IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
…Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Die Tathandlung nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG besteht in der Unterlassung…
…diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG verlangt als objektive Tatseite…
…Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Vorweg ist dem Amtsbeauftragten zwar zuzustimmen, dass Frau ***Bf1*** den Vertrag über den Liegenschaftsverkauf nicht ordnungsgemäß an den damaligen Steuerberater zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung 06/2019 weitergeleitet hat. Entgegen den…
…der Hand gehabt, die zeitgerechte Meldung der gegenständlichen Abgaben zu veranlassen und so ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten auszuschließen. Die zeitgerechte Meldung der hier gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben hätte – wie aus der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ersichtlich – einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Dass dem Bf. daher kein…
…tatbestandsmäßig irrelevant, ob den Bf. an der nicht zeitgerechten Meldung der Selbstbemessungsabgaben ein Verschulden trifft. Die zeitgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen hätte in diesem Zusammenhang lediglich einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Vom Bf. wurde daher der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG verwirklicht…
…Finanzstrafakt S. 114: "vorsätzlich ... auch nicht die Höhe ... bekannt gegeben") - nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der fünftägigen Frist…
…2, Pkt.2: "vorsätzlich ... auch die Höhe ... nicht bekannt gegeben") - nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der fünftägigen Frist…
…dem Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, ist wiederum - anders als von der Verteidigung vermutet - nicht tatbestandsrelevant, da es sich laut ständiger Rechtsprechung lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt (z.B. für viele VwGH 22.2.2007, 2005/14/0077…
…Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Dieser Tatbestand kommt beispielsweise auch dann zum Tragen, wenn weder eine (versuchte) vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs…
…und wie Umsatzsteuervoranmeldungen einzubringen seien. Es handle sich auch um keinen Jung-/Neuunternehmer. Die angespannte wirtschaftliche Situation sei kein Strafbefreiungsgrund. Zu dem Zeitraum 01/2012 -01/2013: Auch der angeführte Tatbildirrtum gemäß § 9 FinStrG liege nach Ansicht der Finanzstrafbehörde nicht vor. Der Irrglaube im Frühjahr…
…1 lit. a FinStrG keineswegs aus (vgl. z.B. VwGH 28.11.2007, 2007/15/0165). Die durch die Buchhalterin unterlassene Meldung hätte einen objektiven Strafbefreiungsgrund im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG dargestellt und es war daher nicht näher zu überprüfen, ob…
…zum Krankenhaus emotionell in Anspruch genommen und von der zuallererst gebotenen ordnungsgemäßen Erledigung des Handyparkens abgelenkt war. Dieses Vorbringen erscheint dem BFG zwar glaubwürdig, stellt allerdings mangels Vorliegens einer Notsituation (§ 6 VStG) weder einen Strafbefreiungsgrund dar, noch macht es eine derart heftige Gemütsbewegung (§ 34 Abs…
…zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, ist nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in WS, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Mai 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Richter*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hochstöger, Nowotny & Wohlmacher Rechtsanwälte OG, Obere Donaustraße 4, 4040 Linz, wegen dem Finanzvergehen der Verzollungsumgehung (grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) gemäß § 36 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., Wien, vertreten durch Dr. Michael Velik, Florianigase 1/6, 1080 Wien, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 24. Jänner 2018, MA 67…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***9******10*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Marion Mayer Steuerberatungsgesellschaft über die Beschwerde vom 7. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 3. März 2020 betreffend Abgabenerhöhung 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in Gegenwart der Schriftführerin Isabella Alexandra Längle in der Finanzstrafsache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde der L**** E****, geb: **.**.****, [Adresse], Deutschland, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 19.10.2021, MA67/216700528504/2021, wegen Übertretung des § 2 Parkometergesetz 2006…