… 2. entscheidungsrelevanter Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht geht von folgendem Sachverhalt aus und stützen sich die Feststellungen auf die in Klammer angeführten Beweismittel. Das Einzelunternehmen G.B.1 wurde gemäß Art.III Umgründungsgesetz (UmgrStG) zum 30.9.2004 in die M.B. GmbH eingebracht. Im Zuge der…
…Vertreterin des Finanzamts vertrat weiterhin die Ansicht, dass aufgrund der Verneinung der Steuerneutralität des Vorganges das FAÖ die Ertragsteuer beauskunften musste. Artikel 2 des Umgründungsgesetzes spräche nur dann von einer formwandelnden Umwandlung, wenn die Umwandlungen auf gleichwertiger Ebene stattfinden, dh wenn eine Kapitalgesellschaft in eine…
…dieser Form fortführten. Unter Hinweis auf die Richtlinie 90/434/EWG vom 23.07.1990 und 2005/19/EG des Rates vom 17.02.2005 sei nach eigener Beurteilung und aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Umgründungsgesetzen um Begünstigungsvorschriften handle, der Teilbetrieb weit auszulegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse 4***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 21.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30.10.2019 über die Festsetzung…
In der Möglichkeit der Komplementärin, bei Nichterreichen eines Mindestkapitals die Gesellschaft wieder aufzulösen, wird keine Einschränkung der Unternehmerinitiative der Beteiligten gesehen, weil es sich um eine Vorbedingung für die eingegangene Unternehmung handelt, die festlegt, dass nur unter entsprechenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geplante Betrieb überhaupt sinnvoll…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 01.08.2008 gegen den Bescheid des…
- Steuerbefreiung für Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis) durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner hinsichtlich des Hauptwohnsitzes, soweit 150 m2 Wohnnutzfläche nicht überschritten werden, - Möglichkeit der Steuerentrichtung in höchstens fünf gleichen Jahresbeträgen (Verteilung), soweit der Stufentarif oder der Steuersatz von 0,5 % zur Anwendung…
Die übrigen Umsätze resultieren ausschließlich aus Verrechnungen im Innenverhältnis, nämlich der GmbH1 an die GmbH2 sowie an die Bf. Welche Leistungen an die GmbH2 erbrachte worden seien, ist mangels Aufzeichnungen nicht überprüfbar. Als Leistungsgegenstand sind nur pauschale Beschreibungen, wie "Planung, Besprechung, diverse Arbeitsleistungen von Jänner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch SH Sachverständigen- Bilanzbuchhaltungs- & Unternehmensberatungs GmbH, Bundesstraße 23, 6063 Rum, über die Beschwerde vom 8. Mai 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz (nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten Steuerberater über die Beschwerde vom 4. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 19. Juni 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2016 und die Beschwerde vom 31. Juli 2019 gegen den…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R über die Beschwerde namens der Fa. A GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 19. Jänner 2010 betreffend Körperschaftsteuer 2008 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BDO Graz GmbH, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz , über die Beschwerde vom 08.01.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 04.12.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu…
"Ich verweise besonders auf die Stellungnahme, die Vertragsübernahme ist ex lege erfolgt. Die abgeänderte Kautionsvereinbarung wurde bereits vor dem ex lege Übergang geschlossen und ist daher das Bestandverhältnis bereits in der abgeänderten Fassung übergegangen. Dazu kommt, dass die Urkunden bei STANDORT1, STANDORT3 und STANDORT4 ORT4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch RA, ADR2, über die Beschwerde vom 28.01.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.01.2014…
3.1 Finanzmittelbedarf In der Jahresplanung 20102 wurde bei einem Investitionsvolumen von 20.967 TEUR ein Finanzierungsdelta von 14.085 TEUR ermittelt, wobei sich der zeitliche Finanzmittelbedarf durch die aktuellen Ereignisse vorrangig ins 2. Halbjahr 2010 (bzw. zum Teil auch in Folgejahre) verschieben wird. Einerseits…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des M als Masseverwalter im Konkursverfahren der B.GmbH, vertreten durch V, Adresse, vom 23.01.2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20.12.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Gerhild Fellner, Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache der BfKG, vertreten durch WTG, gegen den Bescheid des FA Bregenz vom 13.06.2012…
Klar ist, dass die Finanzierungsbesprechungen maßgeblich der Kredittilgung der ***G 1*** dienten, da diese die für den Bau des Hotels erforderlichen Fremdmittel bedienen musste. Der diesbezügliche Beweis der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2*** geht insofern leer, als die Kredittilgung naturgemäß im Eigeninteresse der…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch die A Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 10. Dezember 2010 betreffend…