…der BF mit der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit "geködert" worden ist und die tatsächlichen Machthaber damit das Risiko aus den Malversationen auf ihn abwälzen wollten. Dennoch kann das BFG aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht von einer Haftungsinanspruchnahme des BF im oben dargestellten Umfang absehen. Dabei sind trotz der…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die Team23 Steuerberatung GmbH, Dresdner Straße 47 Tür 03 OG, 1200 Wien, über die Beschwerde vom 2. September 2022, eingelangt am 5. September 2022, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Juli 2022 betreffend Haftung gemäß…
…der Beschwerde insoweit teilweise stattzugeben und der angefochtene Bescheid spruchgemäß abzuändern ist (vgl. BFG vom 04.02.2020, RV/7102887/2019). Vom BF wurden keine weiteren Gründe vorgebracht, die bei Abwägung von Zweckmäßigkeit und Billigkeit eine andere Einschätzung bewirken hätten können. 4. Umfang der Haftung…
…Fehlen liquider Mittel wurde lediglich in der Stellungnahme zum Haftungsprüfungsvorhalt vom 30.10.2017 vorgebracht, in weiterer Folge jedoch nicht mehr aufrechterhalten. Im Übrigen ergibt sich aus den vorgelegten Berechnungen zum Gläubigergleichbehandlungsnachweis, zum berechneten Quotenschaden, dass sehr wohl noch Zahlungen, wenn auch in geringem Umfang…
…Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der…
…Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der…
…im Umfang der gewährten Aussetzung der Einhebung sei der Haftungsbetrag auf die spruchgegenständlichen Abgaben zu reduzieren. Der Beschwerdeführer stellte einen Vorlageantrag. Am 28. Juli 2020 legte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht die Beschwerde vor und beantragte, der Beschwerde wie in der Beschwerdevorentscheidung teilweise stattzugeben und…
…eine haftungsbegründende Pflichtverletzung des Beschwerdeführers. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der Kausalität zwischen seiner schuldhaften Pflichtverletzung und dem Entgang der Abgaben. Reichten die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden aus und haftet der…
…Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt vorgelegten Unterlagen. Rechtslage: Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung…
…der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der…
…in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 11.8.2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.7.2015 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung teilweise stattgegeben. Die Haftung besteht für Lohnsteuer 2012 in Höhe von 4…
…Haftungsbetrages sowie die Prüfung, ob tatsächlich ein schuldhaftes, vorwerfbares Verhalten gesetzt worden sei, dass für die Nichterlangung der Beträge kausal gewesen sei bzw. in welcher Höhe es kausal gewesen sei. Seinerseits sei eine Gläubigergleichbehandlung vorgelegen. Er würde nur dann und auch nur in dem Umfang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf., vertreten durch die Mag. Gerhard Halder Steuerberatungsgesellschaft KG, vom 17. Juni 2013 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Mai 2013 betreffend Kapitalertragsteuer für das Jahr 2009 zu…
…den Umfang der Haftung abzuschätzen und mit Hilfe von Vertragsgestaltungen für sich eine Limitierung des Risikos zu erreichen (vgl. etwa VfSlg. 11.771/1988, 11.921/1988, 15.773/2000) bzw. ob der Zusammenhang der Haftung mit der Partizipation des Haftenden am Unternehmensertrag des Primärschuldners…
…nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 128 UGB haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner unbeschränkt…
…würde der Beschwerde gemäß § 212a BAO die aufschiebende Wirkung zukommen. Das Finanzamt hätte gegen die Primärschuldnerin schon einen Insolvenzantrag gestellt, als diese Beträge noch nicht fällig gewesen seien. Dieser Insolvenzantrag sei abgewiesen worden. Das Finanzamt habe es verabsäumt, seit diesem Zeitpunkt einen Haftungsbescheid gegen den…
…als Gesellschafter und Geschäftsführer Umsätze und Einkünfte erzielen habe können. Ob der Bf. davon ausgehe, dass die offene Abgabenforderung, derentwegen er in Haftung genommen worden sei, getilgt sei, sei für den Bestand und den Umfang der Haftung irrelevant. Ebenso irrelevant seien die Mutmaßungen des Bf…
…da das Haftungsverfahren bereits abgeschlossen ist, damit auch der Umfang der Beschwerdelegitimation im Sinne des § 248 BAO feststeht, sich somit in diesem Ausmaß auch der Aussetzungsantrag als zulässig erweist und über diesen nunmehr jedenfalls meritorisch abzusprechen war. Aus diesen Gründen ist eine ordentliche Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des Beschwerdeführers, vertreten durch Dr. Ralph Forcher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Neutorgasse 51/II, vom 16.11.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.10.2016 betreffend Haftung gemäß…
…Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der…