…Im (nicht streitgegenständlichen) Zeitraum 2011 bis 2012 wurde ***Darlehen*** II teilweise getilgt. Im Tilgungszeitpunkt wurden die jeweiligen Rückzahlungen als Gesellschafterdarlehen ***Darlehen*** III gebucht. Zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2013 waren Gesellschafterdarlehen im Ausmaß von 38 Mio USD (***Darlehen*** II) und 242 Mio USD (***Darlehen*** III) offen…
…3470/80). Ist das Guthaben erst nach Antragstellung entstanden, gilt diesfalls der Zeitpunkt der Entstehung des Guthabens als Tilgungszeitpunkt (RAE Rz 111). Für die Entstehung des Guthabens ist auf die Sonderbestimmungen des Abgabenrechts Bedacht zu nehmen. So entsteht etwa das Guthaben aus der Gutschrift aus…
…dar. Wirtschaftlich betrachtet sei der Tausch eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes (alte Fremdwährungsverbindlichkeit) und eine Anschaffung des im Wege des Tausches hereingenommenen Wirtschaftsgutes (neue Fremdwährungsverbindlichkeit). Bei einem günstigen Tausch verminderten sich die Verbindlichkeiten. Erst zum Konvertierungszeitpunkt (Tilgungszeitpunkt) könne der § 5-Ermittler einen Kursgewinn ausweisen. Wieso…
…und quasi parallel dazu ein Wirtschaftsgut laufende Schwankung Fremdwährungskomponente zu dieser FX-Anleihe). Damit sei im Tilgungszeitpunkt der FX-Anleihe (diese gehe durch die Tilgung mit allen ihr anhaftenden Wertänderungsmöglichkeiten unter), auch die laufende Schwankung der Fremdwährung vom Kauf bis zur Tilgung der FX-Anleihe…
…BAO6, § 211 Rz 14 ("Gutschriften ergeben sich zB aus Umsatzsteuervoranmeldungen. Bei Verwendung solcher Gutschriften richtet sich der Tilgungszeitpunkt nach § 21 Abs 1 erster Unterabsatz letzter Satz UStG 1994. Danach wirkt die Gutschrift auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach…
…Im Tilgungszeitpunkt habe ich den Rückzahlungsbetrag in USD dem Emissionspreis in USD (bzw bei Anschaffung nach dem Emissionsdatum dem inneren Wert der Anleihe in USD im Anschaffungszeitpunkt) gegenübergestellt und den umgerechneten Unterschiedsbetrag als Zinseinkünfte erfasst. Bei Veräußerung vor dem Tilgungszeitpunkt habe ich den inneren Wert…
…ist es nicht in Zweifel zu ziehen, dass sich der Kurs einer Anleihe in zeitlicher Nähe zum Tilgungszeitpunkt hin, dem Nominalwert nähern wird (es besteht eine übliche Kursentwicklung im Anleihebereich in Zeiträumen kurz vor oder beim Auslaufen einer Anleihe). Die Beschwerdeführerin hat in Bezug auf…
…Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Lohnabgaben 2/2013 waren am 15.3.2013 fällig, wurden jedoch erst am 18.3.2013 durch die Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 2/2012 abgedeckt. Bei Verwendung solcher Gutschriften richtet sich der Tilgungszeitpunkt nach § 21 Abs. 1 erster Unterabsatz letzter Satz UStG…
…29.9.2004, 2000/13/0151). Gutschriften ergeben sich z.B. aus Umsatzsteuervoranmeldungen. Bei Verwendung solcher Gutschriften richtet sich der Tilgungszeitpunkt nach § 21 Abs 1 erster Unterabsatz letzter Satz UStG 1994. Danach wirkt die Gutschrift auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf…
…der geänderten Art belegen soll, allerdings nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Mittelherkunft geklärt ist und das Vorhandensein der Mittel in der jeweiligen Höhe zum jeweiligen Tilgungszeitpunkt feststeht. Nur dann kann bezogen auf die "neue" Betätigung von geplanten Tilgungen gesprochen werden. Zu dieser Sachverhaltsfrage liegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf****+****Adr, vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH, Wolfholzgasse 1, 2345 Brunn am Gebirge, gegen den Bescheid vom 10.07.2007 des Finanzamtes für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Marsoner + Partner GmbH, vom 18. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache Z.GmbH, vertreten durch MOORE STEPHENS Salzburg GmbH Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft, Innsbrucker Bundesstraße 126, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 18.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, über die Beschwerde vom 17.4.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11.4.2024 betreffend Einkommensteuer 2023 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder X,Y,Z im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch THT Treuhand Team Graz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 68/2, 8010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.1 gegen den Bescheid des Finanzamt Baden BA. vom 16. Mai 2013, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA, sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR 1*** und ***LR 2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Kurt Karl Franz Kozlik, Pötzleinsdorfer Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Koll & Partner Steuerberatungsgesellschaft & Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG, Brunnthalgasse 1a, 2020 Hollabrunn, über die Beschwerde vom 21. Juni 2011 gegen die Bescheide des FA Hollabrunn Korneuburg Tulln - nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse*** (vormals ***Bf1*** und davor ***GM GmbH***), Steuernummer ***BF1StNr1*** als Gruppenmitglied und ***Bf2 GT AG***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer ***BF2StNr1*** als Gruppenträgerin, beide vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
Zudem könne das Fehlen von Sicherheiten bei Konzerndarlehen nach hA nicht zu einer Umqualifizierung des Darlehens in verdecktes Eigenkapital führen. In diesem Sinne werde auch in den KStR festgehalten, dass im Konzern Darlehensgewährungen nicht allein deshalb die steuerliche Anerkennung versagt werden könne, weil für sie…