…Aussetzung und nicht aufgrund des Zahlungserleichterungsansuchens ein. Wie bereits dem Berechnungsblatt zur Beschwerdevorentscheidung zu entnehmen, ergeben sich bei einem Tageszinsatz von 0,0106% und offenen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von YZ Euro für AB Tage, sowie D Euro für BA Tage Stundungszinsen von insgesamt AA,BB…
…Ordnungsbegriff 34, bewilligten Zahlungserleichterung (Ratenzahlung) zur Entrichtung der (im bezeichneten Finanzstrafverfahren gegen den Bf. verhängten) Geldstrafe samt Nebenansprüchen (Geldstrafe: 6.000,00 €; Kostenersatz: 500,00 €) für den Zeitraum vom 31. Juli 2012 bis 10. März 2013 Stundungszinsen iHv. 166,00 € vorgeschrieben (Fälligkeit…
…Abgaben noch dem Entstehen und der Festsetzung von Stundungszinsen bei der Bf. entgegen. Die Festsetzung von Stundungszinsen setzt lediglich den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraus (siehe VwGH 27.8.2008, 2008/15/0202 mit weiteren Verweisen) . Wird ein Zahlungserleichterungsansuchen rechtzeitig vor Fälligkeit einer Abgabe eingebracht…
…Bundesfinanzgericht bei der belangten Behörde nach, ob die Abgabenschuld bereits entrichtet worden wäre bzw. wann und wie über den zweiten Stundungsantrag entschieden worden sei und ersuchte um dessen Übermittlung. Am 24. Februar 2023 erhält das Bundesfinanzgericht von der belangten Behörde Auskunft, dass das zweite Zahlungserleichterungsansuchen…
…Beschwerdevorentscheidung in Höhe von mehr als Euro 300.000,00 hinweise. Der Betrag, um den sich die Stundungszinsen bei Zugrundelegung des (allerdings nur annähernd) gleichen Zeitraumes erhöht hätten, betrage 560 % des ursprünglich bekämpften Betrages. Dabei weiche die belangte Behörde in ihrer Beschwerdevorentscheidung ohne nachvollziehbare Begründung…
…Aus der zweiten Seite der Berufungsvorentscheidung vom 8. April 2013 betreffen die Bewilligung von Zahlungserleichterungen werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stundungszinsen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit gesondertem Bescheid angefordert werden. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 2. November 2013 wird der Antrag auf Entscheidung über…
…Rückstandsausweis zuzusenden, auch dies ist nicht erfolgt. 3. Anmerkung: Am Abgabenkonto scheinen Stundungszinsen über € 757,31 auf - fällig 19.5.2023, zugegangen ist ein Bescheid darüber nie. Der Betrag - heute bei Kontodurchsicht festgestellt, wurde heute überwiesen. Es wird daher der Antrag gestellt, die €…
…November 2015 kein Hinweis auf mögliche Stundungszinsen zu entnehmen sei. Für ihn sei die Zinsfreiheit aber Bedingung des Ansuchens gewesen, ansonsten hätte er keine Ratenzahlung akzeptiert, zumal die festgesetzten Stundungszinsen bei seinem geringen Einkommen einen groben Einschnitt nach den bereits getätigten Zahlungen bedeuten würde. Dieses…
…habe ich mich redlich bemüht, auch den Außenstand bei der Finanzbehörde zu reduzieren (siehe 1. Ratenzahlung vom 14.12.2013 von € 7.790,--) und habe damit auch deutlich gemacht, dass die Einbringlichkeit im Bereich des Zahlungserleichterungsansuchens durchaus gegeben war. Daher kann eine schuldhafte Pflichtverletzung…
…Dezember 2014 eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid vom 7. November 2014 betreffend die Erledigung eines Zahlungserleichterungsansuchens ab und führte zur Begründung aus: „Versäumnisse in der Offenlegungspflicht können nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen; die selbst verursachte besondere Härte stellt somit keinen Grund für…
…dass die Beschwerdeführerin für Kommunalsteuer/Dienstgeberabgabe in der Höhe von € 9.353,21 hafte. Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung stelle eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen trete die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende habe…
… dies gilt nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. Nach §§ 217 Abs. 4 lit. b iVm 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Dies gilt sowohl für…
…desto mehr ist es am Abgabepflichtigen gelegen, eindeutig und nachvollziehbar darzulegen, weshalb die Abgabeneinbringlichkeit dennoch nicht gefährdet wäre. Bei einer Zahlungserleichterung handelt es sich um einen Begünstigungstatbestand. In solchen Verfahren tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insoweit in den Hintergrund, als der die Begünstigung in Anspruch…
…die Abgabenschuld zustande gekommen sei, nicht nachvollzogen werden. Auch habe er in seinem Zahlungserleichterungsansuchen bei der Gestaltung der Raten und Rückzahlungsbeträge auf die versäumte Offenlegung von Abgaben Rücksicht genommen. Dass es sich lediglich um eine vorübergehende mangelnde Liquidität handle, sei zutreffend. Richtig sei überdies die…
…zumutbare Teilzahlung ergibt sich aufgrund von entsprechenden Ermessensabwägungen. Einer (zusätzlichen) Einbeziehung der sonstigen aus dem genannten Strafverfahren resultierenden Abgaben (Verfahrenskosten und Säumniszuschläge bzw. Stundungszinsen) in die Zahlungserleichterung steht jedoch die sich aus der Aktenlage ergebende Gefährdung der Einbringlichkeit dieser Abgaben entgegen. Die dafür vom Bf…
…geboten gewesen sei; dies begründe unabhängig von den Kosten seiner Rechtsvertretung eine sachliche Unbilligkeit gemäß § 236 ABGB (gemeint: § 236 BAO). Im Ergebnis seien die Stundungszinsen in Höhe von € 31.954,24 - bei der gebotenen Gesamtbetrachtung sachlich unbillig. Wie bereits vorgebracht, habe der Bf. 100%…
…April 2023 gemäß § 40 FBG amtswegig gelöscht. Am 15. Juni 2021 brachte die Primärschuldnerin ein Ansuchen um Zahlungserleichterung bei der belangten Behörde für den gesamten Abgabenrückstand iHv EUR 14.387,09 ein. Mit Bescheid vom 16. Juni 2021 wurde ihr "unter Abweisung des Mehrbegehrens" eine…
…erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. (3) Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294), so steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung des noch…
…sich aus dem Haftungsbescheid, wo von der belangten Behörde bescheidmäßig festgesetzte Stundungszinsen von der Beschwerdeführerin eingefordert werden. Aus diesen regelmäßigen Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ergibt sich, dass die belangte Behörde von den fehlenden liquiden Mitteln bei der X.KG jedenfalls Kenntnis haben musste. Der belangten Behörde…
…volle Entrichtung der Geldstrafe samt Kosten für den Bf aufgrund seiner vorgebrachten persönlichen Verhältnisse (Sorgepflichten für Familie – laut Aktenlage: für ein Kind) und seiner derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage grundsätzlich mit erheblichen Härten verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Gewährung von Zahlungserleichterungen bei Strafrückständen jedoch ausgeführt…