… 212 Abs. 2 lit. b BAO bei der Entrichtung von (bewilligten) Ratenzahlungen entsprechend dem sich nach dem konkreten Zahlungsverhalten bestimmenden Aufschub (ausgehend vom Anfangsbestand zum Fälligkeitszeitpunkt, um die jeweils entrichteten Teilzahlungen verringerte Abgabenrückstände/Tagessalden bzw. durch die jeweiligen Zeitpunkte der – fortlaufenden – Teilzahlungen bestimmte Anzahl der…
…eine bestehende Ratenvereinbarung in voller Höhe zur Zahlung vorgeschrieben wurde. Wir ersuchen Sie diese Fehler umgehend zu korrigieren. Bei den Stundungszinsen gehen wir davon aus, dass diese nach Ablauf des Ratenzahlungszeitraums vorzuschreiben sind." In Erledigung dieser Beschwerde hob die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 14…
…Hausversicherung, Telefon, Ratenzahlung Finanzamt) gegenüberstehen, so dass er der Zahlung in der Höhe von € 434,51 laut Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen vom 10. Mai 2013 bei allen guten Willen nicht nachkommen könne. Bemerkt werde noch, dass er vor ein paar Tagen die…
…November 2015 kein Hinweis auf mögliche Stundungszinsen zu entnehmen sei. Für ihn sei die Zinsfreiheit aber Bedingung des Ansuchens gewesen, ansonsten hätte er keine Ratenzahlung akzeptiert, zumal die festgesetzten Stundungszinsen bei seinem geringen Einkommen einen groben Einschnitt nach den bereits getätigten Zahlungen bedeuten würde. Dieses…
…auf Ratenzahlung an die Stadt Wien gestellt wurde. Die Festsetzung der Stundungszinsen ist eine Folge der Inanspruchnahme der bewilligten Ratenzahlungen, zumal der Abgabenanspruch der Stadt Wien mit Bescheid vom 21. Jänner 2000 schon mit der Hälfte des Abgabenanspruches festgesetzt und angepasst wurde. Denn bei der…
…wurde nicht entrichtet wurden. Bei einem derzeitigen Rückstand am Abgabenkonto in Höhe von insgesamt € 21.077,87 würde bei beantragter Ratenzahlung in Höhe von € 50,00 pro Monat die Tilgungsdauer ohne Berücksichtigung von Stundungszinsen mehr als 35 Jahre betragen. Die Einbringlichkeit der dem…
…000,00 € (zuzüglich Spesen und Gebühren). Eine Ratenzahlung beim Finanzamt sei auch aussichtslos, dies würde die Existenz des Bf. gefährden. Bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von monatlich 1.600,00 € müsse eine Miete von 930,00 € bezahlt werden. Zu bezahlen seien überdies Betriebskosten…
…beiden gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen vor. Im Folgenden wird dargelegt, dass die Abgabenbehörde bei Beurteilung des Antrages auf Ratenzahlung das ihr zustehende Ermessen im Sinne der Beschwerdeführerin auszuüben hat. Wie Ermessen auszuüben ist, bestimmt im Steuerrecht § 20 BAO: Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit…
…beiden gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen vor. Im Folgenden werde dargelegt, dass die Abgabenbehörde bei Beurteilung des Antrages auf Ratenzahlung das ihr zustehende Ermessen im Sinne der Beschwerdeführerin auszuüben habe. Wie Ermessen auszuüben sei, bestimme im Steuerrecht § 20 BAO: Ermessensentscheidungen seien nach Billigkeit…
…und die mit Bescheid vom 9. August 2012 festgesetzten Stundungszinsen in Höhe von 253,17 € ebenfalls mit Fälligkeitsdatum 17. September 2012. Als Folge der Nichtentrichtung dieser Abgaben sei Terminverlust eingetreten. Damit sei die mit Bescheid vom 25. Juli 2012 bewilligte Ratenzahlung erloschen. Am 9…
…andeutungsweise zu entnehmen (siehe dazu die bei Ritz, BAO5, § 85 Rz 1 ff, angeführten Judikate). Aus den dargelegten Gründen konnte daher weder der Schriftsatz vom 20. Juli 2012 noch der mittels E-Mail vom 25. Juli 2012 beim Finanzamt eingebrachte Ratenzahlungsantrag einbringungshemmende Wirkungen entfalten. Aus…
…März 2020 bis zum 30. Juni 2021 Stundungszinsen festzusetzen wären sowie 2. Anspruchszinsen betreffend Nachforderungen (§ 205), die für den Veranlagungszeitraum 2019 oder 2020 festzusetzen wären, ist von der Vorschreibung abzusehen. Der mit "COVID-19-Ratenzahlungsmodell" überschriebene § 323e BAO lautet idF BGBl I 228/2021: (1…
…betreffend Stundungszinsen zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrenslauf Mit Bescheid vom 09.08.2019 wurden bei der Beschwerdeführerin (in…
…erneut darüber beschweren möchte, dass seine Beschwerde abgelehnt worden sei. Er habe wirklich keine Kenntnis von den Stundungszinsen gehabt, nur den Bescheid über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen gelesen und gedacht, es sei der Gesamtpreis wie bei einem Autokauf. Wenn noch etwas dazukomme, könne es nicht…
…ist. Mit weiterem Bescheid vom selben Tag wurden Stundungszinsen in Höhe von EUR 230,10 für den Zeitraum 14. März 2024 bis 8. September 2024 für jene Abgabenschuldigkeiten festgesetzt, für die aufgrund der Bewilligung der oa Zahlungserleichterung (Ratenzahlung) Zahlungsaufschub eingetreten war. Mit Schreiben vom 30…
…wird auf die COVID Regelungen und dem Ansuchen auf Teilzahlung verwiesen. Daher wird gebeten bis zur endgültigen Erledigung keinerlei Stundungszinsen zu verrechnen." Die angesprochene abgefasste Rechtfertigung liegt ebenfalls nicht bei. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass im Akt ein weiterer Vorlageantrag der C-GmbH vom…
…2012) betreffend einer Zahlung vom 16. März 2012 über € 750,00 wenig hilfreich gewesen wäre, da es sich bei jener Zahlung um eine Ratenzahlung aufgrund des Bescheides über die Bewilligung einer Zahlungserleichterung vom 28. Februar 2012 handelte. Die Lohnabgaben 02/2012 waren von der…
…Abgabenentrichtung. Bestritten wurde die Haftungsinanspruchnahme auch lediglich aus dem Grunde, dass sich der Bf redlich bemüht habe, auch den Außenstand bei der Finanzbehörde durch Zahlungserleichterungsansuchen und Ratenzahlung zu reduzieren. Zum Zeitpunkt des Zahlungserleichterungsansuchens (24. Oktober 2012) sei zwar ein vermutet kurzfristiger finanzieller Engpass gegeben gewesen…
…wurde und der demnach (unter Berücksichtigung der eingelangten Ratenzahlungen) auch die Bemessungsgrundlage für die Stundungszinsen bildet, nicht enthalten waren. Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Einkommensteuer 2021 konnte daher schon allein aus diesem Grund keinen Einfluss auf die Stundungszinsen haben. Ob in den Ausführungen des…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Mit Eingabe vom 25.6.2015 ersuchte der Beschwerdeführer (Bf) um Begleichung des offenen Betrages auf seinem Abgabenkonto in Form von Ratenzahlungen. Er bot an, zum 15…