… 183 Abs. 3 BAO unerheblich. Es ist also allein zu prüfen, ob die Bf im Wiederaufnahmeantrag vom 7.8.2020 neue Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf das Schuljahr 2016/2017 vorgelegt hat, die im Verfahren, das zur Erlassung des Abweisungsbescheids vom 14.11.2018…
…nbsp; Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis (als vom Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten. Keine Tatsachen sind neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen…
…Ausdruck gebracht, geführt hätten. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse oder Beurteilungskriterien durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - stellen keine Tatsachen gem. § 303…
…für alle drei Betriebe gegeben wäre. Die Anmerkung in der Berufung, wonach das Dienstverhältnis bei der vorhergehenden abgabenbehördlichen Prüfung anerkannt wurde, ist nicht stichhaltig, da laut Prüfungsbericht keine dahingehenden Feststellungen getroffen wurden. Ob eine Überprüfung des Sachverhaltes erfolgte, ist nicht evident. Auf die entscheidungsrelevante Tatsache…
…244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die von einem Beschwerdeführer behaupteten Rechtsfolgen unter den gegebenen Umständen möglich erscheinen. Die Beurteilung, ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen, erfolgt aufgrund…
…244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die von einem Beschwerdeführer behaupteten Rechtsfolgen unter den gegebenen Umständen möglich erscheinen. Die Beurteilung, ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen, erfolgt aufgrund…
…244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die von einem Beschwerdeführer behaupteten Rechtsfolgen unter den gegebenen Umständen möglich erscheinen. Die Beurteilung, ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen, erfolgt aufgrund…
…244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn im Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die von einem Beschwerdeführer behaupteten Rechtsfolgen unter den gegebenen Umständen möglich erscheinen. Die Beurteilung, ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen, erfolgt aufgrund…
…Der Bezug habenden Feststellung in den Berufungsvorentscheidungen mangle es einer schlüssigen Begründung. Das Zollamt legte die als Beschwerde zu wertende Berufung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Vorhalt vom 22. April 2014 forderte das Bundesfinanzgericht die Bf. auf - unvorgreiflich der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über die…
…ZK6, Art 244 Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die von einem Beschwerdeführer behaupteten Rechtsfolgen unter den gegebenen Umständen möglich erscheinen. Die Beurteilung, ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen…
…244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die von einem Beschwerdeführer behaupteten Rechtsfolgen unter den gegebenen Umständen möglich erscheinen. Die Beurteilung, ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen, erfolgt aufgrund…
…Der Bezug habenden Feststellung in den Berufungsvorentscheidungen mangle es einer schlüssigen Begründung. Das Zollamt legte die als Beschwerde zu wertende Berufung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Vorhalt vom 22. April 2014 forderte das Bundesfinanzgericht die Bf. auf - unvorgreiflich der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über die…
…Teilwertabschreibung unseres Erachtens zu Recht erfolgt ist, hat der Steuerpflichtige alles unternommen, diesen Wertansatz der belangten Behörde auch offenzulegen, um eventuelle Unklarheiten in Bezug auf die Bewertung, welche aus Erfahrung immer einen größeren Interpretationsspielraum zulässt, von vornherein auszuräumen. Dass die belangte Behörde dies dennoch erst…
…244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn im Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die von einem Beschwerdeführer behaupteten Rechtsfolgen unter den gegebenen Umständen möglich erscheinen. Die Beurteilung, ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen, erfolgt aufgrund…
…244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die von einem Beschwerdeführer behaupteten Rechtsfolgen unter den gegebenen Umständen möglich erscheinen. Die Beurteilung, ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht bestehen, erfolgt aufgrund…
…Der Bezug habenden Feststellung in der Berufungsvorentscheidung mangle es einer schlüssigen Begründung. Das Zollamt legte die als Beschwerde zu wertende Berufung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Vorhalt vom 22.4.2014 forderte das Bundesfinanzgericht die Bf. auf - unvorgreiflich der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über die…
…Der Bezug habenden Feststellung in der Berufungsvorentscheidung mangle es einer schlüssigen Begründung. Das Zollamt legte die als Beschwerde zu wertende Berufung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Vorhalt vom 22.4.2014 forderte das Bundesfinanzgericht die Bf. auf - unvorgreiflich der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über die…
…Der Bezug habenden Feststellung in der Berufungsvorentscheidung mangle es einer schlüssigen Begründung. Das Zollamt legte die als Beschwerde zu wertende Berufung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Vorhalt vom 22.4.2014 forderte das Bundesfinanzgericht die Bf. auf - unvorgreiflich der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über die…
…Der Bezug habenden Feststellung in der Berufungsvorentscheidung mangle es einer schlüssigen Begründung. Das Zollamt legte die als Beschwerde zu wertende Berufung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Vorhalt vom 22.4.2014 forderte das Bundesfinanzgericht die Bf. auf - unvorgreiflich der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über die…
…Der Bezug habenden Feststellung in der Berufungsvorentscheidung mangle es einer schlüssigen Begründung. Das Zollamt legte die als Beschwerde zu wertende Berufung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Vorhalt vom 22.4.2014 forderte das Bundesfinanzgericht die Bf. auf - unvorgreiflich der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über die…