…bezahlt, der in Österreich ansässig sei (der ***3*** GmbH), weil sie ihm steuerlich zuzurechnen seien. Das Tätigkeitsprinzip sei daher nicht erfüllt. Betriebsstätte oder feste Einrichtung des Arbeitgebers Die Definition einer Betriebsstätte richte sich, sofern der Betriebsstättenbegriff vom innerstaatlichen Recht abweiche, nach DBA-Recht (Loukota/Jirosek…
…die aufgrund des Erdienungszeitraumes vor Beginn der Entsendung gem. dem Kausalitätsprinzip in Österreich steuerpflichtig seien. Alle weiteren Bezüge seien aufgrund des Tätigkeitsprinzips in den Niederlanden steuerpflichtig und in Österreich freizustellen. Sie seien in den Niederlanden durch direkten Lohnsteuerabzug der Besteuerung unterworfen worden. Das FA erließ…
…Arbeitgeber, der nicht im Tätigkeitsstaat (Österreich) ansässig sei, gezahlt würden, sei somit auch die zweite Voraussetzung der Ausnahme vom Tätigkeitsprinzip erfüllt. c) Betriebsstätte oder feste Einrichtung des Arbeitgebers Eine Betriebsstätte im Sinne des § 29 Abs. 1 BAO sei "jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die…
…einem Arbeitgeber, der nicht im Tätigkeitsstaat (Österreich) ansässig sei, gezahlt würden, sei somit auch die zweite Voraussetzung der Ausnahme vom Tätigkeitsprinzip erfüllt. Betriebsstätte oder feste Einrichtung des Arbeitgebers Eine Betriebsstätte im Sinne des § 29 Abs. 1 BAO sei "jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die…
…15 Abs. 1 DBA-Rumänien bzw. Art. 15 Abs. 1 DBA-Zypern statuierten Tätigkeitsprinzip sehen die beiden Abkommen in Art. 15 Abs. 2 vor. Demnach dürfen Bezüge aus unselbständiger Arbeit auch dann im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn sich der Empfänger der Bezüge innerhalb von 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (SVNr.: ***3***), vom 14. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2022, mit dem Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des Dipl.-Ing. A Ba, Adresse_Ö, Österreich, sowie Adresse_SK, Slowakei, vertreten durch Dr. Rudolf Tobler jun. Dr. Karl-Heinz Götz, Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen, 7100 Neusiedl am See…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
Der Verordnung BGBI Il 2001/215 betreffend die Besteuerung von Einkünften der Gesellschafter-Dienstnehmer liechtensteinischer Kapitalgesellschaften, setzt ebenfalls Dienstnehmer voraus und kann nur auf Gesellschafter angewendet werden die Dienstnehmer sind bei der Gesellschaft, an der sie beteiligt sind. Keineswegs können die als Selbständiger und unternehmerisch…
Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 1 Sublit. i VO 883/2004 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird. Wird nach den anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften…
Auf dem Abgabenkonto des Bf haftet derzeit ein Abgabenrückstand iHv 252.285,01 Euro - resultierend zum allergrößten Teil aus dem gegenständlichen Verfahren - unberichtigt aus. In einem untergeordneten Ausmaß bestehen Verbindlichkeiten iZm einer Umsatzsteuersonderprüfung betreffend den Zeitraum von April 2014 bis September 2015, wobei in steuerlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin Christoph Wittmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Nußbaumer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Demelgasse 1a, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 8. März 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Oktober 2023 betreffend Familienbeihilfe ab Juli 2022, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Steuerberatung, Adresse, Ort, über die Beschwerde vom 22. September 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 24. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 6. September 2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.09.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, über die Beschwerde vom 5. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***2*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 27. Jänner 2014 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Kinderabsetzbetrag und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf, Straße, PLZ, gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 2.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2008 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, KR Gregor Ableidinger und Dr. Franz Kandlhofer im Besein der Schriftführerin FOIin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache der aus A, B und C…