……] In der Beschwerdevorentscheidung vom 08.02.2023 kommt die Behörde zu der Entscheidung, dass kein Mittelpunkt der Lebensinteressen von Frau ***N*** in Österreich, aufgrund des vorliegenden Aufenthaltstitels als Studentin, vorliegt. In diesem Sachverhalt liegt unserer Ansicht nach sehr wohl der Mittelpunkt der Lebensinteressen in…
…leidet an Rechtswidrigkeit des Inhalts. Ich erachte mich in meinem Recht auf Erteilung der Familienbeihilfe verletzt zu sein. Sachverhalt: Tatsächlich befinde ich mich rechtmäßig in Österreich seit Mai 2015 und seit Oktober 2015 bin ich ordentliche Studentin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ich arbeite in Österreich…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…sofern ein Aufenthaltstitel gemäß § 8 oder 9 Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz (NAG) vorliegt und sich die Person rechtmäßig in Österreich aufhält. Ich halte mich rechtmäßig in Österreich auf und verfüge über eine Aufenthaltsbewilligung für Studenten (Beilage 5: Aufenthaltstitel). § 2 Abs. 8 FLAG normiert den Mittelpunkt der…
3.2.2. Mittelpunkt der Lebensinteressen Zur Frage wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person befindet, führt der VwGH im Erkenntnis vom 30.1.1990, 89/14/0054, Folgendes aus: "Unter persönlichen sind dabei all jene Beziehungen zu verstehen, die jemand aus in seiner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 7.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 20.10.2017, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe vom 28…
…5 lit. d FLAG 1967). Demnach gelten Studenten üblicherweise weiterhin als bei den Eltern haushaltszugehörig. Da Sie erst unmittelbar vor Beginn Ihres Studiums per Wintersemester 2015, nämlich am 25.9.2015 nach Österreich eingereist sind, Sie laut Zentralmelderegister vorher niemals in Österreich gelebt haben und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 8.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Waldviertel vom 31.10.2014, betreffend Abweisung des Antrages vom 9.8.2013 auf Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf, Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 01.12.2015, betreffend Abweisung der Familienbeihilfe ab Oktober 2015, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…geb. 05/2001, Studentin (voraussichtliche Beendigung der Ausbildung 06/2025), für sich die Zuerkennung der Familienbeihilfe (FB) beantragt. 2. Vorgelegt wurden eine Inskriptions- und eine Studienerfolgsbestätigung der Universität Ort1 zum Bachelorstudium Pharmazie ab Wintersemester 2021/22 (ECTS bisher 30) sowie eine "Beilage zum Selbstantrag" samt…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) stellte am 1.7.2020 den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe. Sie sei Studentin des Bachelorstudiums Lehramt Primärstufe und legte den Studienerfolgsnachweis beginnend mit dem Wintersemester 2018/2019 vor. Weiteres ergibt sich aus dem Antrag, dass die Bf…
… Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist Studentin und beantragte im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 die Erstattung einer Negativsteuer aufgrund von an die Wiener Gebietskrankenkasse bezahlten Beiträgen iHv 872,56 €. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der…
…zulässig. Begründung Verfahrensgang: Die 1996 geborene Antragstellerin beantragte am 21.02.2019 Familienbeihilfe (Eigenantrag). Sie sei kroatische Staatsbürgerin, am 25.08.2015 aus Bosnien und Herzegowina in das Bundesgebiet eingereist und sei Studentin an der Universität Wien. Sie legte eine Geburtsurkunde, ein Studienblatt, eine…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist Vater einer Studentin an der Wiener Universität, die in den Jahren 2016 und 2017 in der A-Gemeinde gewohnt hat. Angefochten wurden die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017…
…Bf. ein, wonach diese im Wintersemester 2015/16 Studentin des FH-Bachelor-Studiums der Biomedizinischen Analytik mit der Kennzahl X an der Fachhochschule B sei. Ein Auskunftsersuchen des Finanzamtes um Beantwortung der Frage, ob diesbezüglich eine Studienwechsel oder die Aufnahme eines Nebenstudiums erfolgt sei, beantwortete…
…Finanzamt bekannt, dass ihre Tochter VN-Kd NN Studentin sei. Als Schulbezeichnung wurde Bachelor für das Lehramt Volksschule, als Studienrichtung PH und als voraussichtliche Dauer dieser Tätigkeit „2018“ angegeben. Mit 27.10.2017 übermittelte die Bf. dem Finanzamt folgende Unterlagen: Einen „Studentenausweis“ von BEd. VN…
…zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) Bf., Wohnort Sopron, beantragte am 14.02.2014 für seine beiden Kinder B. N., geb. xxxx, Studentin der ungarischen Universität Nyugat-magyarorszagi Egyetem, Studienrichtung XY, und B. P., geb. xxx, Schülerin an der Hauptschule in XX ab 09/2011 Differenzzahlungen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Tochter der Beschwerdeführerin war ab dem 14.8.2012 als Studentin für das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (Studienkennzahl J 033 561) gemeldet, und hat dieses Studium ab dem Wintersemester…
…bis 31.12.2012 die Gewährung einer Differenzzahlung für ihre am 26.12.1990 geborene Tochter K, die in der Slowakei Studentin sei. Den aktenkundigen Studienbestätigungen ist zu entnehmen, dass die Tochter der Beschwerdeführerin im Studienjahr 2011/2012 zunächst Veterinärmedizin und Pharmazie an der Universität…