…der materiellen Rechtskraft wird die Unabänderlichkeit (Unwiderrufbarkeit) des Bescheides verbunden; der Bescheid kann demnach von der Behörde von Amts wegen nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden, soweit es nicht eine Ermächtigung zur Abänderung oder Aufhebung eines Bescheides gibt. Die Unabänderlichkeit tritt aber schon mit Erlassung…
…Rückzahlung von über 800 Euro. Er sei der Ansicht, dass der entsprechende Bescheid an verfahrensrechtlichen Mängeln leide. Das Wesen eines Bescheides liege in seiner relativen Unabänderlichkeit, die dem Adressaten nach Rechtskraft ein gewisses Maß an Rechtssicherheit verschaffen solle. Er bezweifle daher, dass der Bescheid vom…
…Mit der materiellen Rechtskraft wird die Unabänderlichkeit des Bescheides verbunden. Der Bescheid kann demnach von der Behörde von Amts wegen nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden, soweit es nicht eine Ermächtigung zur Abänderung oder Aufhebung eines Bescheides gibt. Die Unabänderlichkeit tritt aber schon mit Erlassung…
…Entscheidung über die Beitragspflicht, wenn er als Vorfrage auch die Versicherungspflicht zu beurteilen hat, wegen u.a. des Grundsatzes der Unabänderlichkeit eigener Entscheidungen, auch dann gebunden ist, wenn diese Entscheidung noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist und noch einem Rechtszug unterliegt. Bei diesem Stand des…
…Erfassung bzw. der Plausibilität der Buchführung binnen angemessener Zeit nicht entsprochen wurde. Maßgebliche Unterlagen (wie etwa das Datenerfassungsprototokoll für den Standort A-Straße oder die Bestätigung des Kassenherstellers über die Unabänderlichkeit eingegebener Daten) wurden im abgabenbehördlichen Verfahren überhaupt nicht vorgelegt; das Finanzamt monierte zudem, dass…
…BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff „materielle Rechtskraft“ zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle Rechtskraft tritt bereits mit der…
…wird sie formell rechtskräftig. Die formelle Rechtskraft ist eine Eigenschaft des Urteils oder Beschlusses. Sie bedeutet die Unabänderlichkeit der Entscheidung. Die Rechtswirkungen einer Entscheidung beginnen erst mit dessen formeller Rechtskraft. Zur formellen Rechtskraft kommt es mit ungenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist (§ 150 FinStrG), wenn gegen eine…
…BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff „materielle Rechtskraft“ zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle Rechtskraft tritt bereits mit der…