…bestand kein Anlass, die weiteren Punkte als für die Beurteilung wesentlich heranzuziehen. Die belangte Behörde brachte vor, es handle sich nach außen hin jeweils um Teilamortisationsverträge, die tatsächlich aber Vollamortisationsverträge seien. Dazu war jedoch festzustellen, dass auch ein Vollamortisationsvertrag nur bei Vereinbarung einer Kaufoption zu…
…Erwerbsvorgängen zwischen Fremden die vereinbarte Gegenleistung dem gemeinen Wert entsprechen (siehe Punkt 1.1.2). Dementsprechend ist davon auszugehen, dass bei Immobilienleasingverträgen (zwischen Personen außerhalb des begünstigten Personenkreises) in Form von Teilamortisationsverträgen, bei denen das Leasinggut ertragsteuerlich dem Leasinggeber zuzurechnen ist (vgl. EStR 2000 Rz…
…so sei in diesem Vorgang umsatzsteuerlich eine Lieferung zu sehen. Der VwGH nehme eine einheitliche Zurechnung des Leasingobjektes für einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Zwecke vor. Eine Zurechnung an den Leasingnehmer erfolge bei Teilamortisationsverträgen dann, wenn ihm das Recht auf einen allfälligen Verwertungsmehrerlös von mehr als 75…
…die Zurechnung des Gebäudes (A-Zentrale) bei der Leasinggeberin (B) zu erfolgen habe. Dafür spreche, dass es sich um einen Teilamortisationsvertrag handle. Nach 15 Jahren Laufzeit betrage der Restwert noch 62,5%. Außerdem liege – durch den Ausbau als Bürogebäude mit variablen Verwertungsmöglichkeiten für die Leasinggeberin …
…einer fehlenden Kaufoption ein solcher Kauf noch Gegenstand von Vertragsverhandlungen zwischen LG und LN sein müsste……Die Zurechnung des Gebäudes erfolgt im Rahmen des vorliegenden Teilamortisationsvertrages daher bei der T (Anm.: = B). Die T hat den sich nach Aufteilung ergebenden Abgeltungsbetrag (entspricht…
Der Ansicht der Betriebsprüfung, nach der am Ende der Laufzeit anfallende Unterschiedsbetrag im beschwerdegegenständlichen Fall schon aufgrund der kurzen Restlaufzeit als mit höchster Wahrscheinlichkeit anfallend zu werten sei, muss entgegengetreten werden. Wird vorausgesetzt, dass der Kurswert einer Anleihe anhand der Bonität des Schuldners und des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder X,Y,Z im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch THT Treuhand Team Graz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 68/2, 8010…
***Bf*** hat diesen Vertrag erst - überraschend - während der Schlussbesprechung vorgelegt. Überraschend deshalb, weil von diesem Vertrag in keiner der vorliegenden sehr umfangreichen Unterlagen die Rede war: weder im vielseitigen Akt der Staatsanwaltschaft, noch in der Buchhaltung oder den Unterlagen der CEE, noch in den ebenso…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***Ri1***, den Richter ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Intercura Treuhand - und Revisions- gesellschaft m.b.H., Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, vom 31. Jänner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache Z.GmbH, vertreten durch MOORE STEPHENS Salzburg GmbH Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft, Innsbrucker Bundesstraße 126, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 18.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Feilenreiter u Co WP GmbH, Wiesackstr 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom…
Die sogenannte absolute Verjährungsfrist ist weder verlängerbar noch hemmbar (zB Rathgeber, SWK 2005, 87; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209 Anm 14; Achatz/Brandl in Kofler/Kanduth-Kristen, Steuerreform 2005, Rz 526; BFG 24.5.2017, RV/3100430/2017; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., über die Beschwerde (Z.) gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25. September 2015, StrNr. 123 betreffend Gebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. ***SenV***, den Richter ***Ri*** sowie die beiden fachkundigen Laienrichter *LR1* und *LR2* über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***STB***, Villacher Ring 11, 9020 Klagenfurt/Wörthersee,***Str.1***, ***Ort1***, vom 27. Mai…
Sie zeigt die voraussichtliche Anzahl der 100jährigen und Älteren bei hohem, mitterem und niedrigem verwirklichten Langlebigkeitsrisiko: 9.500 ………Anzahl der 100jährigen und Älteren im Jahr 2000 in Deutschland lt. ………………..Birg/Flöthmann 105.000………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, vertreten durch Feilenreiter und Co WP GmbH, Wiesackstraße 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fidas Liezen Steuerberatung GmbH, Gesäusestraße 21, 8940 Liezen, über die Beschwerde vom 23. November 2016 gegen die zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Bescheide des ***FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 29.7.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 23.5.2013, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2008-2012, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Gerhard Verderber, den Richter Mag. Andreas Wieser sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Kärnten Steuerberatung GmbH, Villacher Ring 11, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die…