…Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist (§ 3 Abs 2 GrEStG). Die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 2 GrEStG gilt nur für Teilungsverträge, mit denen eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (VwGH 14. 3. 1968…
…Dr. B**** bestehende GesbR zum 31.10.2000 gekündigt, wobei jeder der beiden Gesellschafter einen Teilbetrieb (im Wesentlichen den von ihm betreuten Klientenstock) weiterführte. Weder wurde ein Teilungsvertrag geschlossen, noch erfolgte eine Meldung beim Finanzamt. Die GesbR hatte keinen positiven Verkehrswert (vgl das negative Kapitalkonto)…
…eine aus mehreren Teilflächen bestehende Liegenschaft. Der Gesamtkaufpreis betrug EUR 872.074,00. Mit Teilungsvertrag vom 23.11.2005 wurde eine Teilfläche einem anderen Grundstück zugeschrieben und dieses Grundstück wurde in zwei Grundstücke geteilt. Das neu entstandene Grundstück mit 600m², bestehend aus Baufläche begrünt (465m²…
…Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist (§ 3 Abs 2 GrEStG). Die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 2 GrEStG gilt nur für Teilungsverträge, mit denen eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (VwGH 14. 3. 1968…
…Da jeder der Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgebe, die dem anderen zugewiesen würden, sei die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen und sei daher der Teilungsvertrag grundsätzlich rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen (VwGH 29.1.1996, 94/16/0039). Nach dem Wortlaut des…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…
…wurden diverse Grundstücksunterteilungen beziehungsweise Grundstückszusammenlegungen vorgenommen. 1995 wurden die ***79***, ***80*** , ***81*** und ***18*** in die ***17*** aufgenommen. Im Jahr 1997 wird ein Teilungsvertrag abgeschlossen. Die Firma Bfin. wird gegründet und andererseits bleibt die ***40*** und ***100*** (abgekürzt mit ***100*** KG) bestehen. Gegenstand der Bfin…
…16/0016, 0017). Da jeder der Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen und ist daher der Teilungsvertrag rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen (vgl. VwGH 29.1.1996, 94/16/0039; VwGH…
…Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen und der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der Bf. hat am 19. Oktober 2005 einen Drittelanteil am Grundstück ***7*** in ***9*** erworben. Mit Teilungsvertrag vom 13. November 2006 verfügte der Bf. über die GSt.Nr. ***8**…
…auch das gegenständliche Grundstück Nr. 1 neu gebildet. Als Auftraggeber scheint in dieser Vermessungsurkunde die „C.-M.“ auf. Auf diesen Teilungsvertrag wird auch im Kaufvertrag vom 10. Dezember 2008 Bezug genommen. | 27.11.2008 | 1) Datum des Einreichplanes über die Errichtung einer Hausanlage…
…auch das gegenständliche Grundstück Nr. 1 neu gebildet. Als Auftraggeber scheint in dieser Vermessungsurkunde die „c.-M.“ auf. Auf diesen Teilungsvertrag wird auch im Kaufvertrag vom 10. Dezember 2008 Bezug genommen. | 27.11.2008 | 1) Datum des Einreichplanes über die Errichtung einer Hausanlage…
…auch das gegenständliche Grundstück Nr. 1 neu gebildet. Als Auftraggeber scheint in dieser Vermessungsurkunde die „h.-L.“ auf. Auf diesen Teilungsvertrag wird auch im Kaufvertrag vom 10. Dezember 2008 Bezug genommen. | 27.11.2008 | 1) Datum des Einreichplanes über die Errichtung einer Hausanlage…
…auch das gegenständliche Grundstück Nr. 1 neu gebildet. Als Auftraggeber scheint in dieser Vermessungsurkunde die „H.-U.“ auf. Auf diesen Teilungsvertrag wird auch im Kaufvertrag vom 10. Dezember 2008 Bezug genommen. | 27.11.2008 | 1) Datum des Einreichplanes über die Errichtung einer Hausanlage…
…Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist (§ 3 Abs 2 GrEStG). Die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 2 GrEStG gilt nur für Teilungsverträge, mit denen eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (VwGH 14. 3. 1968…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden (vgl. VwGH 22…
…1981, 15/3502/78; 26. 11. 1981, 81/16/0016, 0017). Die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 2 GrEStG gilt aber nur für Teilungsverträge, mit denen eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (VwGH 14. 3. 1968, 1420, 1421/67; 21…