…Bf***, ***BF-Adr***, vertreten durch ***V***, ***V-Adr*** über die Beschwerde vom ***T1*** gegen den Bescheid des ***WR*** vom ***T2*** betreffend den Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zum ***T3*** - Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab ***T4***, Einheitswertakten-zeichen ***Nr***, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
…unter dem Titel "Beseitigung von Katastrophenschäden" am Zweitwohnsitz des Bf in Deutschland. Zudem beantragte er die Berücksichtigung des Pauschales für die auswärtige Berufsausbildung seiner beiden Kinder ***T2*** (für 12 Monate) und ***T1*** (für 6 Monate) als außergewöhnliche Belastung. Mit Vorhalt vom 16.10.2024 forderte…
…dem Gesamtergebnis der österreichischen Gruppenmitglieder stellen einen vortragsfähigen Verlust des ausländischen Gruppenträgers dar. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Erkenntnisadressaten: **BF**, Deutschland **T2-GmbH**, **Adresse** **T1-GmbH**, **Adresse** Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zum bisherigen Verfahrensgeschehen ist eingangs…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe G vertrat die G.GmbH (seit T5 G.GmbH in Liqu.) vom T1 bis T2 und vom T3 bis T4 als handelsrechtlicher Geschäftsführer. Mit dem Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom T6, z, wurde…
… 8 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Zu ***T2***: Der Besuch einer Maturaschule oder Abendschule alleine ist keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967. Zusätzlich zum Schulbesuch muss das Kind innerhalb angemessener Zeit zu den vorgesehenen Prüfungen antreten. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 03.09…
…Tochtergesellschaften beschränkt sich auf jene eines Referenzobjekts für die inländische horizontale Ergebniszurechnung. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Erkenntnisadressaten: **M-GmbH**, **Adresse** **T2-GmbH**, **Adresse** **T1-GmbH**, **Adresse** Entscheidungsgründe Die gegenständliche Beschwerde wurde im ersten Verfahrensgang…
…Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 11.12.2017 stellte die steuerlich in Deutschland ansässige Beschwerdeführerin (**M-GmbH**) den Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe mit sich als Gruppenträgerin und ihren inländischen Tochtergesellschaften **T1-GmbH** und **T2-GmbH** (Schwestergesellschaften)…
…Feber 2019 betreffend die Abweisung von Anträgen auf Gewährung von Familienbeihilfe für die Töchter T1****** und T2****** ab August 2018 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (im Folgenden mit Bf. bezeichnet) erklärte für das Jahr 2011 aus der Bewirtschaftung der Liegenschaft EZ. EZ2, KG T2., in PLZ-Ort4, D-See, einen Verlust aus Gewerbebetrieb iHv -EUR 242.069,61, Einkünfte…
…Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens ausgesprochen. Am t2.01.2019 erfolgte die Eintragung der Auflösung der Gesellschaft infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit sowie die Eintragung des Geschäftsführers als Liquidator in das Firmenbuch. Am t3.03.2019 wurde Firma gemäß…
…K2 (geb. t1.m1.2010) und K3 (geb. t2.m2.2002) für den Zeitraum April 2015 bis November 2016 abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
… 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Der angefochtene Bescheid wird in folgenden Punkten abgeändert. a) Zwischen die Worte "ergibt" und "einen" wird die Wortfolge "für das Kind K2, geboren am T2.M2. 2005," eingefügt. b) Im Spruchpunkt "1. Ermittlung der Abgabe" wird die Ordinale "1…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe für die Kinder T1 und Peter T2 richtete das Finanzamt am 10.7.2014 einen Vorhalt an die Beschwerdeführerin (Bf.). In Beantwortung dieses Schreibens wurde von der…
…November 2014, betreffend Rückforderung an Familienbeihilfe in Form von Ausgleichszahlungen und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder ZK T1, geb 001 für den Zeitraum von Oktober 2008 bis September 2013 und ZK T2, geb 002, für den Zeitraum von Oktober 2008 bis Dezember 2013 über insgesamt EUR…
…wurden, konnte der Unterhaltsabsetzbetrag ebenfalls nur für 4 Monate gewährt werden. Für T2 konnte der Unterhaltsabsetzbetrag nur für die Monate März - Dezember 2014 gewährt werden. Der Beschwerde war daher nur teilweise stattzugeben." Mit Anbringen vom 24.7.2017 stellte der Bf. fristgerecht einen Vorlageantrag, in…
…bezog von November 2009 bis Dezember 2011 für seine Töchter NN VN-T1 (bis Juni 2010) und NN VN-T2 die Differenzzahlung auf die ungarische Familienbeihilfe . Mit Bescheid vom 27.2.2012 wurde sein Antrag auf Gewährung der Ausgleichszahlung für NN VN-T1 ab Juli…
…Dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 6. September 2013 auf Überprüfung und Berichtigung einer Zollanmeldung wird Folge gegeben und die Versandanmeldung MRN 11AT***** vom 18. Jänner 2011 wird im Feld 1 von der Anmeldungsart T2 auf die Anmeldungsart T1 gemäß Art. 78 Abs. 3 ZK berichtigt. …
…Dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 6. September 2013 auf Überprüfung und Berichtigung einer Zollanmeldung wird Folge gegeben und die Versandanmeldung MRN 11AT**** vom 18. Jänner 2011 wird im Feld 1 von der Anmeldungsart T2 auf die Anmeldungsart T1 gemäß Art. 78 Abs. 3 ZK berichtigt. …
…KM, Adressbez, PLZ Ort, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Waldviertel vom 12.08.2016, mit welchem der Antrag auf Gewährung der Ausgleichszahlung für NN T1 und NN T2 ab Juni 2016 abgewiesen wurde, beschlossen: Der Vorlageantrag wird gemäß § 264 Abs. 4 lit. e…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist die Mutter der Töchter T1, geb. 2001, und T2, geb. 1998. Strittig ist, ob die Bf. im Streitzeitraum Jänner bis August 2011 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für T1 zu Unrecht bezogen hat…