…Sowohl die Studiengebühr als auch die Wohnungskosten hätten nur im Jahr ihrer Entrichtung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können. Der Umstand, dass die Finanzierung mittels eines im Jahr 2010 aufgenommenen Kredites erfolgte, kann für das Jahr 2011 daher nur insofern berücksichtigt werden, als die…
…§ 20 EStG, daher wurden die beantragten Arbeitsmittel für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von € 696,51 auf € 568,21 gekürzt. Aus- und Fortbildungskosten + Reisekosten Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen…
…als Fachliteratur anzuerkennen. Im Jahr 2014 sind daher zusätzlich Werbungskosten in Höhe von € 24,50 anzuerkennen. 1.2. Fortbildungskosten (Studium) und Reisekosten: In den streitgegenständlichen Jahren beantragte der Bf. nachstehende Kosten für sein BWL Studium: | | 2014 | 2015 | 2016 | Studiengebühr…
…von ihr ausgeübten Tätigkeit als Volksschullehrerin, unter dem Titel "Aus- und Fortbildungsmaßnahme" als Werbungskosten absetzbar sind. 2. Die von Seiten der Bf im Rahmen des Beschwerdeverfahrens abgeänderten Werbungskostenbegehren für das Kalenderjahr 2008 im Gesamtbetrag von € 3.673,46 (= bez. Studiengebühr: € 741,58…
…€ 1.030 als Werbungskosten. Nachdem diese im Bescheid vom 14.10.2021 berücksichtigt worden waren, erhob sie gegen diesen Bescheid am 20.10.2021 Beschwerde und beantragte darüber hinaus die Berücksichtigung der Studiengebühr i.H. von € 10.048.- als weitere Werbungskosten für das…
…keine Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte betrafen und aus diesem Grund die beantragten Reisekosten als Werbungskosten anzuerkennen sind. Fortbildungskosten Unter den beantragten Fortbildungskosten i.H.v. gesamt € 6.504,70 findet sich die Rückzahlung einer Studiengebühr für die Donauuniversität in Krems i.H.v…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Als Werbungskosten - unter der Bezeichnung: Kosten für Bildungsdarlehen 2008 - und dementsprechend im Rahmen der genannten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit machte sie folgende Aufwendungen geltend (AS 2): | Kosten für Bildungsdarlehen 2008 Monatliche Rückzahlungen (3 x € 213,64, 9 x €…
…Studiengebühren bezahlte der Bf. 2222 insgesamt den Betrag von € 726,72. Der Bf. änderte im Zuge seiner Verehelichung den Nachnamen von "H" auf "A". Er war weiters im Zeitraum vom 2222/23 in Ort wohnhaft. Vom 1111 war er bei der Fa. F als…
…Verhandlung und Entscheidung durch den gesamten Senat beantragt. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit wurden laut Erklärung 2013 mit 401,32 € ausgewiesen. Als Werbungskosten im Zusammenhang mit den nichtselbständigen Einkünften wurden in der Erklärung folgende Beträge beantragt: | Arbeitsmittel | 4.307,56 € |…
…I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 unter der Kennziffer 722 (Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten) einen Betrag in Höhe von 10.528,52 € als Werbungskosten geltend. 2. Auf Vorhalte des Finanzamtes vom 26. April 2017 und vom 12. Juni…
…a EStG 1988 begründeten Abzugsverbots für Mischaufwand als Werbungskosten insgesamt nicht zu berücksichtigen. Im Ergebnis war von den im Verfahren vor dem BFG noch strittigen Werbungskosten daher die "Studiengebühr" für den LSE-Kurs EC212 in Höhe von 1.175,- UK Pfund/1.310,49 €…
…Im Jänner 2001 sei er noch arbeitslos gemeldet gewesen. Studiengebühren seien erst ab dem Kalenderjahr 2003 absetzbar. Mit Beschwerdevorentscheidung 2001 wurden ATS 11.238,00 als Werbungskosten anerkannt. Betreffend die Einkommensteuer 2002 erging ausschließlich der angefochtene Erstbescheid. Mit Vorlagebericht vom 23.02.2010 wurden beide…
…zugesprochen erhalten. Rechtslage und rechtliche Erwägungen: -Zu den Studiengebühren als Werbungskosten: Wie aus der Aufstellung in der Tabelle am Beginn der Entscheidung ersichtlich ist, wurden die Studiengebühren in Höhe von 759,44 Euro bei den Werbungskosten im Betrag von 1.138,22 Euro berücksichtigt. -Zur…
…954,75 € und Betriebsratsumlage iHv 540,93 €. Der Berufung (Beschwerde) waren eine Aufgliederung, Rechnungen und Zahlungsbelege betreffend die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen angeschlossen. Die Fortbildungskosten iHv 954,75 € setzen sich wie folgt zusammen: Studiengebühr 17,00 €, Diplomarbeit 98,01 €…
…beantrage die Berücksichtigung der Studienkosten (Studiengebühren - € 3.410,00, Fachliteratur - € 44,99, Reiseaufwand zu Prüfungen - € 465,36) sowie der Betriebsratsumlage in Höhe von € 57,12 - zusammen somit €3.977,47 - als Werbungskosten bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen. Mit Bericht vom 29…
…dafür erforderlichen Studiengebühren musste sie bereits bezahlen. Zur rechtlichen Würdigung: Die Behörde begründet die Versagung der Werbungskosten gem § 16 EStG damit, dass es sich dabei weder um Umschulungskosten handelt, noch dass diese Kosten in einem direkten Zusammenhang mit dem derzeit ausgeübten Beruf als Polizistin stehen…
…167 Abs 2 BAO als erwiesen annehmen. Nach Feststellung des obigen Sachverhaltes hat das BFG über die vorliegende Beschwerde rechtlich erwogen: 1.) Studiengebühren iHv Euro 13.998,00: § 16 Abs 1 EStG 1988 in der für den Beschwerdezeitraum gültigen Fassung sind Werbungskosten die Aufwendungen oder…
…in Rechnung gestellt wurden, weil dieser Betrag ihr von den Schülerinnen und Schülern nicht ersetz wurde. An Stromkosten für PC und Drucker wurden € 15 pro Monat von der Bf. als Werbungskosten geltend gemacht. Das Bundesfinanzgericht stellt in freier Beweiswürdigung fest, dass auf die berufliche…
…können), so ist ihm entgegen zu halten, dass auch beim Arbeitnehmer Aufwendungen für Nahrung (Verpflegung, Lebensmittelkosten) nach der Klarstellung des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 nicht als Werbungskosten absetzbar sind (siehe dazu nochmals Kofler/Wurm, § 20 Tz 163, Stichworte "Verpflegung, Lebensmittelkosten"), und dass…
…4*** am 19.10.2023 ausgestellte Rechnung, mit der für die als "***5*** Studiengebühr" bezeichnete Leistung ein Betrag von € 8.800,00 in Rechnung gestellt wurde. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 2023 mit Bescheid vom 21. 8.2024 fanden die genannten Bildungskosten keine Berücksichtigung…