…Internet ergeben hat, dass es in der Vergangenheit sehr wohl Entscheidungen gab, dass zukünftigen Studierenden für die intensive Vorbereitungszeit für UNI-Aufnahmeprüfungen die Familienbeihilfe zuerkannt wurde. Ein Fall ist mir sogar persönlich bekannt. Ich stehe Ihnen im Falle von Rückfragen sehr gerne telefonisch, via SMS…
…August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. Juli 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…November 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt F vom 15. November 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…Bescheid der belangten Behörde vom 19. September 2017 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2010 des Beschwerdeführers (Bf) langte am 10. März 2011 bei der zuständigen Abgabenbehörde ein. Mit Ergänzungsersuchen vom 20. Juni 2011 forderte ihn diese auf…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…März 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2009 bis 2011 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf) wurde mit Bescheiden vom 4. November 2009 und 22. März 2011 erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 2008 und 2009 veranlagt (Arbeitnehmerveranlagungen 2008 und 2009). Neben anderen, nicht in Streit stehenden Aufwendungen, machte der Bf Kosten für die auswärtige Berufsausbildung seines am Geburtsdatum geborenen…
…können. In diesem Sinne haben sich die Interessen des Bf. mit den Interessen seiner studierenden Töchter getroffen. Eine fehlende Fremdüblichkeit kann hier bei einem entsprechenden gegenseitigen Vertrauensverhältnis, das auch mit familienfremden Arbeitnehmern bestehen kann, nicht erblickt werden. In diesem Zusammenhang war auch zu berücksichtigen, dass…
…auf Alexeander eine Bestätigung der Technischen Universität Wien vom 2. 8. 2016, dass Alexander im Wintersemester 2016 im Studium E 033 282 Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau als ordentlicher Studierender fortgemeldet sei. Ergänzungsersuchen Das Finanzamt ersuchte hierauf mit Ergänzungsersuchen vom 19. 8. 2016 den Bf, bis 9…
…eines angemessenen Zeitraums antrete. Der Bf. brachte gegen den Rückforderungsbescheid fristgerecht Berufung (nunmehr: Beschwerde) ein und führte zur Begründung aus, dass er ordentlicher Studierender an der Abendschule Henriettenplatz sei. Er finde die Begründung des Finanzamtes als nicht gerechtfertigt, da er bemüht sei so rasch wie…
…März 2022 ***7*** **Adresse3** ***3*** März 2022 **Adresse4*** ***3*** (wo ich noch immer lebe) Ich möchte betonen, dass ich weiß, dass es Studierende gibt, die einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ich und die einen genehmigten Anspruch auf Familienbeihilfe haben…
…wählen, die die Verwirklichung der Ziele des Unionsrechts am meisten fördert. Ziele des Unionsrechts sind neben der Arbeitnehmerfreizügigkeit auch die Freizügigkeit der Studierenden und das Lernen in Europa (Quelle: https://europeahunion.europa.eu/live- work-study/studying-and-training-eu_de, Stand: 05.07.2022).")…
…Bezug auf die Familienbeihilfe nicht zu verlieren. Auch auf den Websites der verschiedenen Universitäten konnte darüber nichts gefunden werden. Des Weiteren werden gerade in Linz immer wieder die unmotivierten und desinteressierten "Ewig-Studierenden" kritisiert. Daher finde ich es nicht richtig, dass wir nach dem österr…
…Personen hätten gemäß § 2 Abs 8 FLAG 1967 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Für ausländische Studierende / Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung für Ausbildungszwecke gemäß § 8 NAG bestehe kein österreichischer Familienanspruch, da sich diese Personen nur…
…xyz, Österreich. Ihr Ehegatte ist Arbeitnehmer der AGb, def, Österreich. Der dem Haushalt der Bf angehörende Sohn S leistete nach erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung in der Zeit von 01.07.2014 bis 31.03.2015 den ordentlichen Zivildienst. Im Oktober 2015 (Wintersemester 2015/16) begann…
…sich der Teilnehmerkreis im Wesentlichen aus Angehörigen der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zusammensetzt. Trägt der Arbeitgeber einen Teil der Kurskosten oder stellt er den Arbeitnehmer für die Zeit der Schulungsmaßnahme gegen Weiterbezug des Gehalts dienstfrei, ist dies gleichfalls ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit (VwGH 31…
…vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht außer Betracht." - dies sollte nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides für meinen Sohn ***7*** ***2*** zutreffen. Das Einkommen meines Sohnes wird sich nach Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung vermutlich insoweit verringern, dass sich die Familienbeihilfe nur um…
…die Richterin Richterin in der Beschwerdesache Bfin., Adresse , über die Beschwerde vom 30.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 04.05.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017, StNr. 0000 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen.…
…der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 18.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 17.09.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…