…laut VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150 die Uneinbringlichkeit nicht nur beim Abgabenschuldner selbst, sondern auch bei allenfalls als Mitschuldner oder Haftende in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss, ist auch der einzige Kommanditist laut Firmenbuch T zu überprüfen. Dessen Haftung hätte zwar laut…
…dies umso mehr, wenn ohne berechtigten Zweifel von einer gänzlichen Uneinbringlichkeit der beschwerdegegenständlichen Abgaben auszugehen ist, weshalb von einem Antrag auf Bestellung mangels Erforderlichkeit Abstand genommen wurde. Wegen der fehlenden Möglichkeit, eine Rechtsmittelentscheidung der Verlassenschaft oder einem Rechtsnachfolger zuzustellen, kann eine solche durch das Gericht…
…des Abgabenrückstandes auszugehen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033) liegt somit entgegen der Begründung der Beschwerdevorentscheidung auch eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO nicht vor, sondern eine Uneinbringlichkeit im Sinne der…
…28.05.2002, 99/14/0233). Im vorliegenden Fall ist eine (auch nur teilweise) Einbringlichmachung der aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten im Hinblick auf ein über das Vermögen der noch existenten Gesellschaft durchzuführendes Insovenzverfahren nicht ausgeschlossen. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben steht daher nicht zweifelsfrei fest. Ist gemäß § 278…
…laut VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150 die Uneinbringlichkeit nicht nur beim Abgabenschuldner selbst, sondern auch bei allenfalls als Mitschuldner oder Haftende in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss, ist auch der einzige Kommanditist laut Firmenbuch C zu überprüfen. Dessen Haftung hätte zwar laut…
…laut VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150 die Uneinbringlichkeit nicht nur beim Abgabenschuldner selbst, sondern auch bei allenfalls als Mitschuldner oder Haftende in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss, ist auch der einzige Kommanditist laut Firmenbuch V zu überprüfen. Dessen Haftung hätte zwar laut…
…ist von der gänzlichen Uneinbringlichkeit der beschwerdegegenständlichen Abgaben auszugehen, sodass von einer Festsetzung derselben gemäß § 206 Abs. 2 BAO Abstand zu nehmen ist. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung…
…Judikatur). Zur Zweckmäßigkeit gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, a.a.O.). Bei der Ermessensübung ist zudem das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten. Letzteres spricht klar gegen die Erlassung von Haftungsbescheiden bei Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Haftungspflichtigen (vgl…
…genannten Abgaben, für die der Bf. zur Haftung herangezogen wurde, mittlerweile aufgrund von Zahlungen durch die Primärschuldnerin entrichtet wurden. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im…
…und 03/2014 UVAs eingereicht. Auf Grund der Selbstanzeige und der diesbezüglich rechtzeitigen Abgabenentrichtung bleibe die Selbstanzeige für die Monate 02 und 03/2014 straffrei; die Ansicht des Bf., es genüge, ohne entsprechenden Nachweis die Uneinbringlichkeit einer bloß zweifelhaften Forderung anzunehmen, vermöge ihn jedoch nicht…
…angeführte Judikatur). Zur Zweckmäßigkeit gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, aaO). Bei der Ermessensübung ist zudem das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten. Letzteres spricht klar gegen die Erlassung von Haftungsbescheiden bei Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Haftungspflichtigen (vgl. Ritz…
…dass über das Vermögen der Primärschuldnerin bisher kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 8.7.2009, 2009/15/0013). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996…
…Zahlungsanspruches aus anderen Gründen ist irrelevant. Eine Maßnahme lediglich im Einhebungsverfahren, etwa eine Nachsicht aus Billigkeitsgründen nach § 236 BAO, eine Aussetzung der Einbringung nach § 231 BAO oder eine Abschreibung der fälligen Abgabenschuld wegen Uneinbringlichkeit nach § 235 BAO, stellt keinen Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 165 Abs…
…zur Haftung für die hier entscheidungsgegenständlichen Abgaben der GmbH heran und begründete dies damit, dass die Beschwerdeführerin "keine Nachweise über eine Gläubigergleichbehandlung in nachvollziehbarer Weise erbracht" habe (Seite 3). Eine "zweifelsfreie dauerhafte und gänzliche Uneinbringlichkeit bei der Beschwerdeführerin als potentielle Sekundärschuldnerin (habe) aktuell nicht festgestellt…
…11,88 | 11,68 | Dienstgeberbeitrag (DB) | 2010 | 17.01.2011 | 148,50 | 146,03 | Summe | | | 46.541,78 | 44.779,57 Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor…
Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bf. konnte die Abgabenbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134), auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. 8. Ermessen Die im Rahmen des § 224 BAO zu…
…Geschäftsführers nach § 9 BAO ist die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung bei der GmbH. Nach der Aktenlage wurden die dem Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Abgaben (Dienstgeberbeitrag 2012 in der Höhe von 7.499,44 € und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2012 in der Höhe von 666, 61 €…
…diese Einsicht zu nehmen. Der Beschuldigte verweigerte dies jedoch. Wenngleich er nicht verpflichtet war, die Gewahrsame über die Unterlagen aufzugeben, so war er mit Sicherheit verpflichtet, dem Prüfer zumindest die Einsichtnahme in die Unterlagen zu gewähren. Die Auskunftserteilung gegenüber Abgabenbehörden ist im § 143 BAO geregelt…
…Uneinbringlichkeit (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Die Haftung nach § 9 BAO ist einem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch nachgebildet (VwGH 25.3.2010, 2009/16/0104). Die Haftung nach § 9 BAO stellt nicht die Haftung für einen Schaden dar, welcher dem Abgabengläubiger bei Gesamtbetrachtung der Abgabenschulden…
…von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen. Eine Untätigkeit des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführerfunktion stellt ein Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030). Das Verschulden der…