…sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen werde (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219, betreffend Turnschuhe und Trainingsanzug eines Turnlehrers) oder gar getragen werden müsse (vgl. VwGH 26.4.2007, 2006/14/0036, betreffend die Nichtanerkennung der vor allem aus hygienischen Gründen in…
…nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219, betreffend Turnschuhe und Trainingsanzug eines Turnlehrers). Entscheidend ist, ob sich die beruflich verwendete Bekleidung ihrer objektiven Beschaffenheit nach von solcher Bekleidung unterscheiden lässt, wie sie üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung…
…nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219, betreffend Turnschuhe und Trainingsanzug eines Turnlehrers). Entscheidend ist, ob sich die beruflich verwendete Bekleidung ihrer objektiven Beschaffenheit nach von solcher Bekleidung unterscheiden lässt, wie sie üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung…
…Straße4, Plz2 Ort2 (in der Folge kurz: KG) abgeschlossenen Sponsoringvertrag vom 2.1.2016 überließ die KG der Bf. neben einer Schwimmbekleidung und einer weiteren Ausrüstung ( Trainingsanzug, Badetücher, Kopfbedeckung etc.) ein auf die KG zugelassenes und mit einer Werbeaufschrift versehenes Fahrzeug der Marke Opel Adam…
…nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219, betreffend Turnschuhe und Trainingsanzug eines Turnlehrers). Entscheidend ist, ob sich die beruflich verwendete Bekleidung ihrer objektiven Beschaffenheit nach von solcher Bekleidung unterscheiden lässt, wie sie üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung…
…sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219, betreffend Turnschuhe und Trainingsanzug eines Turnlehrers) oder gar getragen werden muss (vgl. VwGH 26.4.2007, 2006/14/0036, betreffend die Nichtanerkennung der vor allem aus hygienischen Gründen in…
…sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219, betreffend Turnschuhe und Trainingsanzug eines Turnlehrers) oder gar getragen werden muss (vgl. VwGH 26.4.2007, 2006/14/0036, betreffend die Nichtanerkennung der vor allem aus hygienischen Gründen in…
…nur während der Arbeitszeit getragen wird (VwGH 21.12.1999, 99/14/0262). Nach der höchstgerichtlichen Judikatur sind beispielsweise Trainingsanzüge und Sportschuhe eines Turnlehrers nicht abzugsfähig (VwGH 23.4.02, 98/14/0219). Vor diesem Hintergrund stellen die vom Bf angeschafften Kleidungsstücke (Skitourenhose, Wander/Bergschuhe…
…Arbeitsbekleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung handle, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (Zivilanzüge, Straßenanzüge, Hemden, Trainingsanzüge und Sportschuhe), die der Steuerpflichtige auch privat verwenden könne, würden selbst dann keine Werbungskosten darstellen, wenn die Kleidung bzw. das Schuhwerk ausschließlich bei der Berufsausübung getragen werde…
…soweit es sich nicht um typische Berufsbekleidung handelt, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (Zivilanzüge, Straßenanzüge, weiße Hemden, Trainingsanzüge und Sportschuhe), die vom Arbeitnehmer überdies privat verwendet werden kann, keine Werbungskosten darstellen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird…