…133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuschätzung von Taxierlösen dem Grunde und der Höhe nach. Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt seit 16. April 2002 das Taxigewerbe. An der Gesellschaft waren in den Streitjahren lt. Firmenbuch (FN 9080p) folgende Gesellschafter beteiligt…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuschätzung von Taxierlösen dem Grunde und der Höhe nach. Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt seit 16. April 2002 das Taxigewerbe. An der Gesellschaft waren in den Streitjahren lt. Firmenbuch (FN …
…Im diesbezüglichen Bericht werden folgende Feststellungen getroffen: Tz 1: Mangelhafte Grundaufzeichnungen Der Bf. habe im Prüfungszeitraum sowohl 10%-ige Taxierlöse als auch 20%-ige Erlöse für Botenfahrten erklärt. Er habe in den Jahren 2010 bis 2013 über durchschnittlich 6-10 Fahrzeuge pro Jahr verfügt. Dabei…
…Erlöse, ebenso durch die Nichtaufbewahrung der täglichen Aufzeichnungen der Kilometerleistungen (Leer- und Besetztkilometer, Pauschal- und Botenfahrten) laut Taxameterablesung eine nachträgliche Überprüfung der Taxierlöse bewusst ausgeschlossen. Die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde gründe sich auf die - unbestrittene - Tatsache, dass Uraufzeichnungen über die erzielten Einnahmen nicht aufbewahrt worden seien…
…und die dabei erzielten Erlöse, ebenso durch die Nichtvorlage der täglichen Aufzeichnungen der Kilometerleistungen (Leer- und Besetztkilometer, Pauschal- und Botenfahrten) laut Taxameterablesung sei eine nachträgliche Überprüfung der Taxierlöse unmöglich gewesen. Aufgrund der größtenteils fehlenden Grundaufzeichnungen bestehe für die Abgabenbehörde begründeter Anlass, die sachliche Richtigkeit der…
…einzelnen Fahrten und die dabei erzielten Erlöse, ebenso durch die Nichtaufbewahrung der täglichen Aufzeichnungen der Kilometerleistungen (Leer- und Besetztkilometer, Pauschal- und Botenfahrten) laut Taxameterablesung eine nachträgliche Überprüfung der Taxierlöse bewusst ausgeschlossen. Eine Buchführung, die als materiell richtig beurteilt werden soll, muss grundsätzlich tatsächlich passiv verprobungs-…
…die für die Ermittlung der Grundlagen gem. Abs. 1 wesentlich sind." Der Abgabepflichtige "konnte über die erzielten Taxierlöse keine Grundaufzeichnungen vorlegen. Somit liegen hinsichtlich der Losungsermittlung derartig schwerwiegende Aufzeichnungsmängel vor, dass von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht gesprochen werden kann und somit die Grundlagen für…
…C-Imbiss als auch im E gegeben. Daher werde weiterhin die Anwendung der Gaststättenpauschalierungsverordnung eingefordert. Zudem werde der im Hinblick auf die Taxierlöse im Wege der Schätzung für das Jahr 2012 angewendete km-Satz von 1,27 € angefochten. Am gleichen Standort habe eine kurz…
…operativen Zeit, sodass eine einen Ordnungsmangel darstellende Vermengung derartiger nicht erfasster Barausgänge mit den bar erzielten Taxierlösen nicht in Betracht komme. Ebenso wenig verfüge der Bf über unbare Taxierlöse in Form von Bankomat- und Kreditkartenzahlungen. Den Beschwerdeausführungen hielt die BP in der Stellungnahme entgegen, die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, mit Adresse, über die Beschwerden vom 7. September 2023 und 12. April 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. September 2023 und 11. April 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der im Firmenbuch gelöschten ***Bf1***, zuletzt in ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, und den zuletzt beteiligten Kommanditisten ***2*** und ***3***, beide wohnhaft in ***4***, sowie als Komplementärin die im Firmenbuch gelöschte…
In einer Vorsprache am 08. November 2022 legte der Bf. ein Schreiben der Fa. Z.Z. vom 25. Oktober 2022 vor, in welchem bestätigt wird, dass die Firma ständig mindestens 2 Taxi-Fahrzeuge (sogenannte Mobilitäts-Taxi) eingestellt habe und diese für die Dauer von Reparatur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 19.02.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 06.12.2012 betreffend die Haftung für Lohnsteuer, die Festsetzung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache A B, Adresse, im Verfahren vertreten durch Mag. Petra Jacono, Weinhartgasse 21/1/11, 1210 Wien, nunmehr vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch MONDSEE-TREUHAND Wiedlroither GmbH, Alfred Jäger-Weg 4, 5310 Mondsee, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***2*** (nunmehr: Finanzamtes…
(Fotographien als Anhang zu E-Mail vom 09. Jun12017, PV, Zeugen: Mitarbeiter des Unternehmens) Ad neu: Die Organe der Außenprüfung haben dazu keine Feststellungen im Zuge ihrer Amtshandlungen getroffen bzw. derartige Feststellungen dem geprüften Unternehmen vorgehalten. Eine Stellungnahme im Erhebungsverfahren blieb daher der geprüften Gesellschaft…
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle von uns angebotenen Waren und Diensteistungen ausschliesslich zu Reparaturzwecken bestimmt sind !!! Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind strafbar, gemäß Paragraf 22b StVG . Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur…
85.739,59 | Umsatzkürzung | | 18.769,49 | | | Gewinnhinzurechnung | 13.263,96 | 19.867,65 | 33.647,28 | 85.739,59 Der steuerbare Umsatz (Kz 000) ändert sich daher wie folgt (siehe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Dr. Georg Kahlig als Insolvenzverwalter des gesetzlichen Vertreters AB, Siebensterngasse 42/3, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 23.06.2014 gegen die Bescheide…