…ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Da die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen am Abgabenkonto nicht…
…Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben am Abgabenkonto unberichtigt aushaften. Zum Abgabenanspruch wurden dem Grunde und der Höhe nach keine Vorbringen erstattet, so…
…der C vorgeschriebenen Kapitalertragsteuern waren diese Abgabenzahlungsansprüche am 20. Jänner 2016 gemäß § 235 Bundesabgabenordnung (BAO) gelöscht worden. Letztendlich wurde auch das nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes fortzusetzende Beschwerdeverfahren am 19. Juni 2017 infolge der offenkundigen Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen mit einer Abstandnahme von der Festsetzung der…
…hafte der Vertreter nicht (Stoll, a.a.O., 120, 131). Im vorliegenden Fall sei keine Handlung des Bf, sondern die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der KG ursächlich für die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen, die aus abgabenbehördlichen Prüfungen nach Konkurseröffnung resultierten. Bei der Ermessensübung seien…
…der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im vorliegenden Fall unstrittig, und resultieren fast ausschließlich aus Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuern und Lohnabgaben), die von der Gesellschaft dem Finanzamt zwar bekannt gegeben, aber nicht entrichtet wurden. Unbestritten ist ferner die Tatsache, dass der…
…der den Vertretern auferlegten Pflichten, nicht eingebracht werden können. Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme sind das Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die…
…selbstständig vertretungsbefugtem Geschäftsführer der Abgabepflichtigen laut Eintragung im Firmenbuch von 13.10.1994 bis 3.6.2010 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen bei der ***1*** stand spätestens mit der amtswegigen Löschung der Gesellschaft am 3…
…miteinbezogen werden). Die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin ergibt sich aus dem Beschluss des LG vom 07.07.2009, xxx, wonach die Gesellschaft über kein Vermögen verfügt. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört schlussendlich unter anderen die Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwaltet…
…Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Bei Inanspruchnahme der Haftung des Vertreters einer juristischen Person kommt es nicht darauf an, ob die Abgabenbehörde Exekutionsmaßnahmen zur Hereinbringung der offenen Abgabenforderungen setzt oder gesetzt hat, sondern nur darauf, dass die Abgabenforderungen uneinbringlich…
…Teilrechtskraft der Beschwerdevorentscheidung im Bezug auf Umsatzsteuer 07-10/2002 sowie Dienstgeberbeiträge 08-12/2002 und Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen 08-12/2002 auszugehen. Die nunmehr mit Beschwerdevorentscheidung vom 28. Jänner 2014 verbliebenen Lohnsteuern haften am Abgabenkonto unberichtigt aus. 2.) Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen: Der Haftungsbescheid…
…die Geltendmachung der Haftung nach § 9 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis des §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich…
…die Geltendmachung der Haftung nach § 9 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis des §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich…
…der Pflichtverletzung - Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit der Abgaben Abgabenforderungen Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen an Kommunalsteuern und Dienstgeberabgaben 2014 und 01-02/2015 wurden nicht bescheidmäßig festgesetzt, sondern als zusammengefasste Abgaben gemäß § 224 Abs. 1 und 3 BAO im Haftungsbescheid erstmals geltend gemacht. Nach der…
…des Geschäftsführers an der Pflichtverletzung 5.) Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Zu 1.) Abgabenforderungen: Berechtigt ist das Vorbringen, dass im Haftungsbescheid die Konkursquote nicht berücksichtigt worden sei. Die belangte Behörde teilte dem BFG am 26. März 2021 mit, dass von der Masseverwalterin eine Konkursquote…
…wie Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen oder schuldhafte Pflichtverletzung, gebunden. Mit Bescheid vom 16.11.2015 setzte das Finanzamt aufgrund der Abgabenerklärung der G-4 vom 11.03.2013, wonach die G-3, die am 14.02.2013 mit der übernehmenden G-4 verschmolzen wurde, von der…
…Dies dient unter anderem dem Schutz vor Willkür und der rechtsstaatlichen Kontrolle (VwGH 20.12.1989, 89/01/0216). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bleibt bei Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung bei dem anderen Gesamtschuldner (bei den anderen Gesamtschuldnern) für die Inanspruchnahme des verbleibenden Gesamtschuldners kein Spielraum…
…dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. I. Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen und Uneinbringlichkeit: Mit Beschluss des Landesgerichtes S vom 29.3.2012 wurde über das Vermögen der XY-GmbH der Konkurs eröffnet, der mit Beschluss vom…
…Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. IV. Erwägungen 1. Voraussetzung für die Vertreterhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, die Stellung als Vertreter, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin wurden vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Der in Rechtskraft erwachsene Festsetzungsbescheid betreffend die Umsatzsteuer 12/2008 vom 31.3.2009 war dem Haftungsbescheid angeschlossen, ebenso der Lohnsteuerhaftungsbescheid; der zugehörige…
…2.4. Bezüglich der übrigen Abgabenschuldigkeiten, denen keine Abgabenbescheide mit Bindungswirkung für den Bf. vorangegangen sind, besteht die Haftung aus folgenden Gründen zu Recht: a) Voraussetzung für die Vertreterhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, die…