IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ri über die am 14.10.2017 eingebrachten Beschwerden des Bf., Adresse, gegen die zwei Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien, jeweils vom 06.10.2017, a) MA 67-PA-xxx und b) MA 67…
…1990 89/14/0132). Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bf konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Auf Grund des Vorliegens der…
…anderen, durch zB Fälligstellung der Kreditlinien, eingetreten ist, sondern war das von Herrn ***Bf1*** angewendete Betriebskonzept wirtschaftlich nicht umzusetzen. Zwar ist zuzugestehen, dass einzelne kleinere Lieferanten bar bezahlt wurden, um die notwendigsten Güter zu erhalten, damit der Restaurantbetrieb im minimalsten Ausmaß aufrechterhalten werden konnte. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 30.4.2015 betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
…März 2022 beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) durch seinen Rechtsvertreter die Entrichtung des auf dem Abgabenkonto aufscheinenden Rückstandes von 64.698,33 € in monatlichen Raten von je 300 € zu gewähren. Er beziehe eine monatliche Pension von 1.557 € (netto) und verfüge über Vermietungseinkünfte…
…in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet würde. Fehle nur eine dieser beiden Voraussetzungen sei der Antrag abzuweisen. Auf Grund des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Oktober 2023 betreffend Zahlungserleichterungen, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…Ermittlungspflicht sei nicht gegeben. Vom Gesetzgeber werde das Vorliegen zweier Bedingungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen vorausgesetzt: die Einbringlichkeit der Abgabenschuld dürfe durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet sein und die sofortige und volle Entrichtung des Steuerrückstandes müsse mit erheblichen Härten verbunden sein. Laut Aktenlage und…
…Rückforderungsbescheid vom 16.9.2021 habe ich erst mit eMail vom 25.4.2022 (an meine Rechtsvertreter) Kenntnis erlangt. Dieser "Rückforderungsbescheid Einzahlung" vom 16.9.2021 des Finanzamtes wurde mir laut Mitteilung der betreibenden Partei am 22.9.2021 durch Hinterlegung beim Postamt ***7*** zugestellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 03.06.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 13.05.2019, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache M.M., (Bf.) über die Beschwerde vom 21.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 08.11.2018, betreffend Bewilligung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 7. November 2014, betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A , in B , C , vom 5. Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 28. April 2014 betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Ratenzahlungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die mit 15. Juli 2022 datierte Beschwerde (Einbringung 11. August 2022 ) gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juli 2022 betreffend die Abweisung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Mai 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. April 2026, mit dem das Zahlungserleichterungsansuchen vom 16. April 2026 abgewiesen…
…500,- verhängt. 2. Mit Schreiben vom 09.12.2024 beantragte der Bf. durch seinen anwaltlichen Vertreter um die Bewilligung einer Zahlungserleichterung (beantragte Ratenzahlung der über den Bf. verhängten Geldstrafe in monatlichen Raten zu je 250,00 Euro). 3. Diesen Antrag vom 09.12.2024 hat…
…in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes tritt bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein, somit auch…
…das Vorliegen zweier Bedingungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen vorausgesetzt; die Einbringlichkeit der Abgabenschuld dürfe durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet sein und die sofortige und volle Entrichtung des Steuerrückstandes müsse mit erheblichen Härten verbunden sein. Laut Aktenlage und den Antragausführungen sei die Einbringlichkeit der aushaftenden…
…die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, stellt die Bewilligung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 15. Mai 2013, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…