…mit BGBl. II Nr. 236/2019, aufgehobene Z 3 des § 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO (kurz VO zu § 236 BAO), die im Beschwerdefall deshalb noch Anwendung findet, weil das Verständigungsverfahren nach dem DBA Deutschland…
…bestünde und der das oben dargestellte rechnerische Bild bestätigen würde. Aus diesem Gesamtbild sei zu erschließen, dass die wirtschaftliche Lage so schlecht sei, dass ein Verzicht auf die Einhebung der gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte. Eine persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der Abgabenschuldigkeit…
…Die Einhebung von Aussetzungszinsen sei auch bei langer Verfahrensdauer nicht sachlich unbillig. Vom VwGH sei die sachliche Unbilligkeit eines Berufungsverfahrens selbst bei einer Dauer von beinahe 10 Jahren verneint worden (VwGH 16.10.2002, 99/13/0065). In der Beschwerde vom 10.02.2022 gegen…
…Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist", eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung dar. Unter Würdigung des gesamten vorliegenden Sachverhaltes ist für mich eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung dieser Anspruchszinsen gegeben, und bitte ich daher um antragsgemäße Erledigung. …
…Sachliche und persönliche Unbilligkeit sei auf Grund des Sachverhaltes somit eindeutig gegeben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles…
…nicht. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtssprechung ausführt (z.B. VwGH 10.05.2001, 2001/15/0033, VwGH 19.10.2006, 2003/14/0098, VwGH 25.10.2006, 2004/15/0150), liegt eine persönliche Unbilligkeit insbesondere dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die…
…findet Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO (BGBl. II, Nr. 435/2005 vom 20.12.2005) lautet wie folgt: Auf Grund des § 236 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…
…kann. Somit liegt Unbilligkeit der Einhebung, begründet durch die wirtschaftliche Situation, vor und stellen wir den Antrag, dem Nachsichtsansuchen im Rechtsmittelwege statt zu geben." Die belangte Behörde legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht im Oktober 2017 zur Entscheidung vor. In der Stellungnahme zum Vorlagebericht vom 11…
…dass der Antragsteller einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun hat, auf die eine Nachsicht gestützt werden kann (Vgl. VwGH 20.5.2010, 2009/15/0008), konnte mit dem gegenständlichen Beschwerdevorbringen das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit in der Einhebung nicht dargetan…
…der gesetzeskonform zu einer Zinsenbelastung führe. Die Auferlegung von Stundungszinsen sei keine Strafsanktion für nicht pünktliche Steuerentrichtung und somit ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen, die zu keiner Unbilligkeit in der Einhebung führten. Zudem sei die Gewährung von Zahlungserleichterungen per Gesetz von einem Antrag abhängig…
…Antrag auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten ab und zitierte zur Begründung die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur persönlichen und sachlichen Unbilligkeit der Einhebung. Noch vorzuschreibende Abgabe könnten nicht gemäß § 236 BAO nachgesehen werden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bf…
…wenn durch die Einhebung die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet ist. Für die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen sind die Vermögens und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Auch von einer persönlichen Unbilligkeit kann in diesem Fall nicht gesprochen werden. Da…
…Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO. Zum Vereis des Beschwerdeführers in seinem Nachsichtsantrag vom 19.8.2021 auf die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts vom 20.6.2016 (GZ RV/7100264/2016) zum Vorliegen eines Nachsichtsgrundes bei ausschließlich durch die Abgabenbehörde verursachtem unrechtmäßigen Bezug der…
…des § 235 Abs. 2 und 3 gelten auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO BGBl II 2005/435 idF BGBl II 2013/449 Auf Grund des § 236 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr…
…mangels Vorliegens einer Unbilligkeit schon von vornherein nicht gegeben waren, blieb für eine Ermessensentscheidung kein Raum." Das Bundesfinanzgericht hat über die Bescheidbeschwerde erwogen: Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des…
…nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. […]' Die zu dieser Bestimmung ergangene Verordnung des Bundesministers für Finanzen (Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des §…
…BAO). Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein (zB VwGH 20.05.2010, 2006/15/0337; VwGH 17.11.2010, 2007/13/0135). Die Bf brachte in ihrem Nachsichtsansuchen die sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Kammerumlage…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 leg.cit. auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit im Sinn…
…wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 leg.cit. auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit im Sinn…