommentar5 (2017) zu § 2 UStG Rz 68) Traditionell geht die Praxis davon aus, dass der Begriff der Selbständigkeit (Unselbständigkeit) bei natürlichen Personen im USt-Recht identisch mit dem des Einkommensteuerrechts ist. Nach § 47 Abs 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn…
…Natürliche Personen sind nicht selbständig, wenn sie einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind (vgl. Ruppe/Achatz, 6. Aufl., § 2 Tz 68). Traditionell geht die Praxis davon aus, dass der Begriff der Selbständigkeit (Unselbständigkeit) bei natürlichen Personen…
…§ 2, Tz 19). Nach herrschender Auffassung ist der Begriff der Selbständigkeit (Unselbständigkeit) bei natürlichen Personen im Umsatzsteuerrecht identisch mit dem des Einkommensteuerrechts. Das bedeutet: wer als Arbeitnehmer in einem einkommensteuerlichen Dienstverhältnis steht, kann mit dieser Tätigkeit nicht zugleich Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein (vgl…
…dass von ihr die Promotiontätigkeit durchgeführt wird. Dazu war es notwendig eine ausreichende Anzahl von (natürlichen) Personen für die Durchführung zur Hand zu haben. Die Beschwerdeführerin beauftragte nunmehr diese Personen unter Vorgabe von Arbeitsort und Arbeitszeit damit, die Flyer und Gutscheine des Kunden zu verteilen…
…Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Ob eine natürliche Person selbständig oder unselbständig tätig ist, hat sich in erster Linie am Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu orientieren. Entscheidend ist primär, ob im Innenverhältnis die Elemente der Selbständigkeit oder der Unselbständigkeit überwiegen (vgl…
…selbständig ausgeübt, soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Nach herrschender Ansicht ist der Begriff der Selbständigkeit bei natürlichen Personen im Umsatzsteuerrecht identisch mit jenem des Einkommensteuerrechts (vgl Ruppe/Achatz, UStG5…
…Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Ob eine natürliche Person selbständig oder unselbständig tätig ist, ist in erster Linie nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden. Entscheidend ist primär, ob im Innenverhältnis die Elemente der Unselbständigkeit überwiegen (Ruppe/Achatz…
…Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Ob eine natürliche Person selbständig oder unselbständig tätig ist, hat sich in erster Linie am Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu orientieren. Entscheidend ist primär, ob im Innenverhältnis die Elemente der Selbständigkeit oder der Unselbständigkeit überwiegen (vgl…
…wenn der Leistende selbständig ist (Art. 9 Abs. 1 MwSt-RL bzw. § 2 Abs. 1 UStG). Nach hA ist der Begriff der Selbständigkeit bei natürlichen Personen im Umsatzsteuerrecht identisch mit dem Einkommensteuerrecht (vgl. idS Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, 27. Lfg., § 12 Rz 146)…
…soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmens zu folgen verpflichtet sind. Unionsrechtliche Grundlage für § 2 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 ist Art. 10 MWSt-RL. Umsatzsteuerrechtlich sind die Begriffe der Selbständigkeit und Unselbständigkeit grundsätzlich…
…anderem in der Vorgabe von Arbeitsort und Arbeitsmittel durch den "Auftraggeber" sowie in der "unmittelbaren Einbindung der Tätigkeit in betriebliche Abläufe des Arbeitgebers". Wenn teilweise eigene Arbeitsmittel von den betroffenen Personen bei ihrer Tätigkeit verwendet würden, spreche das nicht gegen die Beurteilung als nichtselbständige Tätigkeit…
…hinzuweisen, dass bei der ***181***, bei ***182*** bzw. ***183*** die Personen zunächst als Dienstnehmer angestellt gewesen seien und mit Firmen-Fahrrädern und Elektro-Rollern sowie Warmhaltetaschen etc. ausgestattet worden wären. Dies sei den Firmen dann zu teuer geworden und diese Zusteller seien nun alle selbständig…