…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (kurz: Bf) erwarb mit dem "Kauf- und Straßengrundabtretungsvertrag" vom 11. Jänner 2019 zwei Trennstücke (Trennstück eins und zwei) eines - ursprünglich größeren, aufgrund eines Teilungsplanes in fünf Trennstücke geteilten - als Bauland/Betriebsgebiet…
…Am 11.01.2019/21.02.2019 schlossen das Ehepaar AP und EP (kurz: Verkäufer), der Beschwerdeführer (kurz: Bf), der GV-Betriebsgebiet (kurz: Gemeindeverband) und die Marktgemeinde C (kurz: Gemeinde) einen "Kauf- und Straßengrundabtretungsvertrag sowie Vereinbarungen" ab. Das gegenständliche Vertragswerk besteht aus 6 Abschnitten (A…
…vormals im Eigentum ihres Mannes befindlichen Parzellen 682/5 und 682/6 grenzten direkt an die Aufschließungszone BW A1.1 und BW A1.2. Dort seien 2008 erste Vermessungen der Gemeinde für eine geplante Straßengrundabtretung in Auftrag gegeben worden. In weiterer Folge hätte der Verein…
…3 EStG 1988. Dies betrifft sowohl tatsächlich durchgeführte Enteignungen als auch zB Abtretungen ins öffentliche Gut bei Baureifmachung von Grundstücken. Dazu zählen etwa Straßengrundabtretungen, die die Baubehörde aus Anlass von Bauplatzerklärungen oder Grundabteilungen vorschreibt (siehe dazu die Erläuterungen RV, 101 BlgNR 25.GP). Nach dem…
…3 EStG 1988. Dies betrifft sowohl tatsächlich durchgeführte Enteignungen als auch zB Abtretungen ins öffentliche Gut bei Baureifmachung von Grundstücken. Dazu zählen etwa Straßengrundabtretungen, die die Baubehörde aus Anlass von Bauplatzerklärungen oder Grundabteilungen vorschreibt (siehe dazu die Erläuterungen RV, 101 BlgNR 25.GP). Nach dem…
…***/3 , ***/4 und ***/5 neu geschaffen. Die neu geschaffene Grundstücke Nr. ***/9, ***/7 und ***/8 wurden mit Straßengrundabtretungsvereinbarung vom 11. Mai 2011 als Straßengrund unentgeltlich an die Marktgemeinde x (Öffentliches Gut) abgetreten. Das neu geschaffene Grundstück Nr. ***/1 im Ausmaß von 1.100 m2 wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache Gemeinde-XY, gegen die Bescheide des FA Linz vom 08.05.2009, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2006 bis 2008 zu Recht erkannt: Die Bescheide werden abgeändert. Umsatzsteuer 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., vertreten durch RA, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4…
8.11 Nachdem die am 30. März 2017 anberaumte mündliche Senatsverhandlung auf Ersuchen des steuerlichen Vertreters vertagt worden war und die oben angeführten Ersuchen ebenso wie eine weitere E-Mail vom 7. April 2017 unbeantwortet geblieben sind, wurden die Fragen der steuerlichen Vertretung mit Vorhalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. November 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Oktober 2021 betreffend Grunderwerbsteuer, Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer 10-2021, zu Recht erkannt: I…
§ 16 Zustellgesetz lautet: Ersatzzustellung § 16. (1) Kann das Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, daß sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
Im gegenständlichen Fall bemisst sich die jeweilige Bemessungsgrundlage vom gemeinen Wert des von der beschwerdeführenden Gemeinde hingegebenen Trennstückes, wobei zu beachten ist, dass die beschwerdeführende Gemeinde durch die Bildung der Miteigentümergemeinschaft Miteigentum am neugebildeten Grundstück erlangt und soweit dieser Anteil auf das von ihr eingebrachte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 30. Juni 2023, gegen die drei Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 21. Juni 2023, GZen 1) MA67/Zahl1/2023, 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. November 2015 betreffend Gebühren 09.07.2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PISTOTNIK & KRILYSZYN Rechtsanwälte GmbH, Rotenturmstraße 25/11, 1010 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.02.2014, Erf.Nr x…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Gemeinde***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Friedrich Valzachi, Oswaldgasse 2, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 19. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das…