…des damaligen Zollamtes ***ZA*** mit vier Anmeldungen im Zeitraum April bis Juni 2011 als indirekte Vertreterin eines in Belgien ansässigen Empfängers die Überführung von Tonerkartuschen mit Ursprungsland Türkei in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr und die Befreiung der Waren von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art…
…a UStG 1994, dass die Bf. die Tonerkartuschen für ihr Unternehmen eingeführt hat. Diese Norm steht nach dem Vorhergesagten im Einklang mit den einschlägigen Vorgaben der MwStSystRL und ist daher auf den beschwerdegegenständlichen Fall anzuwenden. Wie das Bundesfinanzgericht in seiner zur GZ. RV/5200065/2014…
…lediglich ersichtlich, dass das jeweilige "Fahrzeug" am Zielort - hier in Adresse7 - gewesen ist. Auf die gegenständlichen vier Anmeldungen bezogen beherrschte die Tätergruppe die F als Missing-Trader und erwarb von der auch von dieser Tätergruppe beherrschten B als In-Out-Buffer die Tonerkartuschen. Auf der…
…Nr. die Überführung von Tonerkartuschen mit Verfahrenscode 42 (nachfolgend: VC 42) in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr unter Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (nachfolgend: EUSt) mit unmittelbar daran anschließender innergemeinschaftlicher (nachfolgend: ig) Lieferung. Betroffen sind die Anmeldungen mit der CRN 11ATdd vom 05.04.2011…
…ein Speditionsunternehmen, beantragte mit 4 Zollanmeldungen im Zeitraum zwischen 5. April und 15. Juni 2011 die Überführung von Tonerkartuschen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr unter Inanspruchnahme der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994. Sie trat dabei als indirekte…