…1988 in der ab der Veranlagung 2003 geltenden Fassung des AbgÄG 2004 (BGBl I Nr 180/2004) sind Werbungskosten bzw Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen…
…der zweiten Ausbildungsstufe begonnen (fachspezifische Therapieausbildung), an deren Ende der Titel Master of Science verliehen werde. Die Ausbildung im psychotherapeutischen Propädeutikum stelle den ersten Abschnitt einer Umschulungsmaßnahme dar, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abziele. Die Beweggründe dieser Umschulung lägen im Interesse der…
…Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. Februar 2023 als unbegründet ab. Das Finanzamt führte begründend aus, abzugsfähig seien die Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme nur dann, wenn sie zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen und daher ein künftiges Steuersubstrat darstellen, das heiße, dass die zukünftig zu erwartenden…
…2016 eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der biopsychosozialen Beratung, ist nach Ansicht des ho. Finanzamtes noch nicht geeignet, um umfassende Umschulungsmaßnahmen iSd § 4 Abs. 4 Z 7 EStG entsprechend steuerlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Fachliteratur wird darauf verwiesen, daß es Sache des Steuerpflichtigen ist…
…mit dem damals ausgeübten Beruf des Bf. bei ***DG** fehle bzw. lediglich "vage" ein beruflicher Umstieg als Grundvoraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung als Umschulungsmaßnahme geplant sei. Das Finanzamt stützte diese verwehrte Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als Umschulungskosten bzw. vorweggenommene Betriebsausgaben auf eine schriftlich im…
…Entscheidungen, auf das beim VwGH anhängige Verfahren zu Zl. 2008/15/0321 sowie auf Literatur (SWK). Nach der wörtlichen Interpretation der Gesetzesstelle müssten die durch Umschulungsmaßnahmen neu gewonnenen Kenntnisse später zur Erzielung von Einkünften verwendet werden. Das Ende der bisherigen Einkünfteerzielung sei kein Tatbestandsmerkmal. Der…
…vom 27. Februar 2023 wurden die Beschwerden hinsichtlich Einkommensteuer 2020 und 2021 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme nur dann abzugsfähig seien, wenn sie zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen und daher ein künftiges Steuersubstrat darstellen würden, das heißt…
…Verfahrensgang Mit Einkommensteuerbescheid 2021 vom 15. Dezember2022 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2021 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass Umschulungsmaßnahmen nur dann als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn sie < derart umfassend seien, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche…
…Beigelegt wurde eine Kopie der Rechnung zum angesprochenen Kurs. Mit Bescheid vom 25.08.2010 erging die abweisende Berufungsvorentscheidung. In der gesonderten Bescheidbegründung vom 26.08.2010 wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen gemäß § 16 EStG 1988 dann abzugsfähig seien, wenn sie derart umfassend sind…
…Verfahrensgang Strittig ist, ob die Aufwendungen zur Erlangung eines Pilotenscheins abzugsfähig sind. Das Finanzamt hat am 20.8.2024 den Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 2023 erlassen. Die Kosten für Umschulungsmaßnahmen seien nicht abzugsfähig, weil eine bloße Absichtserklärung, dass der Beschwerdeführer nach der Berufsausbildung als Pilot…
…oder ob es sich hiebei um eine bloße Absichtserklärung handelte, hat sich das Bundesfinanzgericht aber nicht auseinandergesetzt. Soweit das Bundesfinanzgericht die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen auch damit begründet, für das Jahr 2008 lägen weder Zahlungsbelege betreffend Studienbeiträge noch eine Berechnung der beantragten Kilometergelder im…
…auch ein Berufswechsel verbunden sei. Auf einen weiteren, mit 29. Oktober 2012 datierten Vorhalt des Finanzamtes des Inhaltes, dass Umschulungsmaßnahmen nur dann als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 anzuerkennen seien, wenn diese auf die Ausübung eines anderen Berufes zielen…
…Allgemeines: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Demgegenüber dürfen…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Insbesondere aufgrund des im Zuge des Erörterungsgespräches neu erstatteten…
…wird vom Finanzamt ausgeführt: "Aus der Sicht des Finanzamtes bestehen Bedenken, ob die Ausbildung zum Ravensburger Clown und weiter zum Visitenclown Aus- und Fortbildungskosten darstellen. Vielmehr handelt es sich um Umschulungsmaßnahmen, da weder im Arbeitsvertrag noch vom Arbeitgeber verlangt wird, eine solche Ausbildung zu absolvieren…
…4 Tz 313; VwGH 31.3.2011, 2009/15/0198). Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass die (umfassenden) Umschulungsmaßnahmen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen müssen, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 2…
…Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Gemäß Z 7 dieser Gesetzesstelle sind Betriebsausgaben Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
…6 EStG (vgl. BFH, BSTGBL 1993 II 663 (664))" iHv gesamt € 55.110,00, Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme iHv € 726,72, sowie für die Anschaffung von Fachliteratur einen Betrag iHv € 36,07 geltend; als außergewöhnliche Belastung begehrte der Bf. für eine auswärtige…
…Einkünften nicht abgezogen werden. Gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch: Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen…
…können. Zudem musste er seine Bildungsmaßnahme auch gegenüber seiner Arbeitgeberin als Fortbildung anpreisen, da diese an einer reinen Umschulungsmaßnahme kaum Interesse haben kann und daher einer Bildungsteilzeit möglicherweise gar nicht zugestimmt hätte, wenn er die Maßnahme gegenüber der Arbeitgeberin als beabsichtigte Umschulung dargestellt hätte. Somit…