…Grunde werde beantragt, die Familienbeihilfe bis zur Mindeststudiendauer von sechs Semestern - bis 10/2026 - weiter zu gewähren. Für den Fall, dass aufgrund des Studienwechsels nicht die volle Dauer berücksichtigt werden könne, werde die Familienbeihilfe noch für das Toleranzsemester des ersten Studiums (TU-Maschinenbau), also das…
…des Vorliegens eines schädlichen Studienwechsels im Lehramtsstudium zu berücksichtigen. C wurden aus den drei vorangegangen Semestern in den Bachelorstudien Deutsche Philologie und Philosophie von der zuständigen Studienpräses insgesamt Prüfungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten als Vorstudienzeiten für das Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und…
…vor, dass hierbei nur ein Wechsel des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung vorliege. Es handle sich somit nicht um einen Studienwechsel und führe in der Folge nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Ein Vergleich der Studienrichtungen werde gerade von der Wirtschaftsuniversität angefordert und nach Erhalt nachgereicht. 5…
…1967 (FLAG 1967) in Verbindung mit § 17 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG). *[Der Sohn]* hat mit Sommersemester 2022 (März 2022) den dritten Studienwechsel vollzogen. Da dieser beihilfenschädlich war (Wechsel öfter als zweimal) musste die Familienbeihilfe ab 03/2022 rückgefordert werden. Da aber zusätzlich im Zeitraum ab Sommersemester…
…folgt: „Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…BGBl 1967/376 idgF., und § 17 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), wonach die FB ua. nur bei einem Studienwechsel vor dem 3. gemeldeten Semester zusteht, führt das Finanzamt in seiner Begründung betreffend den Sohn A aus, dieser habe (erst) nach dem 3. inskribierten Semester das Studium gewechselt…
…Sammelzeugnis! Danke für Ihr Engagement! b) Ich war heute im Sozialreferat der ÖH Uni Wien. Dort wurde mir versichert,dass ein Wechsel der Unterrichtsfächer kein Studienwechsel (Studium Lehramtsstudium bleibt gleich) darstellt, sondern ein Fächerwechsel ist, das heißt dass ich die Kinderbeihilfe nicht zurück zahlen müsste…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…der Sohn betreibe nunmehr neben dem Bachelorstudium Biologie auch das Studium der Humanmedizin. In der Annahme, es liege ein beihilfenschädlicher Studienwechsel vor, wurde die bereits bis Oktober 2015 ausgezahlte Familienbeihilfe für Oktober 2015 rückgefordert und wurden die weiteren Zahlungen eingestellt. In der dagegen eingebrachten Beschwerde…
… 15 Abs. 2, 5. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums gemäß § 15 Abs. 3. (3) Ein Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 Z 2 ist nicht mehr zu beachten, wenn die Studierenden danach so viele Semester zurückgelegt haben, wie sie in dem gemäß Abs. 1 Z 2…
…Zeit zwischen der Matura und dem Studienbeginn abdecken. Weder aus dem Wortlaut noch dem Willen des Gesetzgebers lasse sich ableiten, dass diese Bestimmung bei einem Studienwechsel nicht zur Anwendung gelangen sollte. Weiters lasse sich der Regierungsvorlage entnehmen, dass Familienbeihilfe grundsätzlich bis zum Ende der Berufsausbildung…
…sei gezwungen gewesen, PPP an der Universität auch abzubrechen. Der potenzielle Wechsel zu einem anderen Hauptfach an der Universität hätte womöglich als Studienwechsel interpretiert werden können. Die Tochter habe in Folge auch das sechste Semester an der Universität ungenützt verstreichen lassen müssen, da ein Einstieg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***V.***, über die Beschwerde vom 6. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Jänner 2024, Ordnungsbegriff: ***OB***, mit dem der Antrag gemäß § 299 BAO vom…
…10.2028 möglich - somit wäre der Abschluss des Studiums problemlos innerhalb der vorgesehenen Studienzeit möglich gewesen (Fettdrucke an dieser Stelle und in der Folge in diesem Erkenntnis erfolgten durch das Bundesfinanzgericht). Mit 19.1.2024 erfolgte ein (somit freiwilliger) Studienwechsel auf das Bachelorstudium ***Studienrichtung-neu***…
…ihr keine Verzögerung zur Last gelegt werden könne. Da es sich beim Biologie-Studium nur um ein Studium zwecks Überbrückung gehandelt habe, liege kein "schädlicher Studienwechsel" vor. Voraussetzung für das Medizinstudium sei der positive Abschluss des Auswahlverfahrens, das nach erfolg-reichem Ablegen des Aufnahmetests und…
…mit § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 als zu Unrecht bezogene Beträge rückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, dass durch den zweimaligen Studienwechsel der Anspruch auf Familienbeihilfe weggefallen sei. Die Tochter der Bf., Tochter habe mit Wintersemester 2008 beginnend zwei Semester Rechtswissenschaften an der Universität Wien studiert…
…betrieben (wie oben ausgeführt, habe ich innerhalb von zwei Studienjahren insgesamt nur zwei - negative - Prüfungsantritte gemacht). Semester, in denen ein Studium nicht als Berufsausbildung betrieben wird, sind für einen Studienwechsel nicht zu beachten. Für die Frage, ob ein verspäteter Wechsel vorliegt, sind ausschließlich jene Semester…
…Studienjahr. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…betrifft den Zeitraum März 2013 bis September 2014. Beschwerde Mit Schreiben vom 30.6.2014 brachte die Bf als Einspruch bezeichnete Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid ein. Ihre Tochter C habe "keinen Studienwechsel durchgeführt", da sie sich alle Prüfungen des vorigen Studiums anrechnen lassen habe können…
…zum FLAG 1967, worin folgendes geregelt sei: „Lehramts-Diplomstudien sind jeweils in Kombination mit zwei Unterrichtsfächern zu betreiben. Ein Wechsel der Unterrichtsfächer stellt keinen Studienwechsel dar, weil dadurch keine Änderung in der spezifischen Ausbildung für das Lehramt erfolgt.“ Über die Beschwerde wurde erwogen Gemäß § 2…