IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungssrafsache gegen Bf, Adresse-Beschwerdeführer, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. November 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA 67-PA-733723/5/3 vom 7. Oktober 2015…
…um den Bf. von der Begehung weiterer strafbarer Handlungen in Parkometerangelegenheiten abzuhalten. Milderungsgründe sind keine hervorgekommen. Wenn der Bf. in seiner Beschwerde vorbringt, dass das Strafausmaß zu hoch sei, so wird dazu ausgeführt, dass der Bf. seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten im Verwaltungsverfahren…
14.1. Nach dem Ableben ihres Vaters hat F als neue Eigentümerin der Liegenschaft XXX, EZxxx, gegenüber dem Beschuldigten A Verkaufsbereitschaft signalisiert, woraufhin dieser diesbezüglich im Mai oder Juni 2014 erste Überlegungen hinsichtlich eines Erwerbes angestellt hatte. Zu dieser Zeit war das Erdgeschoss des Hauses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des H**** V****, geb.: **.**.****, [Adresse], vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Windmühlgasse 30, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 3.7.2018…
weitere GZ. RV/6300009/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dr. Reinhold Hauk als weitere Mitglieder des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Wien, vom 4. September 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 26. August 2019, MA67/67/2019, wegen der Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Daniela Regina Denk in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Winkler, Ditscheinergasse 2, 1030 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung der Verkürzung der Wiener Gebrauchsabgabe gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschuldigten B, Straße-Beschuldigter, 1210 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 5 Abs. 1 und 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in…
…Jahren begangen hat. Weiters wurde bei der Strafbemessung auf die persönliche (längere Krankheit des Beschuldigten) und wirtschaftliche Situation des Beschuldigten ausreichend Bedacht genommen und war insgesamt aufgrund der vorliegenden Angaben von leicht unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen. Zudem war bei der Strafausmessung vom Gericht zu berücksichtigen…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Es wurde gegenständlich keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen. Zudem waren Tatfragen zu klären und handelt es sich bei der Strafausmessung um eine Ermessensübung. Eine Revision war daher nicht zuzulassen. Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, vom 20. April 2015, Zl. MA 67-PA- 95164 , zu Recht erkannt: I. Gem. § 50 VwGVG wird die…
13.4. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2014 hätte der Beschuldigte bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, den 15. Mai 2014, für die B-GmbH eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.233,49 zu entrichten gehabt, ebenso hätte der Steuerberater bis zu diesem Zeitpunkt…
Ein wesentlicher Unterschied bei der jeweils separat vorzunehmenden Ausmessung von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe besteht aber darin, dass bei der Bemessung des über den Finanzstraftäter in Form einer Geldstrafe zu verhängenden Sanktionsübels im Besonderen auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Bestrafenden Bedacht zu nehmen ist…
Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…
6. Am 12. 11. 2018 war ich mit meiner Ehefrau MF wegen dem Zollverfahren bei dem Zollamt in Ort6. /Es kann meine Ehefrau MF bestätigen./ 7. Ich möchte wissen, woher wusste Hr. U. A. in seiner Anzeige die Fahrgestellnummer eines der roten Fahrzeuge? Oder habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 9. November 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 9. Juli 2021, GZ. MA67/Zahl/2021, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 2…
§ 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Es darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen B., A-1, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., vom 29.05.2018, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde, vom 23.05.2018, MA 67-PA-67, wegen einer Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichtern Mag. Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen x , vertreten durch BF-Consulting, Wirtschaftsprüfungs-GmbH…